Customs tariff code

Customs tariff code 1806.90.39: Not filled

Reference data as at 10 October 2026

Customs tariff code 1806.90.39 covers Not filled. The third-country duty rate is 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, plus import VAT.

1806.90.39 is a CN code in the EU customs tariff, in chapter 18. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
1806.90.39
Third-country duty
8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 18COCOA AND COCOA PREPARATIONS
  2. 1806Chocolate and other food preparations containing cocoa
  3. 1806.90Other
  4. 1806.90.39Not filled

From HS code to customs tariff code 1806.90.39

HS code1806.906 digits, uniform worldwide
CN code1806.90.398 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Korea, Republic of (South Korea)0 %Tariff preference
Kenya0 %Tariff preference
Georgia0 %Tariff preference
Morocco0 %Tariff preference
Ivory Coast0 %Tariff preference
Preferential origin in accordance with the Agreement in the…0 %Tariff preference
Cameroon0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Compliance regimes on this code

Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.

EUDRIn scopecocoa2023/1115

Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.

Binding tariff information for this code

Official excerpts are reproduced in their original language.

DEBTI34831/26-3Issued by DEValid until 2029-10-11

Angaben: Geschenkdose aus Metall, gefüllt mit Schokopralinen mit Pralinencremefüllung und gefüllten und ungefüllten Vollmilchschokoladen, 91g Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Braune Schokoladen-Hohlfigur, eingewickelt in bunt bedruckte Metallfolie. Die Schokoladen-Hohlfigur befindet sich gemeinsam mit Schokoladenpralinen und Schokoladen-Eiern (siehe DEBTI-34831/26-1) in einer mit einem Ostermotiv bedruckten Metalldose (siehe DEBTI-34831/26-2), an der ein gelbes Textilband zum Aufhängen befestigt ist. Kennzeichnung (Auszug): "CONFISERIE". Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladen-Hohlfigur aus der Zusammenstellung mit einer Metalldose, Schokoladenpralinen und Schokoladen-Eiern. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

DEBTI30309/26-1Issued by DEValid until 2029-10-11

Angaben: Aus Steingut gefertigte, mehrfarbig bemalte Eierbecher in fünf verschiedenen Designs mit einem Schokoladen-Hohlei. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Ein braunes, hohles Ei aus Schokolade (Höhe: ca. 6 , 5 cm, Durchmesser, mittig: ca. 4 , 5 cm), eingewickelt in Metallfolie. Das hohle Schokoladenei befindet sich gemeinsam mit einem Eierbecher aus Steingut (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI-30309/26-2) in einem Kunststoffbeutel, der mit einem Verschlussclip verschlossen ist. Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladen-Hohlfigur aus der Zusammenstellung mit einem Eierbecher aus Steingut. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: andere: nicht gefüllt

DEBTI31336/26-3Issued by DEValid until 2029-10-08

Angaben: Aus Polyester gefertigtes Plüschfigurensortiment in drei verschiedenen Designs. Es enthält drei hohle Schokoladeneier in zwei unterschiedlichen Größen und einen Schokoladenriegel. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die hohlen Schokoladeneier aus der Zusammenstellung mit einem Schokoladenriegel und einer Plüschfigur. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Zwei hohle, braune Schokoladeneier aus Milchschokolade (Höhe: ca. 5 cm, Durchmesser, mittig: ca. 3 cm), jeweils eingewickelt in eine einfarbige Metallfolie und ein hohles, braunes Schokoladenei aus Milchschokolade (Höhe: ca. 3 , 4 cm, Durchmesser, mittig: ca. 2 cm), eingewickelt in bunt bedruckte Metallfolie. Die hohlen Schokoladeneier befinden sich gemeinsam mit einem Schokoladenriegel (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, vgl. DEBTI-31336/26-2) und einer Plüschfigur (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, vgl. DEBTI-31336/26-1) in einer Cellophantüte, die mit einer gelben Schleife zugebunden ist. Eine gemeinsame Einreihung kommt nicht in Betracht, da es sich weder um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3 b) (kein gemeinsamer Bedarf) noch um eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 handelt (aufgrund der Menge an Schokolade kein Set, das den wesentlichen Charakter von Spielzeug hat). Die Bestandteile sind daher getrennt voneinander einzureihen (s. Position 1 und 2 dieser vZTA). Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

DEBTI30400/26-3Issued by DEValid until 2029-10-05

Angaben: Aus Pappe und Polyester gefertigte Tasche mit Hasenohren zum Anziehen im Hasen-Design. Es enthält vier Schokoladen Pralinen mit Milchcremefüllung, einen Fruchtgummibeutel und zwei Schokoladen-Hohleier. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Zwei hohle, eiförmige Erzeugnisse aus Milchschokolade (Abmessungen: ca. 5 , 5 x 3 , 5 cm); Geruch: nach Schokolade; Geschmack: süß und nach Milchschokolade. Die Schokoladeneier sind einzeln in gelbe bzw. türkisfarbene Metallfolie eingewickelt. Die Schokoladenhohlfiguren befinden sich gemeinsam mit einem Haarreifen (siehe DEBTI-30400/26-1), vier Milchcreme-Pralinen (siehe DEBTI-30400/26-2) und einem Beutel mit Fruchtgummis (siehe DEBTI-30400/26-4) in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel mit Hasengesicht. Kennzeichnung (Auszug): "Fruchtgummi, Vollmilchschokolade gefüllt mit Milchcreme und Vollmilchschokolade 118g". Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladenhohlfiguren aus der Zusammenstellung mit einem Haarreifen, Fruchtgummis und Milchcreme-Pralinen. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

DEBTI31376/26-3Issued by DEValid until 2029-10-04

Angaben: Aus Weißblech gefertigte musikalische Spieldose mit einem abspielbarem mechanischen Musikmodul. Es enthält drei Schokoladen-Hohleier, eine Schokoladen-Hasen-Hohlfigur und acht Schokoladenpralinen mit Milchcremefüllung.. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: 3 Hohleier (Höhe: ca. 5 cm, Durchmesser: ca. 3 cm) aus brauner Schokolade, einzeln in einfarbige Metallfolie (1x gelb, 1x rosafarben, 1x türkisfarben) eingewickelt und eine Hohlfigur (Höhe: ca. 8 , 5 cm) aus brauner Schokolade, eingewickelt in buntbedruckte Metallfolie. Die vier hohlen Schokoladenwaren befinden sich gemeinsam mit acht Schokoladenpralinen (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI 31376/26-1) in einer nahezu quaderförmigen, mit einem Ostermotiv bedruckten Dose (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, siehe DEBTI 31376/26-2). Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die hohlen Schokoladenwaren aus der Zusammenstellung mit einer Dose und Schokoladenpralinen. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

DEBTI31341/26-5Issued by DEValid until 2029-10-04

Angaben: Aus Polyester gefertigtes Plüschfigurensortiment in zwei verschiedenen Designs (Lebkuchenmann und Schneemann (nicht menschliche Wesen)). Es enthält einen Lutscher, einen Schokoladenriegel und eine Schokoladen-Hohlfigur. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Eine Hohlfigur aus Milchschokolade (Höhe: ca. 10 , 5 cm), eingewickelt in buntbedruckte Metallfolie. Die Schokoladen-Hohlfigur befindet sich gemeinsam mit einem Schokoladenriegel (siehe DEBTI-31341/26-1) und einem Lutscher (siehe DEBTI-31341/26-4) in einem klarsichtigen Cellophanbeutel, der mit einem roten Band an einer Plüschfigur (siehe DEBTI-31341/26-2) in zwei verschiedenen Designs befestigt ist. Kennzeichnung (Auszug): "Vollmilchschokolade, Milchschokolade gefüllt mit Candy Creme und Lutscher". Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladen-Hohlfigur aus der Zusammenstellung mit einer Plüschfigur, einem Schokoladenriegel und einem Lutscher. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

DEBTI27346/26-1Issued by DEValid until 2029-09-27

Angaben: Ein aus natürlicher Jute, sowie aus Polyester-Nähgarn bestehendes Säckchen in zwei verschiedenen Designs. Es beinhaltet eine Schokoladen-Hohlfigur, einen Lutscher, zwei Fruchtgummi-Tüten, einen Schokoladenriegel, sowie eine Milchcremepraline. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Ein brauner, rechteckiger Jutesack (Abmessungen in cm: ca. 21 x 15), verschlossen mit einer roten Schnur, an der ein Pappanhänger befestigt ist (Aufdruck (Auszug): "Merry Christmas"). Laut Angaben ist der Jutesack in zwei Designs mit unterschiedlichem, weihnachtlichem Motiv verfügbar. Der Jutesack ist gefüllt mit den nachfolgend aufgeführten Süßigkeiten: - Schokoladen-Hohlfigur, eingewickelt in bunt bedruckte Metallfolie. - weiß-orangefarbener Lutscher (Hartkaramelle) mit weißem Stiel, eingewickelt in buntbedruckte Kunststofffolie (Höhe inkl. Stiel ca. 11 cm). - zwei Stück rechteckige, buntbedruckte, verschweißte Beutel aus Kunststoff mit je 14 Gummibärchen aus Fruchtgummi in unterschiedlichen Farben (rot, grün, gelb und weiß), Länge: ca. 2 , 5 cm, Breite: ca. 1 , 4 cm. - ein brauner Schokoladenriegel (Abmessungen ca. 12 x 3 x 1 cm) aus massiver Milchschokolade mit Bruchkerben, in buntbedruckte Kunststofffolie (Aufdruck (Auszug): "choco snack Edel-Vollmilch Chocolade 35 g") verschweißt. - eine längliche, braune Schokoladenpraline mit schokoladeartigem Geruch (Abmessungen in cm: ca. 3 , 5 x 2 x 1 , 5), gefüllt mit einer hellbeigefarbenen, schnittfesten Creme, verpackt in rote Metallfolie bedruckt mit "milk cream". Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

DEBTI27449/26-3Issued by DEValid until 2029-09-27

Angaben: Aus verschiedenen Kunststoffen gefertigter Kunststoffbecher mit Trinkhalm in zwei Varianten, der Schokoladenpralinen und Schokoladen-Hohlkugeln enthält. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Diese vZTA-Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Hohlkugeln aus der Zusammenstellung mit Schokoladenpralinen und einem Kunststoffbecher mit Trinkhalm. Feststellungen anhand eines Warenmusters: 2 Stück Hohlkugeln (Durchmesser ca. 3 , 8 cm) aus Milchschokolade, einzeln verpackt in bedruckte, orangefarbene Metallfolie (Variante: Kürbis) bzw. verpackt in bedruckte, grüne Metallfolie (Variante: Totenkopf). Die Hohlkugeln befinden sich gemeinsam mit Schokoladenpralinen (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, vgl. DEBTI-27449/26-1) in einem Kunststoffbecher in Form eines Kürbisses bzw. Totenkopfes, mit Trinkhalm (nicht Bestandteil dieser vZTA-Entscheidung, vgl. DEBTI-27449/26-2). Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt

Notes that govern this classification

Official excerpts are reproduced in their original language.

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 9039: Hierher gehören z. B. Schokoladestreusel, -flocken, -raspeln sowie massive oder hohle figürliche Schokoladeerzeugnisse.

Pos. 1806

Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …

Kapitel 18

1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 1806.90.39 cover?

Code 1806.90.39 covers Not filled. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 1806.90.39?

The third-country duty rate for 1806.90.39 is 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 1806.90.39?

The first six digits form the HS code: 180690. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 1806.90.39 have?

1806.90.39 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 1806.90.39 sit in the tariff?

1806.90.39 sits in this hierarchy: 18 COCOA AND COCOA PREPARATIONS > 1806 Chocolate and other food preparations containing cocoa > 180690 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 1806.90.39?

Yes. The EBTI database holds decisions on 1806.90.39, for example DEBTI34831/26-3. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Is 1806.90.39 in scope of the EUDR?

Yes. 1806.90.39 appears in Annex I of the EU deforestation regulation (commodity cocoa). A due diligence statement and geolocation data for the plots of production are required.

Does customs tariff code 1806.90.39 change?

1806.90.39 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.