Zolltarifnummer 1806.90.39: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, nicht gefüllt
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1806.90.39 steht für Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, nicht gefüllt. Der Drittlandszollsatz beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1806.90.39 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 18. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1806.90.39
- Drittlandszoll
- 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1806.90.39
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Georgien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben: Schokoladenware in Form eines Tannenbaums, bestehend aus Alpenmilchschokolade und Dekor aus weißer Schokolade mit Farbstoff in einer Metalldose aus Weißblech. Statt eines Warenmusters wurden Lichtbilder und Produktinformationsblätter des Erzeugnisses vorgelegt. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt
Vollmilchschokolade Angaben des Antragstellers: Verpackungseinheit: 100-g-Packung (darin 18 mundgerechte Stücke). Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein nicht gefülltes Schokoladeerzeugnis vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt.
Préparation alimentaire contenant du cacao sous la forme d’enrobés (pépites), à base de chocolat aromatisée au safran, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 150 g.
Varen er formet og indpakket, så den ligner en stor guldmønt med præget billede på begge sider og en rillet kant. Indeni er der mælkechokolade, der ligeledes har et præget billede på begge sider. Varen er mælkechokolade, der er beregnet til fortæring. Det er oplyst, at varen hovedsageligt består af sukker, sødmælkspulver, kakaomasse og kakaosmør. Varen har en diameter på 7,5 cm og en oplyst nettovægt på 23 g. Varen er pakket ind i guldfolie med præget firmalogo (detailsalgsemballage). På den ene side er der påsat en label, der kan åbnes og foldes ud.
Dunkle Schokolade in Chipsform (massive Schokolade) Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Verpackungseinheit: 1-kg-Beutel (Doypack mit Zip). Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein nicht gefülltes Schokoladeerzeugnis vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt.
Schokolade mit Milch in Chipsform (massive Schokolade) Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Verpackungseinheit: 1-kg-Beutel (Doypack mit Zip). Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein nicht gefülltes Schokoladeerzeugnis vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt.
Dunkle Schokolade in Chipsform (massive Schokolade) Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Verpackungseinheit: 1-kg-Beutel (Doypack mit Zip). Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein nicht gefülltes Schokoladeerzeugnis vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt.
Angaben des Antragstellers: Schokoladenlutscher am Stiel, aus massiver Vollmilchschokolade, einzeln verpackt. Vertrauliche Angaben liegen vor. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein nicht gefülltes Schokoladeerzeugnis vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: andere: nicht gefüllt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1806 9039: Hierher gehören z. B. Schokoladestreusel, -flocken, -raspeln sowie massive oder hohle figürliche Schokoladeerzeugnisse.
Zu Unterposition 1806 90: Ware aus verschiedenen Bestandteilen auf der Grundlage von Schokolade, bestehend aus einer eiförmigen Schale mit einer äußeren Schicht aus Schokolade und einer inneren Schicht auf der Grundlage von Zucker, Milcherzeugnissen und pflanzlichen Fetten, die eine Plastikkapsel umschließt, die selbst ein Spielzeug (als Überraschungsartikel) enthält (z.B. einen nicht zusammengesetzten Plastikhubschrauber). Anwendung der AV 3 b). Zu Unterposition 1806 90: Mit Schokolade überzogenes Erzeugnis von gewölbter Form, mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, bestehend aus einer dünnen Waffel (ungefähr 1 bis 2 mm dick), mit einer Füllung aus kleinen getrockneten Erdbeerflocken, das ganze ist mit Milchschokolade überzogen. 3. …
1. Zu Kapitel 18 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1801A00); b) Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1902, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 oder 3004 (RV E1801B00). 2. Zur Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Anmerkung 1 - andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (RV E1802000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Waren der Unterpositionen 1806 20, 1806 31, 1806 32 und 1806 90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke (RV G1801000). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1806.90.39?
Die Zolltarifnummer 1806.90.39 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, nicht gefüllt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1806.90.39?
Der Drittlandszollsatz für 1806.90.39 beträgt 8.300 % + EA MAX 18.700 % +ADSZ. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1806.90.39?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 180690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1806.90.39?
1806.90.39 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1806.90.39 im Zolltarif eingeordnet?
1806.90.39 steht in dieser Hierarchie: 18 KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO > 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen > 180690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1806.90.39?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1806.90.39 erfasst, zum Beispiel DEBTI14744/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 1806.90.39 von der EUDR betroffen?
Ja. 1806.90.39 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff cocoa). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1806.90.39?
KN-Code 1806.90.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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