Customs tariff code

Customs tariff code 3924.10.00.11: Consigned from China or Hong Kong

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 3924.10.00.11 covers Consigned from China or Hong Kong. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.

3924.10.00.11 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
3924.10.00.11
Third-country duty
6.5 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
  2. 3924Tableware, kitchenware, other household articles and hygienic or toilet articles, of plastics
  3. 3924.10Tableware and kitchenware
  4. 3924.10.00Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  5. 3924.10.00.11Consigned from China or Hong Kong

From HS code to customs tariff code 3924.10.00.11

HS code3924.106 digits, uniform worldwide
CN code3924.10.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code3924.10.00.1110 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI7504/25-1Issued by DEValid until 2028-05-18

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen Haushaltsartikel zur Verwendung in der Küche bei der Speisezubereitung in Form einer sogenannten Servierzange. Die ca. 18 cm lange Ware besitzt Zangengriffe aus Edelstahl, deren laffenartige Enden (arbeitende Teile) aus glasfaserverstärktem Polyamid bestehen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die Servierzange wird mittels einer Spiralfeder zusammengehalten und verfügt über eine verschiebbare Metallöse, mit der die Griffe im geschlossenen Zustand verriegelt bzw. wieder geöffnet werden können. Die Servierzange ist auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und wird zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China" eingereiht.

BEBTIDT.50.010.547Issued by BEValid until 2026-04-26

Set de 4 assiettes, 100% en matière mélamine, de couleur blanche avec différents imprimés, faisant 22 cm de diamètre. La vaisselle est en provenance de chine et sert à placer la nourriture dans la cage des cochons d'Inde ou des lapins.

DEBTI40408/22-1Issued by DEValid until 2025-11-20

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen sogenannten Pizzaschneider. Das Erzeugnis besteht aus einem kreisrunden Schneidrad aus Nylon (Polyamid), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, das in eine Metallhalterung mit Kunststoffgriff so eingesetzt ist, dass sich die Scheibe dreht. Die Ware dient dem Schneiden von Pizza und dergleichen und ist auf einer aufhängbaren, bedruckten Pappunterlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Pizzaschneider kann sowohl in der Küche als auch bei Tisch verwendet werden. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für Tisch- oder Küchengebrauch, Polyamid enthaltend" einzureihen.

DEBTI13060/22-1Issued by DEValid until 2025-04-24

Es handelt sich um einen so genannten Kirschentkerner (Art.- Nr. 3155) im Wesentlichen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 bestehend. Das Erzeugnis besteht aus zwei durch eine Metallfeder auf Spannung gehaltenen Greifarmen (Länge ca. 12 cm) aus - laut Datenblatt - ABS. Am unteren Arm befindet sich eine ringförmige Aufnahmevorrichtung (Ø ca. 3,5 cm) mit einer kreuzförmigen Aussparung zum Einlegen der Kirsche. Unterhalb der Aufnahmevorrichtung ist ein Auffangbehälter (aus Polystyrol) für die Kerne befestigt. Am vorderen Ende des oberen Greifarms befindet sich eine Durchstoßvorrichtung (sog. Stössel/Stempel) aus Polyamid (Kunststoff). Durch Zusammendrücken der beiden Greifarme wird damit die eingelegte Kirsche durchstoßen und entkernt, dabei fällt der Kern in den Auffangbehälter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltender Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong" eingereiht.

DEBTI9234/22-1Issued by DEValid until 2025-03-30

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen sog. "Pizzaschneider". Das Erzeugnis besteht aus einem kreisrunden Schneidrad aus Nylon (Polyamid, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und einer Halterung mit Griff aus unedlem Metall, in die das Rad drehbar eingesetzt ist. Die Ware dient dem Schneiden von Pizza und dergleichen und ist auf einer aufhängbaren, bedruckten Pappunterlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kunststoffschneidrad (arbeitendes Teil) den Charakter der zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Artikel für den Küchengebrauch, Polyamid enthaltend, mit Herkunft aus China bzw. Hongkong" einzureihen.

DEBTI8251/22-1Issued by DEValid until 2025-03-20

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung und dem Produktdatenblatt handelt es sich bei dem sog. "Schneebesen, Art. 24062" um ein ca. 32 cm langes Rührgerät zur Verwendung in der Küche, bestehend aus einem ballonförmigen arbeitenden Teil (Funktionslaffe) aus Polyamid/Nylon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und einem Stiel mit Griff und Aufhängeöse aus unedlem Metall (Edelstahl). Die Funktionslaffe aus Kunststoff bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltener Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong" einzureihen.

DEBTI8256/22-1Issued by DEValid until 2025-03-20

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung und dem Produktdatenblatt handelt es sich bei dem sog. "Gemüselöffel , Art. 24061" um einen Haushaltsartikel zur Verwendung in der Küche bei der Speisenzubereitung in Form eines Schöpflöffels. Die Ware besteht aus einer ovalen, flachen Schöpflaffe (= arbeitendes Teil, charakterverleihend) aus Polyamid/Nylon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und einem Stiel mit Griffstück mit Aufhängeöse aus Edelstahl. Das Erzeugnis dient zum vorsichtigen Entnehmen von gekochtem Gemüse. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltender Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong" einzureihen.

DEBTI8257/22-1Issued by DEValid until 2025-03-20

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung und dem Produktdatenblatt handelt es sich um einen sog. "Spaghettilöffel, Art. 24060". Das Erzeugnis besteht aus einer ovalen, in der Mitte gelochten Schöpflaffe (Funktionslaffe) aus Polyamid/Nylon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit hochgezogenem, gezacktem Rand und einem Stiel (Griffstück) mit Aufhängeöse aus unedlem Metall (Edelstahl). Die Ware dient zum Heben, Schöpfen, Portionieren und Vorlegen von langen Nudeln. Die Funktionslaffe bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware. Das Erzeugnis ist zolltarifrechtlich als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltender Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong" einzureihen.

Notes that govern this classification

Pos. 3924

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Von dieser Position werden folgende Waren aus Kunststoffen erfasst: A) Tafelgeschirr oder ähnliche Waren zur Verwendung bei Tisch, wie Tee- oder Kaffeeservices, Teller, Suppenterrinen, Schalen und Platten aller Art, Kaffeekannen, Teekannen, Zuckerdosen, Bierkrüge, Tassen, Saucieren, Dessertteller, Kompottschalen, Gewürzständer, Körbchen (für Brot, Obst usw.), Butterdosen, Ständer für Öl- und Essigfläschchen, Salzstreuer, Senftöpfchen, Eierbecher, Kaffee- oder Topfuntersetzer, Sets (Platzdeckchen), Messerständer, Serviettenringe, Messer, Gabeln und Löffel. B) Haushalts- oder Küchenartikel, wie Schüsseln, Puddingformen, Küchenkrüge, Töpfe für Marmeladen, Fett, Salz usw., Milchtöpfe, Vorratstöpfe, -büchsen, -behälter (Teedosen, Brotkästen, Mehlschütten, Gewürzdosen usw.), Trichter, Kellen, Messbecher für den Küchengebrauch und Teigrollen. …

Pos. 3924

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1067/2010 der Kommission vom 19. November 2010 (ABl. L 304/11) (RV L 1067/11): 1. Eine Ware zum Verteilen von Wasser durch eine Düse (sog. Duschkopf), aus Kunststoff gefertigt und mit Nickel beschichtet. Die Ware ist mit einem Rückschlagventil ausgestattet, das einen Rückfluss des Wassers verhindert. Das Ventil dient jedoch nicht zur Regulierung des Wasserflusses. Der Durchfluss durch die Düse wird durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware über einen Schlauch anzuschließen ist. Unterposition 3924 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00. …

Pos. 3924

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Die Ware hat eine runde, vier- oder vieleckige Form und besteht aus Kunststoffschaum. 100 % Naturlatexschaum oder 100 % Polyurethan. Die Ware ist zum Auftragen von Kosmetikmitteln (vor allem Grundierung) auf das Gesicht bestimmt. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass die Waren dem Wortlaut der Position 9616 und den in den Erläuterungen zum HS zu Position 9616 genannten Merkmalen entsprechen. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit der Erzeugnisse ist gemäß der Anmerkung 2 z) zu Kapitel 39 und der Anmerkung 2 e) zu Kapitel 40 ausgeschlossen. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 3924.10.00.11 cover?

Code 3924.10.00.11 covers Consigned from China or Hong Kong. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 3924.10.00.11?

The third-country duty rate for 3924.10.00.11 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 3924.10.00.11?

The first six digits form the HS code: 392410. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 3924.10.00.11 have?

3924.10.00.11 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 3924.10.00.11 sit in the tariff?

3924.10.00.11 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3924 Tableware, kitchenware, other household articles and hygienic or toilet articles, of plastics > 392410 Tableware and kitchenware > 39241000 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 3924.10.00.11?

Yes. The EBTI database holds decisions on 3924.10.00.11, for example DEBTI7504/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 3924.10.00.11 change?

3924.10.00.11 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.