Customs tariff code 3924.10.00.11.0: Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 3924.10.00.11.0 covers Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.
3924.10.00.11.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 3924.10.00.11.0
- Third-country duty
- 6.5 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
- 3924Tableware, kitchenware, other household articles and hygienic or toilet articles, of plastics
- 3924.10Tableware and kitchenware
- 3924.10.00Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
- 3924.10.00.11Consigned from China or Hong Kong
- 3924.10.00.11.0Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong
From HS code to customs tariff code 3924.10.00.11.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen Haushaltsartikel zur Verwendung in der Küche bei der Speisezubereitung in Form einer sogenannten Mini-Servierzange. Die ca. 18 cm lange Ware besitzt Zangengriffe aus Edelstahl, deren laffenartige Enden (arbeitende Teile) aus glasfaserverstärktem Polyamid bestehen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die Zange wird mittels einer Spiralfeder zusammengehalten und verfügt über eine verschiebbare Metallöse, mit der die Griffe im geschlossenen Zustand verriegelt bzw. wieder geöffnet werden können. Eine Einreihung als Werkzeug des Kapitels 82 scheidet aus, da die arbeitenden Teile der Ware vollständig aus charakterverleihendem Kunststoff bestehen. Zwei Zangen sind auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und werden zolltarifrechtlich aus "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China" einzureihen.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Produktdatenblatt handelt es sich um einen Pfannenwender mit einer nahezu rechteckigen, mit schlitzförmigen Öffnungen versehenen Laffe (arbeitender Teil) sowie einem Griff aus glasfaserverstärktem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus Polyphthalamid). Das etwa 31,5 x 8,4 cm große Erzeugnis ist am Griffende zu einer Aufhängeöse ausgeformt und dient in der Küche dem schonenden Einlegen, Wenden und Ausheben von Pfannengerichten. Die Ware hat gemäß den Angaben des Datenblattes ihre Herkunft in China und ist mit einem bedruckten Hängeetikett aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Haushaltsartikel aus Kunststoff, Artikel für den Küchengebrauch, Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der sog. "Brotbox" mit den Artikelnummern "58500", "58501", "58502", "18090", "18091", "18092" bzw. "18093" um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Vorratsbehältnis aus Melamin (einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) und einem passgenauen Deckel in Form eines Brettes aus Holz (Abmessungen ca. 34 x 18 x 14 cm). Der Deckel ist auf der Unterseite, passgenau für das Behältnis, mit einer am Rand umlaufenden Rille versehen. Darüber hinaus ermöglichen Längsrillen auf einer Seitenfläche die Nutzung des Deckels als Schneidebrett. Die Brotbox variiert je nach Artikelnummer lediglich in den Ausführungen der Farbe und Form (eckig oder oval) des Behältnisses beziehungsweise der Holzart des Deckels (Bambus oder Buche). Der Kunststoff bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Aufbewahrung von Brot) den Charakter der zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Küchenartikel aus Melamin, mit Herkunft China".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Brotkasten (Artikel-Nr.: 25117) bestehend aus: - einem ovalen, ca. 35,4 x 20 x 13 cm großen Vorratsbehältnis aus 40 % Bambusfasern, 30 % Maispulver und 30 % Melaminharz (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) -- bei hoher Temperatur und hohem Druck in die vorliegende, harte Form verpresst, -- in Bezug auf die Formgebung, Stabilität, das Gesamterscheinungsbild, die Haptik sowie die für die Verwendung des Erzeugnisses erforderliche Hygiene bei der Aufbewahrung von Lebensmitteln bestimmt der Kunststoff gegenüber den mengenmäßig überwiegenden pflanzlichen Füllstoffen den Charakter des Behältnisses und - einem Deckel aus Bambus, -- mit den Abmessungen von etwa 35,5 cm x 20 cm x 1 cm, -- mit glatter Schauseite, -- auf der Unterseite durch eine umlaufende Rille passgenau für den Behälter gearbeitet. Der Charakter der gesamten Ware wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Aufbewahrung von Brot) durch das Vorratsbehältnis ist Kunststoff bestimmt. Der mit einer Pappbanderole aufgemachte Brotkasten wird als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Küchenartikel aus Melamin, mit Herkunft China bzw. Hongkong" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich um eine so genannte "Vorratsdose, Art. 32602" mit einem Durchmesser von 19 cm und einer Höhe von 15,5 cm. Die Ware besteht aus einem konischen, sich nach unten hin leicht verjüngenden Behältnis aus Melamin (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) sowie einem Deckel aus Bambusholz, welcher auf der Unterseite durch eine umlaufende Rille im Randbereich passgenau für den Behälter gearbeitet ist. Das Erzeugnis ist mit Bohrungen zur Belüftung versehen und soll in der Küche zur Aufbewahrung von Zwiebeln, Kartoffeln oder Knoblauch verwendet werden. Der Kunststoff bestimmt im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Küchenartikel aus Melamin, mit Herkunft China bzw. Hongkong".
Es handelt sich um einen sogenannten Brotkasten, bestehend aus - einem ovalen, grauen Vorratsbehältnis aus Melamin (lt. Antragsangaben), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, -- mit den Abmessungen von etwa 36 cm x 20 cm x 14,5 cm, -- auf einer Längsseite mit dem Aufdruck "BREAD" versehen und - einem Deckel aus Bambus (ebenfalls lt. Antragsangaben), -- mit den Abmessungen von etwa 35,6 cm x 20 cm x 2 cm, -- mit glatter Schauseite, -- auf der Unterseite durch eine umlaufende Rille passgenau für den Behälter gearbeitet, -- zusätzlich mit sieben weiteren ausgearbeiteten Rillen, um als Schneidebrett genutzt zu werden. Der Kunststoff bestimmt im Hinblick auf den Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Aufbewahrung von Brot) den Charakter der zusammengesetzten Ware. Der Brotkasten ist in Folie eingeschweißt sowie mit einem Etikett beklebt. Derartige Erzeugnisse werden als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Küchenartikel aus Melamin, mit Herkunft China bzw. Hongkong" eingereiht.
Bei den - laut Antrag - als "Nylon Küchenhelfer" bezeichneten und durch eine Abbildung veranschaulichten Waren handelt es sich um eine Zusammenstellung aus fünf verschiedenen Küchenwerkzeugen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Spaghettikralle, einem Schaumlöffel, einem Suppenschöpflöffel, einem Schneebesen und einem Pfannenwender. Die Küchenwerkzeuge bestehen jeweils charakterverleihend aus einem arbeitenden Teil (Funktionslaffe) aus - lt. Antrag - Nylon, einem Stiel aus Polypropylen (PP) und einem farbigen Griffstück aus TPR und Polypropylen. Die Waren sind als "Haushaltsartikel aus Kunststoffen, Polyamid enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft in China" einzureihen.
Es handelt sich um einen Pfannenwender, bestehend aus einer rechteckigen Winkelpalette (Funktionslaffe
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Von dieser Position werden folgende Waren aus Kunststoffen erfasst: A) Tafelgeschirr oder ähnliche Waren zur Verwendung bei Tisch, wie Tee- oder Kaffeeservices, Teller, Suppenterrinen, Schalen und Platten aller Art, Kaffeekannen, Teekannen, Zuckerdosen, Bierkrüge, Tassen, Saucieren, Dessertteller, Kompottschalen, Gewürzständer, Körbchen (für Brot, Obst usw.), Butterdosen, Ständer für Öl- und Essigfläschchen, Salzstreuer, Senftöpfchen, Eierbecher, Kaffee- oder Topfuntersetzer, Sets (Platzdeckchen), Messerständer, Serviettenringe, Messer, Gabeln und Löffel. B) Haushalts- oder Küchenartikel, wie Schüsseln, Puddingformen, Küchenkrüge, Töpfe für Marmeladen, Fett, Salz usw., Milchtöpfe, Vorratstöpfe, -büchsen, -behälter (Teedosen, Brotkästen, Mehlschütten, Gewürzdosen usw.), Trichter, Kellen, Messbecher für den Küchengebrauch und Teigrollen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 1067/2010 der Kommission vom 19. November 2010 (ABl. L 304/11) (RV L 1067/11): 1. Eine Ware zum Verteilen von Wasser durch eine Düse (sog. Duschkopf), aus Kunststoff gefertigt und mit Nickel beschichtet. Die Ware ist mit einem Rückschlagventil ausgestattet, das einen Rückfluss des Wassers verhindert. Das Ventil dient jedoch nicht zur Regulierung des Wasserflusses. Der Durchfluss durch die Düse wird durch den Wasserhahn reguliert, an den die Ware über einen Schlauch anzuschließen ist. Unterposition 3924 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 3924 90 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Die Ware hat eine runde, vier- oder vieleckige Form und besteht aus Kunststoffschaum. 100 % Naturlatexschaum oder 100 % Polyurethan. Die Ware ist zum Auftragen von Kosmetikmitteln (vor allem Grundierung) auf das Gesicht bestimmt. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass die Waren dem Wortlaut der Position 9616 und den in den Erläuterungen zum HS zu Position 9616 genannten Merkmalen entsprechen. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit der Erzeugnisse ist gemäß der Anmerkung 2 z) zu Kapitel 39 und der Anmerkung 2 e) zu Kapitel 40 ausgeschlossen. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 3924.10.00.11.0 cover?
Code 3924.10.00.11.0 covers Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel, mit Herkunft China bzw. Hongkong. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 3924.10.00.11.0?
The third-country duty rate for 3924.10.00.11.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 3924.10.00.11.0?
The first six digits form the HS code: 392410. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 3924.10.00.11.0 have?
3924.10.00.11.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 3924.10.00.11.0 sit in the tariff?
3924.10.00.11.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3924 Tableware, kitchenware, other household articles and hygienic or toilet articles, of plastics > 392410 Tableware and kitchenware > 39241000 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch > 3924100011 Consigned from China or Hong Kong. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 3924.10.00.11.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 3924.10.00.11.0, for example DEBTI31725/22-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 3924.10.00.11.0 change?
3924.10.00.11.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.