Customs tariff code 3925.90.80.00: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 3925.90.80.00 covers Other. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.
3925.90.80.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 3925.90.80.00
- Third-country duty
- 6.5 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
- 3925Builders' ware of plastics, not elsewhere specified or included
- 3925.90Other
- 3925.90.80Other
- 3925.90.80.00Other
From HS code to customs tariff code 3925.90.80.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Kit de trois panneaux muraux rigides en matières plastiques (ABS et gomme acrylique), co-extrudés et thermoformés, destinés à la rénovation et à l’habillage des parois d’une douche. Le kit est composé d'un panneau de fond et de deux panneaux latéraux. Tous les panneaux disposent d'au moins un rebord de finition type profilé. Chaque panneau à une épaisseur de 3,048 mm. Les dimensions des panneaux diffèrent selon les modèles. L'épaisseur des rebords de finition diffèrent également selon les modèles. Les panneaux sont destinés à être posés sur les parois de la douche, notamment sur un carrelage existant, ou directement sur le mur. La surface des panneaux diffère selon les modèles : elle peut être blanche, imprimée avec des motifs décoratifs ou gravée au laser afin de reproduire un effet de joints. Les trois panneaux sont importés et commercialisés ensemble exclusivement sous la forme d'un kit prêt à poser. Ils sont conditionnés à plat en carton par taille.
Kit de trois panneaux muraux rigides en matières plastiques (ABS et gomme acrylique), co-extrudés, destinés à la rénovation et à l’habillage des parois d’une douche. Le kit est composé d'un panneau de fond plat, sans rebord, et de deux panneaux latéraux avec rebords de finition type profilé. Les panneaux latéraux avec rebords sont thermoformés. Dimension du panneau de fond sans rebord : 250,19 cm x 165,1 cm. Dimension des panneaux latéraux avec rebord : 250,19 cm x 96,52 cm, rebord de 5,08 cm de large. Chaque panneau à une épaisseur de 3,048 mm. Les panneaux sont destinés à être posés sur les parois de la douche, notamment sur un carrelage existant, ou directement sur le mur. La surface des panneaux diffère selon les modèles : elle peut être blanche, imprimée avec des motifs décoratifs ou gravée au laser afin de reproduire un effet de joints. Les trois panneaux sont importés et commercialisés ensemble exclusivement sous la forme d'un kit prêt à poser. Ils sont conditionnés à plat en carton par taille.
Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sogenannten „Doppelstegplatten-Set für Pavillon“ um ein Set von Hohlkammerstegplatten in Form von Doppelstegplatten aus Polycarbonat (PC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die grau-braunen, durchsichtigen Platten (ca. Dicke 0 , 6 cm ) sind in regelmäßigen Abständen mit senkrechten Stegen verstärkt und auf der Schauseite mit einer Transport- Schutzfolie versehen. Zusammengesetzt bilden die in unterschiedlichen Abmessungen und Formen gefertigten Doppelstegplatten das Dach eines Hardtop Pavillons. Aufgrund der Hohlkammern kommt eine Einreihung der Waren in die Positionen 3920 bzw. 3921 nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst".
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckte Pappkarton), bestehend aus: - einem weißen, vollflächig perforierten, etwa 137 x 86 cm (L x B) großen Absperrrollo, -- aus einem gitterartigen Flächenerzeugnis aus Spinnstoffgarnen, welches mit bloßem Auge wahrnehmbar beidseitig vollständig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogen ist (= Meterware des Kapitels 39), -- mit Handgriff und Arretierungshaken aus Kunststoff, -- aufgerollt auf einem federbelasteten Aluminiumrohr mit Rastelementen aus Kunststoff, -- einer Abstandsstange aus unedlem Metall, - zwei Wandhalterungen aus Kunststoff mit jeweils einer Teilgewindeschraube aus unedlem Metall, - zwei Verbindungselementen aus Kunststoff, - diversem Montagematerial (Schrauben und Dübel), - zwei bedruckten Montageschablonen aus Pappe, - einer Montageanleitung aus Papier. Das zerlegte Erzeugnis dient nach dem Anbringen an der Wand als Raumtrenner bzw. dem Versperren eines Durchgangs. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt. Das Rollo bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. Eine Einreihung in die Position 6307 ist aufgrund der stofflichen Zusammensetzung nicht möglich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt".
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei der als „Dachrinnenschutzgitter mit Befestigungsclips“ bezeichneten Ware um ein flexibles Gitter und Klemmstangen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das schwarze, etwa 17 , 5 cm breite Gitter weist eine Länge von etwa 6 m auf und ist zu einer Rolle aufgemacht. Zusätzlich verfügt das Erzeugnis über 16 schwarze Klemmstangen mit ausgeformten Befestigungsnoppen. Die Klemmstangen werden an der Regen- oder Dachrinne befestigt, um das flexible Gitter auf die Noppen der Klemmstangen zu drücken. Das zerlegte Erzeugnis stellt sich als Zubehör für Regen- oder Dachrinnen dar, hält diese sauber und verhindert das Verstopfen von Fallrohren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 erfasst".
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine faltbare Absperrung aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das überwiegend rote, scherengitterartig aus mehreren Kunststoffstreben mit Reflektoren ausgestattete und mit Bolzen aus unedlem Metall faltbar hergerichtete Erzeugnis verfügt jeweils an den beiden Außenseiten über annähernd dreieckig ausgeformte Standfüße, die zusätzlich mit Sand bzw. Wasser gefüllt werden können (erhöht die Standfestigkeit des Erzeugnisses). Die Ware weist im zusammengeschobenen Zustand die Abmessungen von etwa 52 x 13 x 105 cm (L x B x H) auf und kann bis zu einer Gesamtlänge von etwa 200 cm auseinandergezogen werden. Das Erzeugnis dient als universelle, temporäre Absperrvorrichtung von Gefahrenquellen. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 erfasst".
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine faltbare Absperrung aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das überwiegend gelbe, gitterartige, aus mehreren Kunststoffstreben mit Reflektoren ausgestattete und mit Schrauben aus unedlem Metall faltbar hergerichtete Erzeugnis verfügt jeweils an den beiden Außenseiten über annähernd dreieckig ausgeformte Standfüße, die zusätzlich mit Sand bzw. Wasser gefüllt werden können (erhöht die Standfestigkeit des Erzeugnisses). Die Ware weist im zusammengeschobenen Zustand die Abmessungen von etwa 25 x 39 x 97 cm (L x B x H) auf und kann bis zu einer Gesamtlänge von etwa 253 cm auseinandergezogen werden. Das Erzeugnis dient als universelle, temporäre Absperrvorrichtung von Gefahrenquellen. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 erfasst".
Bei den durch die Angaben der Antragstellerin und Abbildungen veranschaulichten Waren handelt es sich um transparente Hohlkammerstegplatten in Form von Doppelstegplatten aus Polycarbonat, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Jede Platte (Abmessung ca. 60 , 5 x 121 , 0 x 0 , 4 cm) besteht aus zwei waagerechten, rechteckigen, transparenten Platten, die in regelmäßigen Abständen mit senkrechten Stegen verbunden/verstärkt sind. Die Platten werden vielseitig z.B. zum Bau von Gewächshäusern, Dächern, Frühbeeten, Carports usw. verwendet und werden als Set zu je 14 Stück vertrieben. Aufgrund der Hohlkammern kommt eine Einreihung der Waren in die Positionen 3920 bzw. 3921 nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 genannt" eingereiht.
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 3925.90.80.00 cover?
Code 3925.90.80.00 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 3925.90.80.00?
The third-country duty rate for 3925.90.80.00 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 3925.90.80.00?
The first six digits form the HS code: 392590. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 3925.90.80.00 have?
3925.90.80.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 3925.90.80.00 sit in the tariff?
3925.90.80.00 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3925 Builders' ware of plastics, not elsewhere specified or included > 392590 Other > 39259080 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 3925.90.80.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 3925.90.80.00, for example FRBTIFR-BTI-2026-05782. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 3925.90.80.00 change?
3925.90.80.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.