Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3925.90.80.00: Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3925.90.80.00 steht für Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3925.90.80.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3925.90.80.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3925II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3925.90andere
  4. 3925.90.80andere
  5. 3925.90.80.00Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3925.90.80.00

HS-Code3925.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3925.90.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3925.90.80.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-05782Erteilt von FRGültig bis 2029-08-24

Kit de trois panneaux muraux rigides en matières plastiques (ABS et gomme acrylique), co-extrudés et thermoformés, destinés à la rénovation et à l’habillage des parois d’une douche. Le kit est composé d'un panneau de fond et de deux panneaux latéraux. Tous les panneaux disposent d'au moins un rebord de finition type profilé. Chaque panneau à une épaisseur de 3,048 mm. Les dimensions des panneaux diffèrent selon les modèles. L'épaisseur des rebords de finition diffèrent également selon les modèles. Les panneaux sont destinés à être posés sur les parois de la douche, notamment sur un carrelage existant, ou directement sur le mur. La surface des panneaux diffère selon les modèles : elle peut être blanche, imprimée avec des motifs décoratifs ou gravée au laser afin de reproduire un effet de joints. Les trois panneaux sont importés et commercialisés ensemble exclusivement sous la forme d'un kit prêt à poser. Ils sont conditionnés à plat en carton par taille.

FRBTIFR-BTI-2026-05781Erteilt von FRGültig bis 2029-08-24

Kit de trois panneaux muraux rigides en matières plastiques (ABS et gomme acrylique), co-extrudés, destinés à la rénovation et à l’habillage des parois d’une douche. Le kit est composé d'un panneau de fond plat, sans rebord, et de deux panneaux latéraux avec rebords de finition type profilé. Les panneaux latéraux avec rebords sont thermoformés. Dimension du panneau de fond sans rebord : 250,19 cm x 165,1 cm. Dimension des panneaux latéraux avec rebord : 250,19 cm x 96,52 cm, rebord de 5,08 cm de large. Chaque panneau à une épaisseur de 3,048 mm. Les panneaux sont destinés à être posés sur les parois de la douche, notamment sur un carrelage existant, ou directement sur le mur. La surface des panneaux diffère selon les modèles : elle peut être blanche, imprimée avec des motifs décoratifs ou gravée au laser afin de reproduire un effet de joints. Les trois panneaux sont importés et commercialisés ensemble exclusivement sous la forme d'un kit prêt à poser. Ils sont conditionnés à plat en carton par taille.

DEBTI27740/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sogenannten „Doppelstegplatten-Set für Pavillon“ um ein Set von Hohlkammerstegplatten in Form von Doppelstegplatten aus Polycarbonat (PC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die grau-braunen, durchsichtigen Platten (ca. Dicke 0 , 6 cm ) sind in regelmäßigen Abständen mit senkrechten Stegen verstärkt und auf der Schauseite mit einer Transport- Schutzfolie versehen. Zusammengesetzt bilden die in unterschiedlichen Abmessungen und Formen gefertigten Doppelstegplatten das Dach eines Hardtop Pavillons. Aufgrund der Hohlkammern kommt eine Einreihung der Waren in die Positionen 3920 bzw. 3921 nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst".

DEBTI13246/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckte Pappkarton), bestehend aus: - einem weißen, vollflächig perforierten, etwa 137 x 86 cm (L x B) großen Absperrrollo, -- aus einem gitterartigen Flächenerzeugnis aus Spinnstoffgarnen, welches mit bloßem Auge wahrnehmbar beidseitig vollständig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 überzogen ist (= Meterware des Kapitels 39), -- mit Handgriff und Arretierungshaken aus Kunststoff, -- aufgerollt auf einem federbelasteten Aluminiumrohr mit Rastelementen aus Kunststoff, -- einer Abstandsstange aus unedlem Metall, - zwei Wandhalterungen aus Kunststoff mit jeweils einer Teilgewindeschraube aus unedlem Metall, - zwei Verbindungselementen aus Kunststoff, - diversem Montagematerial (Schrauben und Dübel), - zwei bedruckten Montageschablonen aus Pappe, - einer Montageanleitung aus Papier. Das zerlegte Erzeugnis dient nach dem Anbringen an der Wand als Raumtrenner bzw. dem Versperren eines Durchgangs. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt. Das Rollo bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. Eine Einreihung in die Position 6307 ist aufgrund der stofflichen Zusammensetzung nicht möglich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt".

DEBTI16590/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei der als „Dachrinnenschutzgitter mit Befestigungsclips“ bezeichneten Ware um ein flexibles Gitter und Klemmstangen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das schwarze, etwa 17 , 5 cm breite Gitter weist eine Länge von etwa 6 m auf und ist zu einer Rolle aufgemacht. Zusätzlich verfügt das Erzeugnis über 16 schwarze Klemmstangen mit ausgeformten Befestigungsnoppen. Die Klemmstangen werden an der Regen- oder Dachrinne befestigt, um das flexible Gitter auf die Noppen der Klemmstangen zu drücken. Das zerlegte Erzeugnis stellt sich als Zubehör für Regen- oder Dachrinnen dar, hält diese sauber und verhindert das Verstopfen von Fallrohren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 erfasst".

DEBTI15399/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine faltbare Absperrung aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das überwiegend rote, scherengitterartig aus mehreren Kunststoffstreben mit Reflektoren ausgestattete und mit Bolzen aus unedlem Metall faltbar hergerichtete Erzeugnis verfügt jeweils an den beiden Außenseiten über annähernd dreieckig ausgeformte Standfüße, die zusätzlich mit Sand bzw. Wasser gefüllt werden können (erhöht die Standfestigkeit des Erzeugnisses). Die Ware weist im zusammengeschobenen Zustand die Abmessungen von etwa 52 x 13 x 105 cm (L x B x H) auf und kann bis zu einer Gesamtlänge von etwa 200 cm auseinandergezogen werden. Das Erzeugnis dient als universelle, temporäre Absperrvorrichtung von Gefahrenquellen. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 erfasst".

DEBTI15398/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um eine faltbare Absperrung aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das überwiegend gelbe, gitterartige, aus mehreren Kunststoffstreben mit Reflektoren ausgestattete und mit Schrauben aus unedlem Metall faltbar hergerichtete Erzeugnis verfügt jeweils an den beiden Außenseiten über annähernd dreieckig ausgeformte Standfüße, die zusätzlich mit Sand bzw. Wasser gefüllt werden können (erhöht die Standfestigkeit des Erzeugnisses). Die Ware weist im zusammengeschobenen Zustand die Abmessungen von etwa 25 x 39 x 97 cm (L x B x H) auf und kann bis zu einer Gesamtlänge von etwa 253 cm auseinandergezogen werden. Das Erzeugnis dient als universelle, temporäre Absperrvorrichtung von Gefahrenquellen. Insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 erfasst".

DEBTI3304/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-23

Bei den durch die Angaben der Antragstellerin und Abbildungen veranschaulichten Waren handelt es sich um transparente Hohlkammerstegplatten in Form von Doppelstegplatten aus Polycarbonat, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Jede Platte (Abmessung ca. 60 , 5 x 121 , 0 x 0 , 4 cm) besteht aus zwei waagerechten, rechteckigen, transparenten Platten, die in regelmäßigen Abständen mit senkrechten Stegen verbunden/verstärkt sind. Die Platten werden vielseitig z.B. zum Bau von Gewächshäusern, Dächern, Frühbeeten, Carports usw. verwendet und werden als Set zu je 14 Stück vertrieben. Aufgrund der Hohlkammern kommt eine Einreihung der Waren in die Positionen 3920 bzw. 3921 nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 genannt" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3925

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3925.90.80.00?

Die Zolltarifnummer 3925.90.80.00 umfasst Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3925.90.80.00?

Der Drittlandszollsatz für 3925.90.80.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3925.90.80.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3925.90.80.00?

3925.90.80.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3925.90.80.00 im Zolltarif eingeordnet?

3925.90.80.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 392590 andere > 39259080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3925.90.80.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3925.90.80.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-05782. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3925.90.80.00?

TARIC-Code 3925.90.80.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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