Customs tariff code 3925.90.80.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 3925.90.80.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.
3925.90.80.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 39. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 3925.90.80.00.0
- Third-country duty
- 6.5 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 39PLASTICS AND ARTICLES THEREOF
- 3925Builders' ware of plastics, not elsewhere specified or included
- 3925.90Other
- 3925.90.80Other
- 3925.90.80.00.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 3925.90.80.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um einen noch nicht zusammengesetzten Sichtschutzzaun (Gesamtlänge 8 , 9 m) aus WPC (Wood-Plastic-Composite), einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) und Holzfasern. Der in Nachbildung mit einer Holzmaserung angefertigte Zaun besteht im Wesentlichen aus fünf, jeweils etwa 170 x 180 cm großen Zaunelementen (sog. Paneele), sechs, jeweils etwa 10 x 10 x 185 cm großen Pfosten sowie sechs Pfostenkappen aus WPC, welche im Stecksystem mit fünf, jeweils etwa 2 , 8 x 3 , 1 x 170 cm großen Druckleisten sowie Eckverbindern aus einer Aluminiumlegierung miteinander zu verbinden sind. Das gesamte Erzeugnis wird abschließend mittels sechs Stahlrohren mit dem Boden verankert. Die Ware dient als Sichtschutzzaun und ist in verschiedenen Kartons mit Montagematerial aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Zaunelemente aus Kunststoff bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt".
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um einen noch nicht zusammengesetzten Sichtschutzzaun (Gesamtlänge etwa 9 , 10 m) aus WPC (Wood-Plastic-Composite), einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend im Hinblick auf die Formgebung, Stabilität und Witterungsbeständigkeit) und Holzmehl. Der in Nachbildung mit einer Holzmaserung angefertigte Zaun besteht im Wesentlichen aus 55, jeweils etwa 173 x 16 x 2 cm (H x B x D) großen Zaunelementen (sog. Paneele), sechs Säulenkappen, sechs Säulenschürzen sowie sechs, jeweils etwa 190 x 10 x 10 cm (H x B x D) großen Sockelpfosten aus WPC, welche im Stecksystem mit fünf Aluminiumhohlkammerpaneelen, zehn Aluminiumlegierungsstreifen sowie sechs verzinkten, jeweils etwa 150 x 4 x 4 cm (H x B x D) Eisensockeln miteinander zu verbinden und mit dem Boden zu verankern sind. Die Ware dient als Sichtschutzzaun und ist in mehreren Kartons mit einer Montageanleitung sowie dem notwendigen Montagematerial aufgemacht. Der Charakter der noch nicht zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Zaunelemente aus Kunststoff bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt".
Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten „WPC- Zaun-/ Sichtschutzset“ um einen Steckzaun aus fünf rechteckigen Zaunelementen. Das nicht zusammengesetzte Erzeugnis (Abmessungen gesamt ca. H 190 x B 910 cm) besteht aus Pfosten (ca. L 10 x B 10 x H 190 cm) und Latten aus WPC, einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend im Hinblick auf die Formgebung, Stabilität und Witterungsbeständigkeit) und Holzfasern sowie sechs Pfostenträgern aus unedlem Metall (ca. L 4 x B 4 x H 150 cm) zur Bodenfestigung. Die Latten werden im Stecksystem mit den Pfosten zusammengesetzt und sind vorder- und rückseitig mit einer unterschiedlichen Musterung in Holzoptik versehen. Derartige Waren dienen als Sicht- und Wetterschutz am Haus oder im Garten. Der in unterschiedlichen Farben erhältliche Artikel ist gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben und Bodenanker) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt"
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der sog. "Schalterdose 2-fach" um eine Unterputzdose aus einem schwarzen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ovale, etwa 145 x 75 x 45 mm große Ware ist mit mehreren Bohrungen und Ausbrechöffnungen versehen. Sie ist für die bleibende Befestigung in Wänden oder Decken vorgesehen und dient der Aufnahme von Lichtschaltern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, nicht von Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst".
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um ein so genanntes "Vordach Louisa" für den Eingangsbereich von Haustüren. Das insgesamt etwa 205,5 x 94 cm große Erzeugnis besteht aus zwei Wandträgern, einem Wandabschluss und einer Frontleiste aus pulverbeschichtetem Stahl sowie einer transparenten Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Acryl). Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Schutz vor Witterungseinflüssen) bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Das Vordach ist gemeinsam mit Montagematerial aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst".
Nach den Antragsangaben, den nachgereichten Produktinformationen sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten „WPC Steckzaun Komplett Set“ um fünf rechteckige Zaunelemente (Abmessungen ca. L 900 x H 180 cm). Die nicht zusammengesetzten Waren bestehen aus 45 Steckpaneelen und sechs rechteckigen Trägerpfosten (innen mit stabilisierendem Stahlrohr) aus WPC, einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend im Hinblick auf die Formgebung, Stabilität und Witterungsbeständigkeit) und Holzfasern. Die Zaunlatten sind auf der Außenseite mit einer Nachbildung einer Holzmaserung und auf der Innenseite mit einer glatten Oberfläche versehen. Die fünf Zaunelemente werden im Stecksystem mit den Pfosten in variablen Stellungen zusammengesetzt und mit dem Boden verankert. Derartige Waren dienen als Sichtschutzzaun und sind in verschiedenen Kartons mit Montagematerial aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt"
Nach den Antragsangaben, der nachgereichten Produktinformationen sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten „Sichtschutz für Mülltonnen" um drei rechteckige Zaunelemente in unterschiedlichen Abmessungen (ca. L 180 x H 134 cm und L 75 x H 134 cm). Die nicht zusammengesetzten Waren bestehen aus diversen, anthrazitfarbenen Latten aus WPC, einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend im Hinblick auf die Formgebung, Stabilität und Witterungsbeständigkeit) und Holzfasern, vier Kunststoffkappen sowie vier Trägerpfosten aus Aluminium. Die Zaunlatten werden im Stecksystem mit den Pfosten zusammengesetzt und können variabel aufgestellt zusätzlich mit Schrauben im Boden verankert werden. Derartige Waren dienen als Sichtschutz für Abfallsysteme am Haus und sind in einem Karton mit Montagematerial aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt"
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um ein so genanntes "Pultvordach Pavo" für den Eingangsbereich von Haustüren. Das insgesamt etwa 150,5 x 91,5 cm große Erzeugnis besteht aus zwei Wandträgern, einem Wandabschluss und einer Frontleiste aus pulverbeschichtetem Stahl sowie einer konkav gewölbten, transparenten Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Acryl). Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Schutz vor Witterungseinflüssen) bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Das Vordach ist gemeinsam mit Montagematerial aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst".
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 3925.90.80.00.0 cover?
Code 3925.90.80.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 3925.90.80.00.0?
The third-country duty rate for 3925.90.80.00.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 3925.90.80.00.0?
The first six digits form the HS code: 392590. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 3925.90.80.00.0 have?
3925.90.80.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 3925.90.80.00.0 sit in the tariff?
3925.90.80.00.0 sits in this hierarchy: 39 PLASTICS AND ARTICLES THEREOF > 3925 Builders' ware of plastics, not elsewhere specified or included > 392590 Other > 39259080 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 3925.90.80.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 3925.90.80.00.0, for example DEBTI11019/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 3925.90.80.00.0 change?
3925.90.80.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.