Zolltarifnummer 3925.90.80.00.0: Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3925.90.80.00.0 steht für Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3925.90.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3925.90.80.00.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3925II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 3925.90andere
- 3925.90.80andere
- 3925.90.80.00.0Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3925.90.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um einen noch nicht zusammengesetzten Sichtschutzzaun (Gesamtlänge 8 , 9 m) aus WPC (Wood-Plastic-Composite), einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend) und Holzfasern. Der in Nachbildung mit einer Holzmaserung angefertigte Zaun besteht im Wesentlichen aus fünf, jeweils etwa 170 x 180 cm großen Zaunelementen (sog. Paneele), sechs, jeweils etwa 10 x 10 x 185 cm großen Pfosten sowie sechs Pfostenkappen aus WPC, welche im Stecksystem mit fünf, jeweils etwa 2 , 8 x 3 , 1 x 170 cm großen Druckleisten sowie Eckverbindern aus einer Aluminiumlegierung miteinander zu verbinden sind. Das gesamte Erzeugnis wird abschließend mittels sechs Stahlrohren mit dem Boden verankert. Die Ware dient als Sichtschutzzaun und ist in verschiedenen Kartons mit Montagematerial aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Zaunelemente aus Kunststoff bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt".
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um einen noch nicht zusammengesetzten Sichtschutzzaun (Gesamtlänge etwa 9 , 10 m) aus WPC (Wood-Plastic-Composite), einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend im Hinblick auf die Formgebung, Stabilität und Witterungsbeständigkeit) und Holzmehl. Der in Nachbildung mit einer Holzmaserung angefertigte Zaun besteht im Wesentlichen aus 55, jeweils etwa 173 x 16 x 2 cm (H x B x D) großen Zaunelementen (sog. Paneele), sechs Säulenkappen, sechs Säulenschürzen sowie sechs, jeweils etwa 190 x 10 x 10 cm (H x B x D) großen Sockelpfosten aus WPC, welche im Stecksystem mit fünf Aluminiumhohlkammerpaneelen, zehn Aluminiumlegierungsstreifen sowie sechs verzinkten, jeweils etwa 150 x 4 x 4 cm (H x B x D) Eisensockeln miteinander zu verbinden und mit dem Boden zu verankern sind. Die Ware dient als Sichtschutzzaun und ist in mehreren Kartons mit einer Montageanleitung sowie dem notwendigen Montagematerial aufgemacht. Der Charakter der noch nicht zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Zaunelemente aus Kunststoff bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt".
Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten „WPC- Zaun-/ Sichtschutzset“ um einen Steckzaun aus fünf rechteckigen Zaunelementen. Das nicht zusammengesetzte Erzeugnis (Abmessungen gesamt ca. H 190 x B 910 cm) besteht aus Pfosten (ca. L 10 x B 10 x H 190 cm) und Latten aus WPC, einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend im Hinblick auf die Formgebung, Stabilität und Witterungsbeständigkeit) und Holzfasern sowie sechs Pfostenträgern aus unedlem Metall (ca. L 4 x B 4 x H 150 cm) zur Bodenfestigung. Die Latten werden im Stecksystem mit den Pfosten zusammengesetzt und sind vorder- und rückseitig mit einer unterschiedlichen Musterung in Holzoptik versehen. Derartige Waren dienen als Sicht- und Wetterschutz am Haus oder im Garten. Der in unterschiedlichen Farben erhältliche Artikel ist gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben und Bodenanker) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt"
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der sog. "Schalterdose 2-fach" um eine Unterputzdose aus einem schwarzen Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ovale, etwa 145 x 75 x 45 mm große Ware ist mit mehreren Bohrungen und Ausbrechöffnungen versehen. Sie ist für die bleibende Befestigung in Wänden oder Decken vorgesehen und dient der Aufnahme von Lichtschaltern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, nicht von Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst".
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um ein so genanntes "Vordach Louisa" für den Eingangsbereich von Haustüren. Das insgesamt etwa 205,5 x 94 cm große Erzeugnis besteht aus zwei Wandträgern, einem Wandabschluss und einer Frontleiste aus pulverbeschichtetem Stahl sowie einer transparenten Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Acryl). Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Schutz vor Witterungseinflüssen) bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Das Vordach ist gemeinsam mit Montagematerial aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst".
Nach den Antragsangaben, den nachgereichten Produktinformationen sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten „WPC Steckzaun Komplett Set“ um fünf rechteckige Zaunelemente (Abmessungen ca. L 900 x H 180 cm). Die nicht zusammengesetzten Waren bestehen aus 45 Steckpaneelen und sechs rechteckigen Trägerpfosten (innen mit stabilisierendem Stahlrohr) aus WPC, einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend im Hinblick auf die Formgebung, Stabilität und Witterungsbeständigkeit) und Holzfasern. Die Zaunlatten sind auf der Außenseite mit einer Nachbildung einer Holzmaserung und auf der Innenseite mit einer glatten Oberfläche versehen. Die fünf Zaunelemente werden im Stecksystem mit den Pfosten in variablen Stellungen zusammengesetzt und mit dem Boden verankert. Derartige Waren dienen als Sichtschutzzaun und sind in verschiedenen Kartons mit Montagematerial aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt"
Nach den Antragsangaben, der nachgereichten Produktinformationen sowie der vorliegenden Produktabbildung handelt es sich bei dem sogenannten „Sichtschutz für Mülltonnen" um drei rechteckige Zaunelemente in unterschiedlichen Abmessungen (ca. L 180 x H 134 cm und L 75 x H 134 cm). Die nicht zusammengesetzten Waren bestehen aus diversen, anthrazitfarbenen Latten aus WPC, einem Verbundstoff aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (charakterverleihend im Hinblick auf die Formgebung, Stabilität und Witterungsbeständigkeit) und Holzfasern, vier Kunststoffkappen sowie vier Trägerpfosten aus Aluminium. Die Zaunlatten werden im Stecksystem mit den Pfosten zusammengesetzt und können variabel aufgestellt zusätzlich mit Schrauben im Boden verankert werden. Derartige Waren dienen als Sichtschutz für Abfallsysteme am Haus und sind in einem Karton mit Montagematerial aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 genannt"
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktabbildungen handelt es sich um ein so genanntes "Pultvordach Pavo" für den Eingangsbereich von Haustüren. Das insgesamt etwa 150,5 x 91,5 cm große Erzeugnis besteht aus zwei Wandträgern, einem Wandabschluss und einer Frontleiste aus pulverbeschichtetem Stahl sowie einer konkav gewölbten, transparenten Platte aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Acryl). Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Schutz vor Witterungseinflüssen) bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Das Vordach ist gemeinsam mit Montagematerial aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3925.90.80.00.0?
Die Zolltarifnummer 3925.90.80.00.0 umfasst Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3925.90.80.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3925.90.80.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3925.90.80.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3925.90.80.00.0?
3925.90.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3925.90.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3925.90.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 392590 andere > 39259080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3925.90.80.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3925.90.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11019/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3925.90.80.00.0?
Warennummer 3925.90.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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