Customs tariff code 4818.50.00.00.0: Kleidung und Bekleidungszubehör
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 4818.50.00.00.0 covers Kleidung und Bekleidungszubehör. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
4818.50.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 48. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 4818.50.00.00.0
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 48PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD
- 4818Toilet paper and similar paper, cellulose wadding or webs of cellulose fibres, of a kind used for household or sanitary purposes, in rolls of a width not exceeding 36 cm, or cut to size or shape; handkerchiefs, cleansing tissues, towels, tablecloths, serviettes, bedsheets and similar household, sanitary or hospital articles, articles of apparel and clothing accessories, of paper pulp, paper, cellulose wadding or webs of cellulose fibres
- 4818.50Articles of apparel and clothing accessories
- 4818.50.00.00.0Kleidung und Bekleidungszubehör
From HS code to customs tariff code 4818.50.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| United States | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Papier eingeschlagen und in einem etikettierten Flachbeutel aus klarsichtiger Kunststofffolie und Papier verpackt sind: 1. Ein aus mehreren Teilen zusammengenähter Rückenschlussmantel aus einem Vlies, bestehend aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Spinnstofffasern, die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Am Halsausschnitt ist der Mantel mit einem Klettverschluss versehen. Die Ärmel sind mit elastischen Bündchen ausgestattet. Im Taillenbereich sind vier Bänder zum Schließen des Mantels angeklebt. An dem Mantel ist ein zweifach gelochtes, einseitig bedrucktes Etikett (Ware mit geringem Wert) befestigt. Innen ist das Erzeugnis mit einer Größenangabe bedruckt. Abbildung siehe Anlage. 2. Ein rechteckiges, sogenanntes Einmalhandtuch (Format etwa 39,7 x 29,1 cm) bestehend aus vier Lagen aus Vlies aus Zellstofffasern, die mittig mit einem Fadengelege verstärkt sind. Die Waren sollen gemeinsam Sterilität bei operativen Eingriffen im medizinischen Bereich gewährleisten. Derartige Waren gehören als "Kleidung aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch den unter Nr. 1. beschriebenen OP-Mantel bestimmt wird, bei dem es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.
Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Papier eingeschlagen und in einem etikettierten Flachbeutel aus klarsichtiger Kunststofffolie und Papier verpackt sind: 1. Ein aus mehreren Teilen zusammengenähter Rückenschlussmantel aus einem Vlies, bestehend aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Spinnstofffasern, die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Am Halsausschnitt ist der Mantel mit einem Klettverschluss versehen. Die Ärmel sind mit elastischen Bündchen ausgestattet. Im Taillenbereich sind vier Bänder zum Schließen des Mantels angeklebt. An dem Mantel ist ein zweifach gelochtes, einseitig bedrucktes Etikett (Ware mit geringem Wert) befestigt. Innen ist das Erzeugnis mit einer Größenangabe bedruckt. Abbildung siehe Anlage. 2. Ein rechteckiges, sogenanntes Einmalhandtuch (Format etwa 39,7 x 29,1 cm) bestehend aus vier Lagen aus Vlies aus Zellstofffasern, die mittig mit einem Fadengelege verstärkt sind. Die Waren sollen gemeinsam Sterilität bei operativen Eingriffen im medizinischen Bereich gewährleisten. Derartige Waren gehören als "Kleidung aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch den unter Nr. 1. beschriebenen OP-Mantel bestimmt wird, bei dem es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.
Es handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Papier eingeschlagen und in einem etikettierten Flachbeutel aus klarsichtiger Kunststofffolie und Papier verpackt sind: 1. Ein aus mehreren Teilen zusammengenähter Rückenschlussmantel aus einem Vlies, bestehend aus Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Spinnstofffasern, die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Am Halsausschnitt ist der Mantel mit einem Klettverschluss versehen. Die Ärmel sind mit elastischen Bündchen ausgestattet. Im Taillenbereich sind vier Bänder zum Schließen des Mantels angeklebt. An dem Mantel ist ein zweifach gelochtes, einseitig bedrucktes Etikett (Ware mit geringem Wert) befestigt. Innen ist das Erzeugnis mit einer Größenangabe bedruckt. Abbildung siehe Anlage. 2. Ein rechteckiges, sogenanntes Einmalhandtuch (Format etwa 39,7 x 29,1 cm) bestehend aus vier Lagen aus Vlies aus Zellstofffasern, die mittig mit einem Fadengelege verstärkt sind. Die Waren sollen gemeinsam Sterilität bei operativen Eingriffen im medizinischen Bereich gewährleisten. Derartige Waren gehören als "Kleidung aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch den unter Nr. 1. beschriebenen OP-Mantel bestimmt wird, bei dem es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in eine Kunststofffolie eingewickelt sowie in einem Beutel aus Papier und Kunststofffolie für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Ein blauer, aus mehreren Teilen zusammengenähter Rückenschlussmantel aus einem Vlies nach den Angaben der Antragstellerin aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern und synthetischen Chemiefasern (Polyester), die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Am Halsausschnitt ist der Mantel mit einem Klettverschluss, an den Ärmeln mit elastischen weißen Bündchen und im Taillenbereich mit vier Bändern zum Schließen des Mantels ausgestattet, von denen zwei durch zwei Löcher eines rechteckigen (mit abgerundeten Ecken), zweifach gelochten, einseitig bedruckten Papierzuschnitts gezogen sind. Innen ist der Mantel mit der Angabe der Größe bedruckt. 2. Ein rechteckiges, weißes, sog. Einmalhandtuch (Format etwa 29,5 x 35,0 cm) bestehend aus einem mit einem fadengeleges verstärktes Papier. Die Waren dienen gemeinsam der Gewährleistung von Sterilität bei operativen Eingriffen im medizinischen Bereich. Abbildung siehe Anlage. Derartige Warenzusammenstellungen gehören als "Kleidung aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da ihr wesentlicher Charakter durch die unter 1. beschriebene, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware bestimmt wird, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein etwa 66 x 37 cm großes Erzeugnis, bestehend aus einer Lage aus weißer Kunststofffolie, die mit einer Lage aus weißem Vlies aus Zellstofffasern überzogen ist. Die beiden Lagen sind durch Kleben miteinander verbunden. Die untere Schmalseite ist umgeschlagen und am Rand verschweißt, sodass das Erzeugnis an dieser Stelle eine etwa 10 cm tiefe Auffangtasche (sog. Krümeltasche) aufweist. Im oberen Bereich ist der Einwegartikel mit einer Perforation zum Heraustrennen des Halsausschnitts versehen, der das Umhängen des Lätzchens ermöglicht. Derartige Lätzchen werden in der Patientenpflege beim Essen und Trinken als Wäscheschutz verwendet. Sie sind zu 50 Stück verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das Vlies aus Zellstofffasern bestimmt wird.
Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein durch Zusammennähen hergestelltes, schlauchförmiges, zweilagiges Flächenerzeugnis, bestehend aus einer Lage Vlies aus Zellstofffasern (Airlaid) und einer augenscheinlich dünneren Lage aus Kunststofffolie. An den Enden ist das Erzeugnis mit elastischen, verengenden Bändern ausgestattet. Die Ware soll als Schutzärmel bei der Arbeit in Küchen im Umgang mit heißen Flüssigkeiten (z. B. Fetten) getragen werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, bei der nach dem Wert und im Hinblick auf die Verwendung die Vlieslage aus Zellstofffasern als charakterbestimmend anzusehen ist.
Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein etwa 36,5 x 65,5 cm großes Erzeugnis, bestehend aus einer Lage aus blauer Kunststofffolie (aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), die teilweise mit einer Lage aus weißem Vlies aus Zellstofffasern überzogen ist. Die beiden Lagen sind durch Prägen miteinander verbunden. Die flächenmäßig größere Kunststofffolie bildet an der unteren Schmalseite durch Umschlagen und eine Randverschweißung eine etwa 10,1 cm tiefe (Auffang-) Tasche (Krümeltasche). Im oberen Bereich ist der Einwegartikel mit einer Perforation zum Heraustrennen des Halsausschnitts versehen, der das Umhängen des Lätzchens ermöglicht. Das Lätzchen soll in Krankenhäusern und Arztpraxen als Wäscheschutz für Patienten verwendet werden. Das Erzeugnis wird ausschließlich kartonweise abgegeben. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, bei der im Hinblick auf die Verwendung das Vlies aus Zellstofffasern als charakterbestimmend anzusehen ist.
Nach dem vorgelegten Warenmuster und dem Untersuchungsergebnis handelt es sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in Papier eingeschlagen und in einem etikettierten Flachbeutel aus klarsichtiger Kunststofffolie und Papier verpackt sind: 1. Ein blauer, aus mehreren Teilen zusammengenähter Rückenschlussmantel aus einem Vlies aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern und Spinnstofffasern, die durch hohen Wasserdruck miteinander verfestigt worden sind (sog. Spunlace-Technologie). Am Halsausschnitt ist er mit einem Klettverschluss versehen. Die Ärmel sind mit elastischen, weißen Bündchen ausgestattet. Im Taillenbereich sind vier Bänder zum Schließen des Mantels angeklebt. An dem Mantel ist ein zweifach gelochtes, einseitig bedrucktes Etikett (Ware mit geringem Wert) befestigt. Innen ist das Erzeugnis mit einer Größenangabe bedruckt. 2. Ein rechteckiges, weißes sog. Einmalhandtuch (Format etwa 39,7 x 29,1 cm) bestehend aus vier Lagen aus Vlies aus Zellstofffasern, die mittig mit einem Fadengelege verstärkt sind. Die Waren dienen gemeinsam der Gewährleistung von Sterilität bei operativen Eingriffen im medizinischen Bereich. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Kleidung aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Codenummer 4818 50 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch den unter 1. beschriebenen OP-Mantel bestimmt wird, bei dem es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Toilettenpapiere und ähnliche Papiere, Zellstoffwatten oder Vliese aus Zellstofffasern von der Art, wie sie zum Gebrauch im Haushalt oder zu hygienischen Zwecken verwendet werden: 1) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger; 2) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet an keiner Seite mehr als 36 cm messen; 3) in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten. Hierher gehören auch Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken und Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern. Waren dieser Position werden häufig aus Stoffen der Pos. 4803 hergestellt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855 /00) geändert durch Verordnung (EG) Nr.705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EG Nr. L 118/18/)/), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Der Ausschuss hat mehrheitlich folgende Entscheidung getroffen: Bettschutzauflagen, die Hygieneartikel sind, mit einer Größe von etwa 60 x 90 cm, die aus drei Lagen bestehen (die obere Lage besteht aus Vliesstoffen (Position 5603), die mittlere Lage besteht aus Zellstoffwatte (Position 4803), die untere Lage besteht aus eine Kunststofffolie aus Polyethylen (Position 3920)), die als Wegwerfartikel konzipiert sind, die ein Auslaufen von Körperflüssigkeiten auf Betten, Operationstischen usw. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 4818.50.00.00.0 cover?
Code 4818.50.00.00.0 covers Kleidung und Bekleidungszubehör. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 4818.50.00.00.0?
The third-country duty rate for 4818.50.00.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 4818.50.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 481850. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 4818.50.00.00.0 have?
4818.50.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 4818.50.00.00.0 sit in the tariff?
4818.50.00.00.0 sits in this hierarchy: 48 PAPER AND PAPERBOARD; ARTICLES OF PAPER PULP, OF PAPER OR OF PAPERBOARD > 4818 Toilet paper and similar paper, cellulose wadding or webs of cellulose fibres, of a kind used for household or sanitary purposes, in rolls of a width not exceeding 36 cm, or cut to size or shape; handkerchiefs, cleansing tissues, towels, tablecloths, serviettes, bedsheets and similar household, sanitary or hospital articles, articles of apparel and clothing accessories, of paper pulp, paper, cellulose wadding or webs of cellulose fibres > 481850 Articles of apparel and clothing accessories. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 4818.50.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 4818.50.00.00.0, for example DEBTI29871/23-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 4818.50.00.00.0 change?
4818.50.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.