Customs tariff code

Customs tariff code 4911.91.00.90: Other

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 4911.91.00.90 covers Other. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.

4911.91.00.90 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 49. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
4911.91.00.90
Third-country duty
0 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 49PRINTED BOOKS, NEWSPAPERS, PICTURES AND OTHER PRODUCTS OF THE PRINTING INDUSTRY; MANUSCRIPTS, TYPESCRIPTS AND PLANS
  2. 4911Other printed matter, including printed pictures and photographs
  3. 4911.91Pictures, designs and photographs
  4. 4911.91.00andere, Bilder, Bilddrucke und Fotografien
  5. 4911.91.00.90Other

From HS code to customs tariff code 4911.91.00.90

HS code4911.916 digits, uniform worldwide
CN code4911.91.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code4911.91.00.9010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty0 %MFN
United Kingdom0 %Tariff preference
United States0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI10218/26-1Issued by DEValid until 2029-08-27

Es handelt sich um ein Set, bestehend aus: 1. einem farbigen Bilddruck (Abmessungen: etwa 41 cm x 26 cm) mit dem Motiv "Verhaltensampel" in Form von drei untereinander angeordneten Smileys in Rot, Gelb und Grün, ausgestattet mit zwei Ösen aus unedlem Metall, 2. zwei sog. Abdeckplatten in Form von runden Zuschnitten (Durchmesser: etwa 13 cm), 3. 40 Namensschildern in Form von rechteckigen, beschreibbaren Zuschnitten (Abmessungen: etwa 2 cm x 6 cm), 4. drei rechteckig zugeschnittenen Bogen aus Papier (DIN A4), die jeweils mit einer Anleitung für die Verhaltensampel in deutscher, englischer bzw. französischer Sprache bedruckt sind. Die unter der Nr. 1. aufgeführte Ware besteht aus einer rechteckigen flexiblen, dauermagnetischen Folie, die schauseitig mit einer farbig bedruckten Kunststofffolie überzogen ist. Die unter den Nrn. 2. und 3. aufgeführten Waren bestehen jeweils aus einer flexiblen, dauermagnetischen Folie, die schauseitig mit einer einfarbigen Kunststofffolie (Nr. 2.) bzw. einer weißen, beschreibbaren Kunststofffolie (Nr. 3.) überzogen sind. Die Erzeugnisse sind in einem bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht und dienen als Lehrmaterial für den Schulunterricht zur Umsetzung von Klassenregeln und zur Verdeutlichung von Fehlverhalten. Abbildung siehe Anlage. Es liegt eine Warenzusammenstellung vor, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf den Umfang und den Wert durch den Bilddruck bestimmt wird. Dieser stellt sich als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware dar, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die bedruckte Kunststofffolie (=Bilddruck) bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 9100 90.

DEBTI9565/26-1Issued by DEValid until 2029-08-24

Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Waren, die gemeinsam in einer unbedruckten Faltschachtel aus Wellpappe aufgemacht sind: 1. 20 Magnetfolienquadrate (sog. Dienstkärtchen, Abmessungen: etwa 10 , 0 cm x 10 , 0 cm), die schauseitig mit verschiedenen Strichzeichnungen von Fuchsmotiven (z. B. Fuchs an einer Tafel, Fuchs mit Lineal) bedruckt und mit Whiteboard-Stiften (nicht Gegenstand dieser vZTA) beschreibbar sind, 2. 30 unbedruckte Magnetfolienrechtecke (sog. Blankokärtchen, Abmessungen: etwa 3 , 0 cm x 10 , 0 cm), die schauseitig mit Whiteboard-Stiften (nicht Gegenstand dieser vZTA) beschreibbar sind. Die vorstehend unter 1. und 2. beschriebenen Elemente bestehen aus einer Lage aus Kunststofffolie, die auf eine passgenaue, flexible, dauermagnetischen Folie aufgebracht sind. Die Ware dient dazu, Aufgaben in der Schulklasse übersichtlich und dekorativ darzustellen. Die Dienstkärtchen visualisieren verschiedene Tätigkeiten und lassen sich mit den verschiedenen Aufgaben beschriften. Die Schüler/-innen können ihre Namen auf die Blankokärtchen schreiben und neben den Dienstkärtchen platzieren. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang durch die unter 1. beschriebenen Elemente bestimmt wird. Dabei handelt sich um aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die bedruckten Kunststofffolien (=Druckerzeugnisse) bestimmt wird. Damit kommt eine Einreihung in die Position 8505 nicht in Betracht. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 9100 90.

DEBTI25563/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 17 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25563/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25563/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25563/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25566/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 18 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25566/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25566/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25566/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25575/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 18 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25575/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25575/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25575/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25598/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 17 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25598/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25598/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25598/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist auf Grund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25539/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 18 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25539/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit Spielkarten (DEBTI-25539/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25539/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt auf Grund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist auf Grund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

DEBTI25565/26-2Issued by DEValid until 2029-08-23

Es handelt sich um 18 vorgestanzte, zum Ablösen bestimmte Aufkleber aus Papier, die jeweils auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht versehen und gemeinsam mit sechs Aufklebern mit Schriftzügen (DEBTI-25565/26-3) auf sechs etwa 6 , 3 x 8 , 8 cm große Trägerpapiere aufgebracht sind. Sie sind schauseitig jeweils mit verschiedenen Abbildungen (z. B. comicartige Figur) farbig bedruckt. Die Aufkleber sind gemeinsam mit einem Spielzeug (DEBTI-25565/26-1) und Aufklebern mit anderen Drucken (DEBTI-25565/26-3) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Vielzahl der Aufkleber ebenfalls ausgeschlossen. Die Erzeugnisse sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke, andere als solche der Codenummer 4911 91 00 10 0" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs.

Notes that govern this classification

Pos. 4911

Zu Unterposition 4911 91 00: Hierher gehören z. B. Erzeugnisse der Position 3703, belichtet und entwickelt. Hierher gehören auch künstlerische Siebdrucke (häufig auch als Serigrafien bezeichnet), auch vom Künstler signiert und nummeriert. (entfallen) bis

Pos. 4911

Zu Unterpositionen 4911 10 und 4911 91: 1. Bedruckte Einzelblätter mit Text und Bildern, die erkennbare Teile von periodischen Druckschriften bilden.

Pos. 4911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (RV L 2087/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991) 1. Veröffentlichungen mit Anlagen über die Eignung von Schlössern in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden für Besichtigungen, Empfänge, Sitzungen sowie das Vorhandensein von Hotels, Restaurants, Wohnungen, Golfplätzen und Touristenattraktionen. Die Veröffentlichungen enthalten schematisierte Karten mit Ortsangabe der Schlösser. Unterposition 4911 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 zu Kapitel 49 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 4911 und 4911 10 90. Verordnung (EG) Nr. 2338/96 der Kommission vom 5. Dezember 19962) (RV L 2338/96): 3. …

Pos. 4911

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2014, Az.: RS 4 K 7/14 Aus den Gründen: … Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Einreihung von Farbmusterkarten streitig. Die Klägerin geht von einer Einreihung in die Warennummer 4911 9900 aus Darin werden andere Drucke erfasst. Der Beklagte hält eine Einreihung in die Unterposition 6307 90 für richtig, in die andere konfektionierte Waren eingereiht werden. Bei den streitgegenständlichen Waren handelt es sich um Farbmusterkarten, die in einem klarsichtigen, verschlossenen, mit Produktinformationen bedruckten Polybeutel eingeführt werden. Ein etwa 24 cm langer und 10 cm breiter Zuschnitt aus einem etwa 0,4 mm dicken, einfarbigen Baumwollgewebe ist zu einer Länge von etwa 12 cm zusammengelegt und an der Schmalseite vernäht. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 4911.91.00.90 cover?

Code 4911.91.00.90 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 4911.91.00.90?

The third-country duty rate for 4911.91.00.90 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 4911.91.00.90?

The first six digits form the HS code: 491191. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 4911.91.00.90 have?

4911.91.00.90 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 4911.91.00.90 sit in the tariff?

4911.91.00.90 sits in this hierarchy: 49 PRINTED BOOKS, NEWSPAPERS, PICTURES AND OTHER PRODUCTS OF THE PRINTING INDUSTRY; MANUSCRIPTS, TYPESCRIPTS AND PLANS > 4911 Other printed matter, including printed pictures and photographs > 491191 Pictures, designs and photographs > 49119100 andere, Bilder, Bilddrucke und Fotografien. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 4911.91.00.90?

Yes. The EBTI database holds decisions on 4911.91.00.90, for example DEBTI10218/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 4911.91.00.90 change?

4911.91.00.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.