Customs tariff code 5705.00.30: Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen oder künstlichen…
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5705.00.30 covers Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.
5705.00.30 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 57. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 5705.00.30
- Third-country duty
- 8 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 57CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS
- 5705Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up
- 5705.00Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
- 5705.00.30Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
From HS code to customs tariff code 5705.00.30
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Autoteppich, Foto siehe Anlage, - in der Passform für einen Kfz-Innenraum zugeschnitten; für die Fahrerseite vorliegend in den Abmessungen von ca. 50 cm x 60 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen, - mit einer Rückbeschichtung aus augenscheinlich Kunststoff versehen, - weder gewebt noch getuftet; somit keine Ware der Position 5703, - kein Nadelfilz, - keine Hinweise auf Handarbeit, - an den Rändern mit einer Überwendlichnaht gesäumt (u. a. somit konfektioniert), - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag; keine Einreihung als Zubehör für Pkw, da die Ware in der Position 5705 genauer bezeichnet ist. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert"
Autoteppich, Foto siehe Anlage, - in der Passform für einen Kfz-Innenraum zugeschnitten; für die Fahrerseite vorliegend in den Abmessungen von ca. 46 cm x 66 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen, - mit einer Rückbeschichtung aus augenscheinlich Kunststoff versehen, - weder gewebt noch getuftet; somit keine Ware der Position 5703, - kein Nadelfilz, - keine Hinweise auf Handarbeit, - an den Rändern mit einer Überwendlichnaht gesäumt (u. a. somit konfektioniert), für den Fahrer zusätzlich mit einer sog. Fersenunterlage aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag; keine Einreihung als Zubehör für Pkw, da die Ware in der Position 5705 genauer bezeichnet ist. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert"
Fußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit verschiedenen Motiven und Farben in unterschiedlichen Ausführungen, - aus einem genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten, geprägten Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polypropylen), - auf der Rückseite mit einer rutschhemmenden Unterlage aus augenscheinlich Kautschuk versehen, - nicht gewebt oder getuftet, - kein (Nadel-)Filz, somit keine Ware der Position 5704, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen"
Dle deklarovaných údajů se jedná o podlahové krytiny (rohože) do motorového vozidla ("autokoberečky"), které jsou vyrobeny z chemických textilních materiálů (vrchní/nášlapná vrstva), opatřeny kaučukovou vrstvou (spodní vrstva) a obšity po celém obvodu. Účel použití: ochrana před hrubými nečistotami. Materiálové složení: PA6+PET+SBR/PP+PET+SBR+PET+BW; obšito přízí PA6. Dodáváno ve čtyřdílném setu: pro řidiče, pro spolujezdce, do zadní řady sedadel.
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - auf einem Kunststoffbügel aufgebracht und mit einem bedruckten Pappetikett versehen in einem Polybeutel verpackt, - halbkreisförmig (konfektioniert); in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 36 cm, - mit einer Schauseite aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen, bestehend aus einer Wirrlage aus mit Bindemitteln verfestigten synthetischen Monofilen (synthetischer Spinnstoff; laut Antrag Polyvinylchlorid) mit einem Durchmesser von ca. 0,5 mm, - auf der Unterseite mit einer Beschichtung aus augenscheinlich Zellkunststoff versehen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Ware erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert"
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und in unterschiedlichen Abmessungen, - mit einer Abtretfläche aus einer genoppten Unterlage aus laut Antrag Kautschuk, die überwiegend musterbildend mit Scherstaub aus Spinnstoffen (laut Antrag Polyamid) beflockt ist, somit keine Ware der Position 4016, - die Unterlage ragt seitlich ca. 2,5 cm über die Abtretfläche hinaus, - nicht gewebt oder getuftet, - kein Nadelfilz, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen"
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und in unterschiedlichen Abmessungen, - mit einer Abtretfläche aus einer musterbildend geprägten Unterlage aus laut Antrag Kautschuk, die mit Scherstaub aus Spinnstoffen (laut Antrag Polyamid) beflockt ist, - nicht gewebt oder getuftet, somit keine Ware der Position 5703, - kein Nadelfilz, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen"
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken (u. a. somit konfektioniert); in den Abmessungen von laut Antrag 60,9 cm x 34,2 cm, - zweilagig gearbeitet, mit -- einer oberen Lage (Schauseite) aus einem bedruckten Gewirke aus synthetischen Spinnstoffen, -- einer unteren Lage aus augenscheinlich Kautschuk, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Spielmatte für Karten, - aufgrund der neutralen Gestaltung (nicht mit spielspezifischen Markierungen wie z. B. Ablageflächen für Karten bedruckt) keine Ware der Position 9504, - die Ware erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, die nicht in den anderen Positionen dieses Kapitels genauer erfasst sind. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Teppiche, bei denen ein Flor aus Spinnstofffasern, der auf einen Teppichgrund oder unmittelbar auf einen als Teppichgrund dienenden Klebstoff befestigt worden ist, die Veloursoberfläche bildet. Das Befestigen kann durch Kleben, Schmelzen oder durch eine Kombination dieser beiden Verfahren oder durch Ultraschallschweißen erfolgt sein. Der Flor kann auf einen einzigen Teppichgrund oder zwischen zwei Lagen eines Teppichgrunds geklebt sein, im letzteren Fall um durch Trennen zwei Teppiche zu erhalten. …
Zu Unterposition 5705 00: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (90 cm lang x 45 cm breit x 1 cm dick), aus zwei Lagen, mit einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit, bestehend. Eine Lage besteht aus einem Polgewirke (100% Polyester) mit einem Überzug aus Zellkunststoff (Polyurethan). Die andere Lage bildet eine Fütterungslage bestehend aus einer Kombination eines Vliesstoffes aus Polyester und einem Filz. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 40 ° C, Hoch: 50 ° C). Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19411) (RV L 1966/94), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Matte (Fußabtreter), deren Schauseite aus Faserbüscheln aus Kokosfasern von etwa 1 cm Länge besteht, die unmittelbar in eine Lage von mit einem Weichmacher vermischtem PVC senkrecht eingesetzt sind. Unterposition 5705 00 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5705 und 5705 00 80. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 5705 des Harmonisierten Systems. Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. Oktober 1992 Az.: VII K 3/92 Aus den Gründen: ... Die beklagte Oberfinanzdirektion erteilte der Klägerin eine verbindliche Zolltarifauskunft ... mit der ein Fußbodenbelag ... in Meterware von 30,5 cm Breite, aus nebeneinander gelegten Streifen von aufgeschnittenen Altreifen, mit aufgerauter Oberfläche - Schauseite - von synthetischem Spinnstoff (Polyamid) und Rückseite von kautschutiertem, undichten Gewebe in Anwendung von Anmerkung 1 zu Kapitel 57 der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Unterposition 5705 0039 der KN - andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen Spinnstoffen - zugewiesen wurde 1). Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin im Wesentlichen vorbringt, die Ware bestehe aus Kautschuk (mehr als 95 %) mit eingearbeitetem Gewebe. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5705.00.30 cover?
Code 5705.00.30 covers Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5705.00.30?
The third-country duty rate for 5705.00.30 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5705.00.30?
The first six digits form the HS code: 570500. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5705.00.30 have?
5705.00.30 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5705.00.30 sit in the tariff?
5705.00.30 sits in this hierarchy: 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS > 5705 Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up > 570500 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5705.00.30?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5705.00.30, for example DEBTI22748/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5705.00.30 change?
5705.00.30 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.