Customs tariff code

Customs tariff code 5705.00.30.90: Other

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 5705.00.30.90 covers Other. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.

5705.00.30.90 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 57. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
5705.00.30.90
Third-country duty
8 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 57CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS
  2. 5705Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up
  3. 5705.00Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
  4. 5705.00.30Of man-made textile materials
  5. 5705.00.30.90Other

From HS code to customs tariff code 5705.00.30.90

HS code5705.006 digits, uniform worldwide
CN code5705.00.308 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code5705.00.30.9010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty8 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI26243/26-1Issued by DEValid until 2029-08-27

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 40 cm, - dreilagig, aus durch Kleben über die gesamte Fläche miteinander verbundenen Lagen: - - einer oberen Lage (Schauseite) aus Plüschgewirken, mit einem Flor aus synthetische Spinn- stoffen (laut Antrag aus Polyester), - - einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (laut Antrag aus Polyurethan), - - einer unteren Lage aus Vliesstoffen aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag aus Polyester); rutschhemmend mit u. a. Punkten bedruckt, - an den Rändern mit einem Band aus Gewirken eingefasst (u. a. somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinn- stoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI26252/26-1Issued by DEValid until 2029-08-27

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappkarte mit Aufhängehaken aus Kunststoff versehen, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 50 cm, - dreilagig, aus durch Kleben über die gesamte Fläche miteinander verbundenen Lagen: - - einer oberen Lage (Schauseite) aus Plüschgewirken, mit einem Flor aus synthetische Spinn- stoffen (laut Antrag aus Polyester), - - einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (laut Antrag aus Polyurethan), - - einer unteren rutschhemmenden Lage aus augenscheinlich musterbildend geprägtem Zell- kunststoff, - an den Rändern mit einem Band aus Gewirken eingefasst (u. a. somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinn- stoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI26199/26-1Issued by DEValid until 2029-08-23

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappkarte mit Aufhängehaken aus Kunststoff versehen, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 50 cm, - dreilagig, aus durch Kleben über die gesamte Fläche miteinander verbundenen Lagen: - - einer oberen Lage (Schauseite) aus Plüschgewirken, mit einem Flor aus synthetische Spinn- stoffen (laut Antrag aus Polyester), - - einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (laut Antrag aus Polyurethan), - - einer unteren rutschhemmenden Lage aus augenscheinlich musterbildend geprägtem Zell- kunststoff, - an den Rändern mit einem Band aus Gewirken eingefasst (u. a. somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinn- stoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI23441/26-1Issued by DEValid until 2029-07-19

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Etikett aufgemacht, - annähernd halbrund, in den Abmessungen von ca. 75 cm x 45 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - auf der Rückseite mit einer rutschhemmenden Unterlage aus laut Antrag Kautschuk, - nicht gewebt oder getuftet, - kein Nadelfilz, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

FRBTIFR-BTI-2026-00278Issued by FRValid until 2029-07-14

Revêtement de sol confectionné en matière textile de fibres textiles synthétiques très courtes (polyester), ni tissée, ni touffetée, ni floquée, se présentant sous la forme d’un paillasson de forme rectangulaire. Ce paillasson est doté d’un plancher en caoutchouc, et d’une inscription sur le dessus. Aucune indication de travail fait à la main dans la description de l'opérateur. Dimensions : 40 x 60 cm et 45 x 75 cm.

DEBTI18480/26-1Issued by DEValid until 2029-06-07

Autoteppich-Set, Foto siehe Anlage, - auf einem Bügel aus Kunststoff mit einem bedruckten "Reiter" aufgemacht, - in der Passform für Kfz-Innenräume (mit abgerundeten Ecken; u. a. somit konfektioniert) zugeschnitten: -- für den Fahrer und den Beifahrer in den Abmessungen von laut Antrag 65 cm x 44 cm, -- für die Mitfahrer auf den Rücksitzen in den Abmessungen von laut Antrag 39 cm x 28 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an den Rändern mit ca. 1 cm breiten Gewebestreifen eingefasst und gesäumt; der Teppich für den Fahrer ist zusätzlich mit einem eingeprägten Trittschutz aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet, - mit einer Rückbeschichtung aus Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) versehen, - weder gewebt noch getuftet, - kein Nadelfilz, - nicht handgearbeitet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag; keine Einreihung als Zubehör für Pkw, da die Ware in der Position 5705 genauer bezeichnet ist. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI18782/26-1Issued by DEValid until 2029-06-07

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - in Form einer stilisierten Blume, mit einem Durchmesser von laut Antrag 60 cm, - aus einem dreilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis, mit einer Außenlage (Schauseite) aus einem Plüschgewirke der Position 6001, somit keine Ware der Position 5702, einer Zwischenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen und einer Unterlage aus einem Gewebe; alles aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an den Rändern durch sog. Knopflochstichnähte gesäumt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"

DEBTI9455/26-1Issued by DEValid until 2029-05-25

Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig zugeschnitten (mit abgerundeten Ecken); in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 58 cm x 38 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyvinylchlorid), bestehend aus einer Wirrlage aus verfestigten synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm (somit keine Ware der Position 3926), - auf der Oberseite u. a. mit der Aufschrift "Welcome" bedruckt, - auf der Unterseite mit einer Beschichtung aus augenscheinlich Zellkunststoff versehen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

Notes that govern this classification

Pos. 5705

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, die nicht in den anderen Positionen dieses Kapitels genauer erfasst sind. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Teppiche, bei denen ein Flor aus Spinnstofffasern, der auf einen Teppichgrund oder unmittelbar auf einen als Teppichgrund dienenden Klebstoff befestigt worden ist, die Veloursoberfläche bildet. Das Befestigen kann durch Kleben, Schmelzen oder durch eine Kombination dieser beiden Verfahren oder durch Ultraschallschweißen erfolgt sein. Der Flor kann auf einen einzigen Teppichgrund oder zwischen zwei Lagen eines Teppichgrunds geklebt sein, im letzteren Fall um durch Trennen zwei Teppiche zu erhalten. …

Pos. 5705

Zu Unterposition 5705 00: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (90 cm lang x 45 cm breit x 1 cm dick), aus zwei Lagen, mit einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit, bestehend. Eine Lage besteht aus einem Polgewirke (100% Polyester) mit einem Überzug aus Zellkunststoff (Polyurethan). Die andere Lage bildet eine Fütterungslage bestehend aus einer Kombination eines Vliesstoffes aus Polyester und einem Filz. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 40 ° C, Hoch: 50 ° C). Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.

Pos. 5705

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19411) (RV L 1966/94), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Matte (Fußabtreter), deren Schauseite aus Faserbüscheln aus Kokosfasern von etwa 1 cm Länge besteht, die unmittelbar in eine Lage von mit einem Weichmacher vermischtem PVC senkrecht eingesetzt sind. Unterposition 5705 00 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5705 und 5705 00 80. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 5705 des Harmonisierten Systems. Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. …

Pos. 5705

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. Oktober 1992 Az.: VII K 3/92 Aus den Gründen: ... Die beklagte Oberfinanzdirektion erteilte der Klägerin eine verbindliche Zolltarifauskunft ... mit der ein Fußbodenbelag ... in Meterware von 30,5 cm Breite, aus nebeneinander gelegten Streifen von aufgeschnittenen Altreifen, mit aufgerauter Oberfläche - Schauseite - von synthetischem Spinnstoff (Polyamid) und Rückseite von kautschutiertem, undichten Gewebe in Anwendung von Anmerkung 1 zu Kapitel 57 der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Unterposition 5705 0039 der KN - andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen Spinnstoffen - zugewiesen wurde 1). Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin im Wesentlichen vorbringt, die Ware bestehe aus Kautschuk (mehr als 95 %) mit eingearbeitetem Gewebe. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 5705.00.30.90 cover?

Code 5705.00.30.90 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 5705.00.30.90?

The third-country duty rate for 5705.00.30.90 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 5705.00.30.90?

The first six digits form the HS code: 570500. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 5705.00.30.90 have?

5705.00.30.90 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 5705.00.30.90 sit in the tariff?

5705.00.30.90 sits in this hierarchy: 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS > 5705 Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up > 570500 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert > 57050030 Of man-made textile materials. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 5705.00.30.90?

Yes. The EBTI database holds decisions on 5705.00.30.90, for example DEBTI26243/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 5705.00.30.90 change?

5705.00.30.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.