Customs tariff code 5705.00.30.90.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 5705.00.30.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.
5705.00.30.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 57. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 5705.00.30.90.0
- Third-country duty
- 8 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 57CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS
- 5705Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up
- 5705.00Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
- 5705.00.30Of man-made textile materials
- 5705.00.30.90Other
- 5705.00.30.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 5705.00.30.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in unterschiedlichen Farben, -- annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken), in den Abmessungen von 55 cm x 35 cm, -- aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), der auf der Unterseite mit einer "Rückenbeschichtung" aus Kautschuk und Kunststoff versehen ist, -- nicht gewebt oder getuftet, -- kein Nadelfilz, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - auf einen Aufhänger aus Kunststoff gewickelt und mit einer bedruckten Banderole versehen, - annähernd rechteckig zugeschnitten (mit abgerundeten Ecken); in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 60 cm x 40 cm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyvinylchlorid), bestehend aus einer Wirrlage aus verfestigten synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, damit keine Ware der Position 3924, - auf der Unterseite rutschhemmend mit einem mit Zellkunststoff getränkten Gewirke aus Spinnstoffen in Schachbrettform versehen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem bedruckten Pappkarton verpackt, -- rechteckig, mit abgerundeten Ecken; mit den Abmessungen von ca. 39 cm x 59 cm x 0,7 cm, -- mehrlagig gearbeitet, --- mit einer Vorderseite aus einem genadelten und mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Spinnstoffen, --- mit einer Mittellage aus einem genadelten, mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff, --- mit einer Rückseite aus einem schwarzen, mit Kunststoffnoppen bedruckten Gewebe, --- mit einer zwischen den Lagen eingearbeiteten, elektrischen Heizmatte mit Anschlusskabel, mit Ein- und Ausschalter und Stecker, -- an den Rändern umlaufend gesäumt und zusammengenäht, -- weder gewebt noch getuftet, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der abgerundeten Ecken, u. a. somit konfektioniert, - wird als ein den Fußwärmern ähnlicher Gegenstand nicht vom Warenkreis des Kapitels 85 erfasst, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, sog. Kunstfell Teppich, Art. 8676778, 8679379, 8675181, 7845882, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in Form eines Tierfells, mit den Abmessungen von ca. 60 cm x 90 cm, -- aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis, mit einer Schauseite aus einem Plüschgewirke der Position 6001 und einer Rückseite aus einem gerauten Gewebe; beide Flächenerzeugnisse aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), -- an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, andere als in der Unterposition 5705 0030 10 genannte"
Fußbodenbelag, sog. Badteppich, Art. 22376, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken), somit konfektioniert, - mit den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 80 cm, - mit einer Außenlage aus einem bedruckten und gerauten Gewirke aus synthetischen Spinnstoffen, somit keine Ware der Position 5703, - mit einer rutschhemmenden Rückseite aus augenscheinlich Kunststoff, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, sog. Kunst-Lammfell, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- in Form eines Tierfells, mit den Abmessungen von ca. 55 cm x 80 cm, -- aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis, mit einer Schauseite aus einem Plüschgewirke der Position 6001 und einer Rückseite aus einem gerauten Gewirke; beide Flächenerzeugnisse aus synthetischen Spinnfasern (Acryl und Polyester), -- an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - u. a. durch Säumen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, sog. Kunstfell Romance Shape, Foto siehe Anlage, - in Form eines Tierfells, mit einem bedruckten Label versehen, mit den Abmessungen von laut Antrag 55 cm x 80 cm, - aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis, mit einer Schauseite aus einem Plüschgewirke der Position 6001 und einer Rückseite aus einem gerauten Gewirke (somit keine Ware der Position 5702); beide Flächenerzeugnisse aus synthetischen Spinnstoffen (laut Antrag Polyester), - an den Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt, u. a. dadurch konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"
Fußbodenbelag, sog. Kunstfell Cuddle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- in Form eines Tierfells, mit den Abmessungen von ca. 55 cm x 80 cm, -- aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis, mit einer Schauseite aus einem Plüschgewirke und einer Rückseite aus einem gerauten Gewirke; beide Flächenerzeugnisse aus synthetischen Spinnstoffen (Polyester), -- an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - u. a. durch Säumen konfektioniert, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Fußbodenbelag. "Fußbodenbelag, anderer als in den Positionen 5701 bis 5704 genannte, aus synthetischen Spinnstoffen, konfektioniert, nicht handgearbeitet"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teppiche und Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, die nicht in den anderen Positionen dieses Kapitels genauer erfasst sind. Zu den Erzeugnissen dieser Position gehören: 1) Teppiche, bei denen ein Flor aus Spinnstofffasern, der auf einen Teppichgrund oder unmittelbar auf einen als Teppichgrund dienenden Klebstoff befestigt worden ist, die Veloursoberfläche bildet. Das Befestigen kann durch Kleben, Schmelzen oder durch eine Kombination dieser beiden Verfahren oder durch Ultraschallschweißen erfolgt sein. Der Flor kann auf einen einzigen Teppichgrund oder zwischen zwei Lagen eines Teppichgrunds geklebt sein, im letzteren Fall um durch Trennen zwei Teppiche zu erhalten. …
Zu Unterposition 5705 00: 1. Elektrischer Heizteppich aus Spinnstoff (90 cm lang x 45 cm breit x 1 cm dick), aus zwei Lagen, mit einem S-förmigen Widerstandsdraht als Wärmequelle und einer Reglereinheit, bestehend. Eine Lage besteht aus einem Polgewirke (100% Polyester) mit einem Überzug aus Zellkunststoff (Polyurethan). Die andere Lage bildet eine Fütterungslage bestehend aus einer Kombination eines Vliesstoffes aus Polyester und einem Filz. Der Widerstandsdraht befindet sich zwischen zwei Polyesterschichten, die Ränder der Ware sind gesäumt. Zwei Temperatureinstellungen sind möglich (Gering: 40 ° C, Hoch: 50 ° C). Die Ware ist dazu bestimmt auf den Boden gelegt zu werden, um eine Erwärmung für Nutzer zu bewirken. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 und der Anmerkung 1 zu Kapitel 57.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1966/94 der Kommission vom 28. Juli 19411) (RV L 1966/94), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Matte (Fußabtreter), deren Schauseite aus Faserbüscheln aus Kokosfasern von etwa 1 cm Länge besteht, die unmittelbar in eine Lage von mit einem Weichmacher vermischtem PVC senkrecht eingesetzt sind. Unterposition 5705 00 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5705 und 5705 00 80. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 5705 des Harmonisierten Systems. Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20. Oktober 1992 Az.: VII K 3/92 Aus den Gründen: ... Die beklagte Oberfinanzdirektion erteilte der Klägerin eine verbindliche Zolltarifauskunft ... mit der ein Fußbodenbelag ... in Meterware von 30,5 cm Breite, aus nebeneinander gelegten Streifen von aufgeschnittenen Altreifen, mit aufgerauter Oberfläche - Schauseite - von synthetischem Spinnstoff (Polyamid) und Rückseite von kautschutiertem, undichten Gewebe in Anwendung von Anmerkung 1 zu Kapitel 57 der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Unterposition 5705 0039 der KN - andere Fußbodenbeläge, aus synthetischen Spinnstoffen - zugewiesen wurde 1). Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin im Wesentlichen vorbringt, die Ware bestehe aus Kautschuk (mehr als 95 %) mit eingearbeitetem Gewebe. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 5705.00.30.90.0 cover?
Code 5705.00.30.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 5705.00.30.90.0?
The third-country duty rate for 5705.00.30.90.0 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 5705.00.30.90.0?
The first six digits form the HS code: 570500. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 5705.00.30.90.0 have?
5705.00.30.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 5705.00.30.90.0 sit in the tariff?
5705.00.30.90.0 sits in this hierarchy: 57 CARPETS AND OTHER TEXTILE FLOOR COVERINGS > 5705 Other carpets and other textile floor coverings, whether or not made up > 570500 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert > 57050030 Of man-made textile materials > 5705003090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 5705.00.30.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 5705.00.30.90.0, for example DEBTI44912/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 5705.00.30.90.0 change?
5705.00.30.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.