Customs tariff code 6002.90.00.00: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6002.90.00.00 covers Other. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.
6002.90.00.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 60. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6002.90.00.00
- Third-country duty
- 6.5 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6002.90.00.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier elastischen Bändern, einem selbstklebenden Klett- bandpaar und zwei Bügelsaumbändern, gemeinsam in einer Blisterpackung mit einer Papp- unterlage in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt , - elastische Bänder: -- jeweils: --- als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 6 mm, 8 mm, 13 mm und 25 mm und einer Länge zwischen 1 m und 3 m, --- aus einem Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 60 GHT bis 65 GHT Polyester) und laut Antrag 35 GHT bis 40 GHT Kautschukfäden, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Klettbandpaar: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von jeweils 1 m und einer Breite von jeweils 16 mm, -- bestehend aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) und einem Flauschband (Schlingen- gewebe mit Flor) der Position 5806; beide aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), -- auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogen und mit einem Abdeckpapier versehen, -- beide Bänder sind von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - Bügelsaumbänder: -- als Meterware; mit einer Breite von ca. 25 mm bzw. 30 mm und einer Länge von laut Antrag 2 m, -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Nähen verbundenen Lagen: --- mit einer Ober- und Unterlage: ---- aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), ---- mit Schmelzklebepunkten bedruckt, ---- in Leinwandbindung, - die sog. elastischen Bänder bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Menge (Anzahl) den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Bändern aus Gewirken (sog. "Elastischen Bändern"), zwei mit Kunststoff überzogenen Geweben (sog. "Klettbänder") und zwei Vliesstoffen (sog. "Bügelsaumbänder"); gemeinsam auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - "Elastische Bänder": -- vier Bänder auf einer Pappunterlage, -- als Meterware; laut Antrag mit unterschiedlichen Längen von 1 m - 3 m und unterschiedlichen Breiten von 6 mm - 25 mm, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester); mit einem Anteil an Fäden aus Elastodien (Kautschuk) von laut Antrag 30 GHT, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - "Klettbänder": -- als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von jeweils 100 cm und einer Breite von jeweils 1,6 cm, -- bestehend aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) der Position 5806 und einem Flauschband (Schlingengewebe mit Flor) der Position 5806; beide aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), -- auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogen und mit einem Abdeckpapier versehen, -- beide Bänder sind von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - "Bügelsaumbänder": -- zwei Stück, als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von 2 m und Breiten von 25 mm bzw. 30 mm, -- aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid), -- thermisch verfestigt, -- weder bestrichen noch überzogen, -- auf der Rückseite mit einem Abdeckpapier versehen, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 93 g, - die sog. "Elastischen Bänder" bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Menge (Anzahl) den Charakter der Warenzusammenstellung, u. a. somit keine Ware der Position 5603. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Bändern aus Gewirken (sog. "Elastischen Bändern"), zwei Bändern aus Geweben (sog. "Baumwoll-Nahtbänder") und zwei Vliesstoffen (sog. "Bügelsaumbänder"); gemeinsam auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - "Elastische Bänder": -- vier Bänder auf einer Pappunterlage, -- als Meterware; laut Antrag mit unterschiedlichen Längen von 1 m - 3 m und unterschiedlichen Breiten von 6 mm - 25 mm, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester); mit einem Anteil an Fäden aus Elastodien (Kautschuk) von laut Antrag 30 GHT, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - "Baumwoll-Nahtbänder": -- zwei Stück, als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von jeweils 120 cm und einer Breite von 3 cm, -- aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle, -- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - "Bügelsaumbänder": -- zwei Stück, als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von 2 m und Breiten von 25 mm bzw. 30 mm, -- aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid), -- thermisch verfestigt, -- weder bestrichen noch überzogen, -- auf der Rückseite mit einem Abdeckpapier versehen, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 96 g, - die sog. "Elastischen Bänder" bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Menge (Anzahl) den Charakter der Warenzusammenstellung, u. a. somit keine Ware der Position 5603. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Elastikband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, -- als Meterware, mit einer Breite von 20 mm einer Länge von 3 m, in den Farben weiß bzw. schwarz -- aus 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Gummi (Kautschukfäden), -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Hosensteg anknöpfbar aus Spinnstoffen, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware mit einer Länge von ca. 24,8 cm und einer Breite von ca. 2 cm, - aus einem Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Kautschukfäden; die Antragsangaben von 70 GHT Polyester und 30 GHT Kautschuk können als zutreffend angesehen werden, - mit regelmäßig eingearbeiteten, ca. 0,8 cm langen schlitzförmigen Öffnungen (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI), - keine Elastomergarne enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Gummilitze, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 15 mm und einer Länge von 3 m, - laut Antrag aus 67 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 33 GHT Kautschukfäden, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - mit regelmäßig eingearbeiteten, ca. 7 mm langen, schlitzförmigen Öffnungen (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI). "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Elastikband, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 20 mm einer Länge von 3 m, in den Farben weiß bzw. schwarz - laut Antrag aus 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Gummi (Kautschukfäden), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Knopflochband, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 12 mm einer Länge von 3 m, in den Farben weiß bzw. schwarz, - laut Antrag aus 70 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 30 % Latex (Kautschukfäden), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - mit regelmäßig eingearbeiteten, ca. 9 mm langen, schlitzförmigen Öffnungen (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI). "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Wegen der Auslegung des Begriffs „Elastomergarne“ siehe die Anmerkung 13) zu Abschnitt XI. (entfallen) bis
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. Elastomergarne sind in der (Anmerkung 13) zum Abschnitt XI definiert. Die Bezeichnung texturierte Garne in dieser Anmerkung ist am Ende der Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Unterposition 5402 definiert. (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) „Maschengarne“ (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Pos. 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6002.90.00.00 cover?
Code 6002.90.00.00 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6002.90.00.00?
The third-country duty rate for 6002.90.00.00 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6002.90.00.00?
The first six digits form the HS code: 600290. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6002.90.00.00 have?
6002.90.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6002.90.00.00 sit in the tariff?
6002.90.00.00 sits in this hierarchy: 60 KNITTED OR CROCHETED FABRICS > 6002 Knitted or crocheted fabrics of a width not exceeding 30 cm, containing by weight 5 % or more of elastomeric yarn or rubber thread, other than those of heading 6001 > 600290 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6002.90.00.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6002.90.00.00, for example DEBTI8033/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6002.90.00.00 change?
6002.90.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.