Customs tariff code 6002.90.00.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6002.90.00.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6.5 %, plus import VAT.
6002.90.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 60. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6002.90.00.00.0
- Third-country duty
- 6.5 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6002.90.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Gummilitze, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 15 mm und einer Länge von 3 m, - laut Antrag aus 67 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 33 GHT Kautschukfäden, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - mit regelmäßig eingearbeiteten, ca. 7 mm langen, schlitzförmigen Öffnungen (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI). "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Gummilitze Breit-Elastic, Art.Nr. 735097, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt, -- mit einer Länge von 2 m und einer Breite von 13 mm, -- aus einem Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (56 GHT Polyester) und Fäden aus Elastodien (44 GHT Kautschuk), -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- bestehend aus vier Elastikbändern, zwei Nahtbändern und zwei Bügelsaumbändern, gemeinsam in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- Elastikbänder: --- als Meterware, mit einer Breite zwischen 6 mm und 25 mm und einer Länge zwischen 2 m und 3 m, --- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (60 GHT bis 65 GHT Polyester) und 35 GHT bis 40 GHT Kautschukfäden, --- keine Elastomergarne enthaltend, --- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- Nahtbänder: --- als Meterware, mit einer Breite von 3 cm und einer Länge von 1,2 m, in den Farben weiß bzw. schwarz --- aus einem Gewebe aus Baumwolle, --- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, --- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- Bügelsaumbänder: --- als Meterware, mit einer Breite zwischen 25 mm und 30 mm und einer Länge von 2 m, --- aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Filamenten (Polyamid; keine aromatischen Polyamide), --- einlagig, --- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 28 g, --- weder bestrichen noch überzogen, --- auf der Rückseite mit einem Abdeckpapier versehen, - stellt sich als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt dar, - die sog. Elastikbänder bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Fußsteg für Regenhose, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware mit einer Länge von ca. 24,8 cm und einer Breite von ca. 2 cm, - aus einem Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Kautschukfäden; die Antragsangaben von 70 GHT Polyester und 30 GHT Kautschuk können als zutreffend angesehen werden, somit keine Ware der Position 5806, - mit regelmäßig eingearbeiteten, ca. 0,8 cm langen schlitzförmigen Öffnungen (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI), - keine Elastomergarne enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Gummilitze, Art. 735097, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - laut Antrag mit einer Länge von 2 m und einer Breite von 13 mm, - aus einem Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Fäden aus Elastodien (Kautschuk), - die Antragsangaben von 56 GHT Polyester und 44 GHT Kautschukfäden können als zutreffend angesehen werden, - keine Elastomergarne enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Elastikbändern, einem Klettband und zwei Bügelsaumbändern, - gemeinsam in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Elastikbänder: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite zwischen 6 mm und 25 mm und einer Länge zwischen 1 m und 3 m, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 GHT bis 65 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 GHT bis 40 GHT Kautschukfäden, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Klettband: -- bestehend aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) der Position 5806 und einem Flauschband (Schlingengewebe mit Flor) der Position 5806; beide aus laut Antrag Polyamid, --- jeweils: ---- mit einer Breite von ca. 16 mm und einer Länge von laut Antrag 1 m, ---- mit unechten Webkanten an den Längsseiten, ---- auf der Rückseite mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Klebeschicht überzogen und mit einem Abdeckpapier versehen, ---- von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. - Bügelsaumbänder: -- als Meterware; mit einer Breite von ca. 25 mm bzw. 30 mm und einer Länge von laut Antrag 2 m, -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Nähen verbundenen Lagen: --- mit einer Ober- und Unterlage: ---- aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Poyester), ---- mit Schmelzklebepunkten bedruckt, ---- in Leinwandbindung, - die sog. Elastikbänder bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Elastikbändern, zwei Nahtbändern und zwei Bügelsaumbändern, - gemeinsam in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Elastikbänder: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite zwischen 6 mm und 25 mm und einer Länge zwischen 2 m und 3 m, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 GHT bis 65 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 GHT bis 40 GHT Kautschukfäden, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Nahtbänder: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 3 cm und einer Länge von 1,2 m, in den Farben weiß bzw. schwarz -- aus einem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, -- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - Bügelsaumbänder: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite zwischen 25 mm und 30 mm und einer Länge von 2 m, -- aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid; keine aromatischen Polyamide), -- einlagig, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 28 g, -- weder bestrichen noch überzogen, -- auf der Rückseite mit einem Abdeckpapier versehen, - die sog. Elastikbänder bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Super Elastic Band, Art. 14208706, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Pappkarte, laut Antrag mit einer Länge von 6 m und einer Breite von 5 mm, - aus synthetischen Chemiefasern und Kautschukfäden, mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - stellt sich als Gewirke dar, somit keine Ware der Position 5806. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Wegen der Auslegung des Begriffs „Elastomergarne“ siehe die Anmerkung 13) zu Abschnitt XI. (entfallen) bis
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. Elastomergarne sind in der (Anmerkung 13) zum Abschnitt XI definiert. Die Bezeichnung texturierte Garne in dieser Anmerkung ist am Ende der Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Unterposition 5402 definiert. (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) „Maschengarne“ (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Pos. 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6002.90.00.00.0 cover?
Code 6002.90.00.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6002.90.00.00.0?
The third-country duty rate for 6002.90.00.00.0 is 6.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6002.90.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 600290. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6002.90.00.00.0 have?
6002.90.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6002.90.00.00.0 sit in the tariff?
6002.90.00.00.0 sits in this hierarchy: 60 KNITTED OR CROCHETED FABRICS > 6002 Knitted or crocheted fabrics of a width not exceeding 30 cm, containing by weight 5 % or more of elastomeric yarn or rubber thread, other than those of heading 6001 > 600290 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6002.90.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6002.90.00.00.0, for example DEBTI20304/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6002.90.00.00.0 change?
6002.90.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.