Zolltarifnummer 6002.90.00.00.0: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6002.90.00.00.0 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6002.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6002.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 60GEWIRKE UND GESTRICKE
- 6002Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001
- 6002.90andere
- 6002.90.00.00.0Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6002.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gummilitze, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 15 mm und einer Länge von 3 m, - laut Antrag aus 67 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 33 GHT Kautschukfäden, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - mit regelmäßig eingearbeiteten, ca. 7 mm langen, schlitzförmigen Öffnungen (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI). "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Gummilitze Breit-Elastic, Art.Nr. 735097, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf einem bedruckten Pappaufhänger aufgewickelt, -- mit einer Länge von 2 m und einer Breite von 13 mm, -- aus einem Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (56 GHT Polyester) und Fäden aus Elastodien (44 GHT Kautschuk), -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- bestehend aus vier Elastikbändern, zwei Nahtbändern und zwei Bügelsaumbändern, gemeinsam in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage verpackt, -- Elastikbänder: --- als Meterware, mit einer Breite zwischen 6 mm und 25 mm und einer Länge zwischen 2 m und 3 m, --- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (60 GHT bis 65 GHT Polyester) und 35 GHT bis 40 GHT Kautschukfäden, --- keine Elastomergarne enthaltend, --- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- Nahtbänder: --- als Meterware, mit einer Breite von 3 cm und einer Länge von 1,2 m, in den Farben weiß bzw. schwarz --- aus einem Gewebe aus Baumwolle, --- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, --- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- Bügelsaumbänder: --- als Meterware, mit einer Breite zwischen 25 mm und 30 mm und einer Länge von 2 m, --- aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Filamenten (Polyamid; keine aromatischen Polyamide), --- einlagig, --- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 28 g, --- weder bestrichen noch überzogen, --- auf der Rückseite mit einem Abdeckpapier versehen, - stellt sich als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt dar, - die sog. Elastikbänder bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Fußsteg für Regenhose, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Meterware mit einer Länge von ca. 24,8 cm und einer Breite von ca. 2 cm, - aus einem Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Kautschukfäden; die Antragsangaben von 70 GHT Polyester und 30 GHT Kautschuk können als zutreffend angesehen werden, somit keine Ware der Position 5806, - mit regelmäßig eingearbeiteten, ca. 0,8 cm langen schlitzförmigen Öffnungen (keine Konfektionierung i. S. d. Anmerkung 7 zu ABS XI), - keine Elastomergarne enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Gummilitze, Art. 735097, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - laut Antrag mit einer Länge von 2 m und einer Breite von 13 mm, - aus einem Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Fäden aus Elastodien (Kautschuk), - die Antragsangaben von 56 GHT Polyester und 44 GHT Kautschukfäden können als zutreffend angesehen werden, - keine Elastomergarne enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Elastikbändern, einem Klettband und zwei Bügelsaumbändern, - gemeinsam in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Elastikbänder: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite zwischen 6 mm und 25 mm und einer Länge zwischen 1 m und 3 m, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 GHT bis 65 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 GHT bis 40 GHT Kautschukfäden, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Klettband: -- bestehend aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) der Position 5806 und einem Flauschband (Schlingengewebe mit Flor) der Position 5806; beide aus laut Antrag Polyamid, --- jeweils: ---- mit einer Breite von ca. 16 mm und einer Länge von laut Antrag 1 m, ---- mit unechten Webkanten an den Längsseiten, ---- auf der Rückseite mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Klebeschicht überzogen und mit einem Abdeckpapier versehen, ---- von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. - Bügelsaumbänder: -- als Meterware; mit einer Breite von ca. 25 mm bzw. 30 mm und einer Länge von laut Antrag 2 m, -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Nähen verbundenen Lagen: --- mit einer Ober- und Unterlage: ---- aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Poyester), ---- mit Schmelzklebepunkten bedruckt, ---- in Leinwandbindung, - die sog. Elastikbänder bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Elastikbändern, zwei Nahtbändern und zwei Bügelsaumbändern, - gemeinsam in einer Blisterpackung mit einer bedruckten Pappunterlage aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Elastikbänder: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite zwischen 6 mm und 25 mm und einer Länge zwischen 2 m und 3 m, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 GHT bis 65 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 GHT bis 40 GHT Kautschukfäden, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Nahtbänder: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 3 cm und einer Länge von 1,2 m, in den Farben weiß bzw. schwarz -- aus einem Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, -- mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -- kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - Bügelsaumbänder: -- als Meterware; laut Antrag mit einer Breite zwischen 25 mm und 30 mm und einer Länge von 2 m, -- aus einem mit Bindemittel verfestigten Vliesstoff aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid; keine aromatischen Polyamide), -- einlagig, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 28 g, -- weder bestrichen noch überzogen, -- auf der Rückseite mit einem Abdeckpapier versehen, - die sog. Elastikbänder bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) den Charakter der Warenzusammenstellung. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"
Gewirke, sog. Super Elastic Band, Art. 14208706, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Pappkarte, laut Antrag mit einer Länge von 6 m und einer Breite von 5 mm, - aus synthetischen Chemiefasern und Kautschukfäden, mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - stellt sich als Gewirke dar, somit keine Ware der Position 5806. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Wegen der Auslegung des Begriffs „Elastomergarne“ siehe die Anmerkung 13) zu Abschnitt XI. (entfallen) bis
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. Elastomergarne sind in der (Anmerkung 13) zum Abschnitt XI definiert. Die Bezeichnung texturierte Garne in dieser Anmerkung ist am Ende der Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Unterposition 5402 definiert. (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) „Maschengarne“ (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Pos. 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6002.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6002.90.00.00.0 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6002.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6002.90.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6002.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6002.90.00.00.0?
6002.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6002.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6002.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6002 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001 > 600290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6002.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6002.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI20304/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6002.90.00.00.0?
Warennummer 6002.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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