Customs tariff code 6117.80.10: Knitted or crocheted, elasticated or rubberised
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6117.80.10 covers Knitted or crocheted, elasticated or rubberised. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.
6117.80.10 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6117.80.10
- Third-country duty
- 8 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6117.80.10
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 8 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Kopfband und zwei Schweißbänder, sog. Kostümheld® 3 in 1 Schweißband pink Set mit Stirnband, Foto siehe Anlage, - als Set in einem Polybeutel mit Papiereinleger verpackt, - Kopfband -- schlauchförmig, im flachliegenden Zustand ca. 13 cm lang und ca. 5 cm breit, - Schweißbänder -- schlauchförmig, in flachliegendem Zustand ca. 7 cm lang und ca. 5,5 cm breit, - doppelt gearbeitet, aus einfarbigen, elastischen (augenscheinlich Kautschukfäden enthaltend), dehnbaren Schlingengewirken aus Spinnstoffen (laut Antrag 100 % Polyester), - durch Zusammennähen konfektioniert, - in der von Sportlern verwendeten Art; wird u. a. zur Schweißaufnahme über das Handgelenk gezogen bzw. als Stirn- oder Kopfband getragen, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - individuelle (selbstständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung von Kleidung darstellen. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kopfband und Schweißbänder), aus elastischen Gewirken"
Haargummis, sog. Haargummiset 6er, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Farbausführungen, - sechs Stück an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - jeweils in den Abmessungen von ca. 3 cm (Durchmesser) x 2 cm (Höhe, ausgerollt), - aus einem schlauchförmigen, aufgerollten, elastischen Schlingengewirke aus laut Antrag synthe- tischen Chemiefasern; augenscheinlich Elastomergarne enthaltend, - auf Länge geschnitten; abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (u. a. somit konfektioniert), - mit einer aufgeklebten "Schleife" aus Geweben aus Spinnstoffen verziert, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Gewirke den wesentlichen Charakter der Waren. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis), aus elastischen Gewirken"
Stirnband, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Größen, - flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 23,5 cm x 10 cm, - aus ca. 1,8 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 97 % Polyester und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - an den Rändern umgeschlagen und festgenäht, - mit reflektierenden Streifen und einem Schriftzug bedruckt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirn- oder Kopfband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen; stellt sich nach der Beschaffenheit aber weder als Kopftuch der Unterposition 6117 10 noch als Kopfbedeckung des Kapitels 65 dar, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus elastischen Gewirken"
Haargummis, sog. Geschenkset mit Haaraccessories, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 20 Haargummis und 2 Haarspangen, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs in einer Kunststoffbox mit Tragegriff [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] für den Einzelverkauf aufgemacht, - 20 Haargummis: -- in verschiedenen Farben, jeweils in den Abmessungen von ca. 2,5 cm (Durchmesser) x 1,5 cm (Höhe, ausgerollt), -- aus einem einfarbigen, schlauchförmigen, aufgerollten, elastischen Gewirke aus laut Antrag 60 % Polyamid und 40 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -- auf Länge geschnitten; abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), -- wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, -- in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, -- individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - 2 Haarspangen: -- leicht gebogen, annähernd tropfenförmig; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 4 cm x 2,5 cm, -- aus augenscheinlich unedlem Metall; der obere Teil der Spange ist in einem mehrlagig gearbeiteten Zuschnitt mit einer Schauseite aus einem mit Glitzerpartikeln überzogenen Gewebe eingearbeitet, -- mit einem Clip/Klickmechanismus ausgestattet, -- dient zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Haarschmuck, - insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmen die Haargummis den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis), aus elastischen Gewirken"
Kopfband, sog. OUTDOOR-HEADBAND, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte befestigt, - in zwei verschiedenen Ausführungen, - in flachliegendem Zustand ca. 25 cm lang und ca. 10 cm breit, - Variante 1 (meliert): -- aus ca. 0, mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) - Variante 2 (einfarbig): -- aus ca. 0, mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 87 % Polyester und 13 % Elasthan, - an den Rändern umgeschlagen und zusammengenäht, - durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einem aufgedruckten, rundumlaufenden, reflektierenden Streifen verziert, - wird üblicherweise als Kopf-/Stirnband zum Zurückhalten des Haares und als Kälteschutz getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Kopfband), aus elastischen Gewirken"
Accessoire du vêtement, consistant en un masque facial post-opératoire, pour lifting et lipo-aspiration du double menton, confectionné en bonneterie élastiquée de coton majoritaire (62% Coton - 38% Élasthanne). L'article se règle et se ferme au moyen de bandes auto-agrippantes.
Accessoire du vêtement, de type « chouchou » pour attacher les cheveux, confectionné en étoffe de bonneterie (polyester et spandex), de forme tubulaire. L’article est conditionné pour la vente au détail par lot de 6 et en trois couleurs (noir, rose et gris).
Armstulpen, sog. 5X Tattoo Ärmel, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - fünf Stück mit unterschiedlichen Aufdrucken; einzeln in einem Polybeutel und gemeinsam in einem Polybeutel mit bedrucktem Papiereinleger verpackt, - schlauchförmig, flachliegend mit einer Länge von ca. 45 cm und einer Breite von ca. 11 cm (oben) bzw. 7 cm (unten), - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten, durchscheinenden, elastischen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern [laut Antrag: 92 % Nylon und 8 % Spandex (Elastomergarn)], - bedeckt den Unterarm und Teile des Oberarms, - am oberen Rand mit einem elastischen Band ausgestattet, - u. a. durch schlauchförmiges Zusammennähen konfektioniert, - sollen aufgrund des hautfarbenen und leicht durchscheinenden Gewirkes in Verbindung mit dem Druck den Eindruck erwecken, als seien die Arme tätowiert, - individuelle (selbstständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung von Kleidung darstellen, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware der Position 9505. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Armstulpen), aus elastischen Gewirken"
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80: Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6117, Ziffer 12. Hierher gehören u. a. Stirnbänder und Handgelenkschützer aus Gewirken oder Gestricken in der von Sportlern als Schweißbänder verwendeten Art sowie Ohrenschützer aus Gewirken oder Gestricken; die Ohrenschützer können miteinander verbunden sein.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 2004 (*) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Konfektionierte Ware, aus einem ringförmigen gummielastischen Gewirke aus Chemiefasern. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 629) Unterposition 6117 80 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 Buchstabe g) und Anmerkung 10 zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6117, 6117 80 und 6117 80 10. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z.B. Schals, Umschlagtücher, Krawatten und Schleifen, als konfektioniertes Bekleidungszubehör einzureihen. …
Zu Unterpositionen 6117 1000 bis 6117 8080: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. Zu dieser Position gehören Schals aus Gewirken oder Gestricken mit einer Breite von mehr als 8 cm. Schals aus Gewirken oder Gestricken von 6 cm x 100 cm, 7 cm x 70 cm sind in Position 6111 einzureihen. Gewirktes Kopfband (knitted headband), zu 70 % des Gewichtes aus Acrylfasern und zu 30 % des Gewichtes aus Wolle, durch Nähen zusammengefügt, mit einer Weite variierend zwischen 6 bis 11 cm, zum Schutz gegen Kälte, zum Halten der Frisur, etc. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Bekleidungszubehör in Unterposition 6117 80 einzureihen sind (HSC/9, Dok. 37380 H/9, 37228). (entfallen) bis Zu dieser Position gehören Lätzchen für Erwachsene von rd. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6117.80.10 cover?
Code 6117.80.10 covers Knitted or crocheted, elasticated or rubberised. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6117.80.10?
The third-country duty rate for 6117.80.10 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6117.80.10?
The first six digits form the HS code: 611780. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6117.80.10 have?
6117.80.10 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6117.80.10 sit in the tariff?
6117.80.10 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6117 Other made-up clothing accessories, knitted or crocheted; knitted or crocheted parts of garments or of clothing accessories > 611780 Other accessories. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6117.80.10?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6117.80.10, for example DEBTI59670/24-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6117.80.10 change?
6117.80.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.