Customs tariff code

Customs tariff code 6117.80.10.00.0: Knitted or crocheted, aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6117.80.10.00.0 covers Knitted or crocheted, aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken. The third-country duty rate is 8 %, plus import VAT.

6117.80.10.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6117.80.10.00.0
Third-country duty
8 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
  2. 6117Other made-up clothing accessories, knitted or crocheted; knitted or crocheted parts of garments or of clothing accessories
  3. 6117.80Other accessories
  4. 6117.80.10Knitted or crocheted, elasticated or rubberised
  5. 6117.80.10.00.0Knitted or crocheted, aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken

From HS code to customs tariff code 6117.80.10.00.0

HS code6117.806 digits, uniform worldwide
CN code6117.80.108 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6117.80.10.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code6117.80.10.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty8 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI37935/25-1Issued by DEValid until 2028-11-06

Stirn-/Kopfband, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 18 cm x 9 cm, - aus einfarbigen, musterbildend gewirkten, dehnbaren Schlauchgewirken aus laut Antrag 96 % Polyamid und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - vorn zusammengenäht und mit einer angeknoteten "Schleife" aus den o. g. Schlauchgewirken gerafft bzw. verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirn- oder Kopfband zum Zurückhalten der Haare oder zum Schutz der Ohren vor Kälte getragen, - stellt sich nach der Beschaffenheit weder als Kopftuch der Unterposition (HS) 6117 10 noch als Kopfbedeckung des Kapitels 65 dar, - wird aufgrund des textilen Charakters nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - ist nicht nur von Kleinkindern mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm tragbar, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung in die Position 6117. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirn-/Kopfband), aus elastischen Gewirken"

DEBTI32533/25-1Issued by DEValid until 2028-09-21

Haargummis, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus 12 Haargummis und 3 Haarspangen; veranschaulicht durch vier Warenmuster unterschiedlicher Ausführungen, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und laut Antrag auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - 12 Haargummis: -- in teils unterschiedlichen Ausführungen (Farbe, Größe, Struktur), -- in den max. Abmessungen von ca. 3 cm (Durchmesser) x 2,5 cm (Höhe, ausgerollt), -- jeweils aus einfarbigen, schlauchförmigen, aufgerollten und elastischen (augenscheinlich Elasto- mer Garne enthaltend) Gewirken (teilweise mit Flor) aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); 2 Stück zusätzlich mit augenscheinlich metallisierten Streifen aus syn- thetischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von weniger als 1 mm gearbeitet, -- auf Länge geschnitten; abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), -- in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, -- individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - 3 Haarspangen: -- annähernd herzförmig; in den Abmessungen (L x B) von ca. 2 cm x 2,5 cm, -- aus zwei zueinander gebogenen Kämmen mit jeweils 4 Zinken aus laut Antrag Kunststoff, die ineinandergreifen und mittels eines im Greifbereich befindlichen Stiftes, auf dem eine Feder fixiert ist (jeweils aus Metall), zusammengehalten werden, - dient zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Haarschmuck, - insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmen die Haargummis den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis), aus elastischen Gewirken"

DEBTI24746/25-1Issued by DEValid until 2028-08-17

Haargummis, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als achtteiliges Sortiment (4 verschiedene Farben) auf einer Pappkarte aufgebracht, -- in den Abmessungen von ca. 4 cm (Durchmesser) x 3 cm (Höhe, ausgerollt), -- jeweils aus einem einfarbigen, schlauchförmigen, aufgerollten, elastischen Schlingengewirke aus 80 % Polyester und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -- auf Länge geschnitten, -- wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis), aus elastischen Gewirken"

DEBTI24742/25-1Issued by DEValid until 2028-08-17

Haargummis, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als neunteiliges Sortiment (3 verschiedene Farben) auf einer Pappkarte aufgebracht, -- in den Abmessungen von ca. 4 cm (Durchmesser) x 2,5 cm (Höhe, ausgerollt), -- jeweils aus einem einfarbigen, schlauchförmigen, aufgerollten, elastischen Gewirke aus 100 % synthetischen Chemiefasern, -- auf Länge geschnitten, -- wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis), aus elastischen Gewirken"

DEBTI4343/25-1Issued by DEValid until 2028-04-27

Multifunktionsartikel, Gr. S und M, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt; veranschaulicht durch ein Muster in Größe S, - flachliegend in den Abmessungen (H x B) von ca. 36 cm x 20 cm, - aus ca. 0,7 mm dicken, bedruckten, elastischen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (Elastomergarn; synthetische Chemiefasern), - längsseitig schlauchförmig zusammengenäht (somit konfektioniert), - an den Rändern der Öffnungen geschnitten, - kann laut Antrag multifunktional verwendet werden, z. B. als Ersatz für einen Rollkragen, als Kopfband, als Kopfwärmer oder als Stirnband, somit kein Schal bzw. keine schalähnliche Ware der Unterposition (KN) 6117 1000, - nicht der menschlichen Kopfform angepasst, somit keine Kopfbedeckung des Kapitels 65, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Multifunktionsartikel), aus elastischen Gewirken"

DEBTI52741/24-1Issued by DEValid until 2028-02-24

Haarbänder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als 3er Pack verpackt, - flachliegend mit einem Außendurchmesser von ca. 12 cm, - in drei verschiedenen Ausführungen, jeweils aus elastischen Gewirken aus laut Antrag 87 % Poly- amid und 13 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern): -- aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- aus ca. 1,6 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken, -- aus ca. 0,7 mm dicken, augenscheinlich musterbildend gerauten Gewirken, - durch ein innenliegendes, ringförmig zusammengenähtes, sog. Gummiband gerafft, - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen konfektioniert, - werden zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Kopf-/Haarschmuck getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters werden die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haarbänder), aus elastischen Gewirken"

DEBTI41753/23-1Issued by DEValid until 2027-03-10

Haargummi, Foto siehe Anlage, - auf einem Pappaufhänger aufgebracht, - in den Abmessungen von ca. 4 cm (Durchmesser) x 3,5 cm (Höhe, ausgerollt), - aus einem einfarbigen, schlauchförmigen, aufgerollten, elastischen Gewirke aus laut Antrag 60 % Spandex und 40 % Polyester (beides synthetische Chemiefasern), - auf Länge geschnitten; abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummi), aus elastischen Gewirken"

DEBTI32710/23-4Issued by DEValid until 2027-02-01

Es handelt sich um vier Haargummis jeweils mit einem Schmetterling verziert, - in den Abmessungen von ca. 2,5 cm (Durchmesser) x ca. 1 cm (Höhe, ausgerollt), - jeweils aus einem einfarbigen, schlauchförmigen, aufgerollten Schlingengewirke aus - laut Antragsangaben - synthetischen Chemiefasern mit eingearbeiteten Fäden aus Elasthan, - auf Länge geschnitten; abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), - jeweils mit einem aufgeklebten Schmetterling aus einem mit Glitterpartikeln versehenen Flächenerzeugnis verziert, - wird zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Kopf-/Haarschmuck getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. Die vier Haargummis mit Schmetterling sind gemeinsam mit einer Halskette und einem Armband (DEBTI-32710/23-1), einem Fingerring (DEBTI-32710/23-2), einem Haargummi (sog. Scrunchie) (DEBTI-32710/23-3), zwei Haarspangen aus Kunststoff (DEBTI-32710/23-5) und zwei Haarspangen aus unedlem Metall (DEBTI-32710/23-6) als Verkaufseinheit eines 12-teiligen sogenannten Schmucksets in einer Pappschachtel mit Pappschuber verpackt. Eine Einreihung als Spielzeug der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da das Set nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen dient. Insbesondere eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9503 0070 kommt nicht in Betracht, da weder eine Zusammenstellung noch eine Aufmachung vorliegt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Haargummis mit Schmetterling) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis), aus elastischen Gewirken" eingereiht.

Notes that govern this classification

Pos. 6117

Zu Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80: Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6117, Ziffer 12. Hierher gehören u. a. Stirnbänder und Handgelenkschützer aus Gewirken oder Gestricken in der von Sportlern als Schweißbänder verwendeten Art sowie Ohrenschützer aus Gewirken oder Gestricken; die Ohrenschützer können miteinander verbunden sein.

Pos. 6117

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 2004 (*) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Konfektionierte Ware, aus einem ringförmigen gummielastischen Gewirke aus Chemiefasern. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 629) Unterposition 6117 80 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 Buchstabe g) und Anmerkung 10 zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6117, 6117 80 und 6117 80 10. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z.B. Schals, Umschlagtücher, Krawatten und Schleifen, als konfektioniertes Bekleidungszubehör einzureihen. …

Pos. 6117

Zu Unterpositionen 6117 1000 bis 6117 8080: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. Zu dieser Position gehören Schals aus Gewirken oder Gestricken mit einer Breite von mehr als 8 cm. Schals aus Gewirken oder Gestricken von 6 cm x 100 cm, 7 cm x 70 cm sind in Position 6111 einzureihen. Gewirktes Kopfband (knitted headband), zu 70 % des Gewichtes aus Acrylfasern und zu 30 % des Gewichtes aus Wolle, durch Nähen zusammengefügt, mit einer Weite variierend zwischen 6 bis 11 cm, zum Schutz gegen Kälte, zum Halten der Frisur, etc. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Bekleidungszubehör in Unterposition 6117 80 einzureihen sind (HSC/9, Dok. 37380 H/9, 37228). (entfallen) bis Zu dieser Position gehören Lätzchen für Erwachsene von rd. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6117.80.10.00.0 cover?

Code 6117.80.10.00.0 covers Knitted or crocheted, aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6117.80.10.00.0?

The third-country duty rate for 6117.80.10.00.0 is 8 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6117.80.10.00.0?

The first six digits form the HS code: 611780. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6117.80.10.00.0 have?

6117.80.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6117.80.10.00.0 sit in the tariff?

6117.80.10.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6117 Other made-up clothing accessories, knitted or crocheted; knitted or crocheted parts of garments or of clothing accessories > 611780 Other accessories > 61178010 Knitted or crocheted, elasticated or rubberised. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6117.80.10.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6117.80.10.00.0, for example DEBTI37935/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6117.80.10.00.0 change?

6117.80.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.