Customs tariff code 6117.80.80.00.0: Other, anderes
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6117.80.80.00.0 covers Other, anderes. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6117.80.80.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 61. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6117.80.80.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 61ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED
- 6117Other made-up clothing accessories, knitted or crocheted; knitted or crocheted parts of garments or of clothing accessories
- 6117.80Other accessories
- 6117.80.80Other
- 6117.80.80.00.0Other, anderes
From HS code to customs tariff code 6117.80.80.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Stirnband, Größe 53 (für Kinder im Alter von 2 - 4 Jahren), Foto siehe Anlage, - flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 19,5 cm x 8 cm, - aus buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 85 % Acryl und 15 % Polyamid (synthetische Chemiefasern); weder elastisch noch kautschutiert, - gefüttert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich nach der Beschaffenheit weder als Kopftuch der Unterposition (HS) 6117 10 noch als Kopfbedeckung des Kapitels 65 dar, - aufgrund des textilen Charakters keine Ware der Position 9615, - wird um den Kopf zum Zurückhalten der Haare und/oder zum Schutz der Ohren vor Kälte getragen, stellt sich damit als Stirn- bzw. Kopfband dar und erfüllt somit die Bedingungen zur Einreihung als Bekleidungszubehör der Position 6117. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken"
Armstulpe, in Erwachsenengröße M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus Spinnstoffen; weder gummielastisch noch kautschutiert, - schlauchförmig; flachliegend in den Abmessungen von ca. 45 cm (Länge) x bis zu 11 cm (Breite), - bedeckt den Unterarm und das Handgelenk, - am oberen Rand mit einem an einer Schmalseite aufgenähten und an der anderen Schmalseite mit einem Klettverschluss versehenen, gewebten Band, u. a. damit konfektioniert, - am oberen und am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt; mit einer elastischen Daumenschlaufe ausgestattet, - dient laut Antrag zum Schutz des Unterarms, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Armstulpe), aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken"
Multifunktionsartikel, Größe 2, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt; veranschaulicht durch ein Muster in Größe S, - flachliegend in den Abmessungen (H x B) von ca. 37 cm x 21,5 cm, - aus ca. 1,8 mm dicken, beidseitig gerauten, einfarbigen Gewirken aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), weder elastisch noch kautschutiert, - längsseitig schlauchförmig zusammengenäht (somit konfektioniert), - an den Rändern der Öffnungen geschnitten, - multifunktional verwendbar, z. B. als Ersatz für einen Rollkragen, als Kopfband, als Kopfwärmer oder als Stirnband, somit kein Schal bzw. keine schalähnliche Ware der Unterposition 6117 1000, - nicht der menschlichen Kopfform angepasst, somit keine Kopfbedeckung des Kapitels 65, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Multifunktionsartikel), aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken"
Stirnband, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd schlauchförmig, flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 30 cm x 13 cm, - "außen" und an den Kanten aus ca. 3,5 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken, "innen" mit einem ca. 7,5 cm breiten Zuschnitt aus einfarbigen, gerauten Gewirken; beide Gewirke weder elastisch noch kautschutiert, - alle textilen Flächenerzeugnisse aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - wattiert gefüttert, - hinten mit einem eingenähten elastischen Zuschnitt mit aufgebrachtem Firmenlogo verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirn- oder Kopfband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen, stellt sich nach der Beschaffenheit aber weder als Kopftuch der Unterposition (HS) 6117 10 noch als Kopfbedeckung des Kapitels 65 dar, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken"
Multifunktionsartikel, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - Ausführung 1: -- flachliegend in den Abmessungen von ca. 43 cm x 24,5 cm, -- aus einem ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Schlauchgewirke, - Ausführung 2: -- flachliegend in den Abmessungen von ca. 70,5 cm x 24,5 cm, -- aus einem ca. 49,5 cm langen, ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Schlauchgewirke, das an einem Ende durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und am anderen Ende mit einem ca. 21 cm langen, schlauchförmig zusammengenähten Zuschnitt aus einem ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirke verbunden ist, - alle Gewirke bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und sind weder elastisch noch kautschutiert, - u. a. durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann vielseitig getragen werden (u. a. als Rollkragen-Ersatz, Kopfwärmer oder als breites Stirn- bzw. Kopfband), somit kein Schal bzw. keine schalähnliche Ware der Unterposition 6117 1000, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Multifunktionsartikel), aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken"
Schulterpolster, Foto siehe Anlage, - paarweise in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - annähernd kreisförmig (∅ ca. 12,5), konvex gewölbt, am Rand mit einer ca. 8,5 cm langen, konkaven Aussparung, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), mit einem eingenähten Schaumkunststoffpolster, - auf der Oberseite mit einem angenähten bzw. angekletteten, zweiteiligen Klettverschlussband, - an den Rändern durch eine Überwendlichnaht gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - sollen zur Definierung der Schulterpartie nachträglich in fertigen Kleidungsstücken (Jacken, Pullovern o. ä.) verwendet werden; stellen sich somit als individuelle (selbstständige), Kleidung ergänzende Einzelstücke dar, - die Gewirke verleihen der Ware insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild ihren wesentlichen Charakter. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schulterpolster), aus (weder elastischen noch kautschutierten) Gewirken"
Ohrenwärmer, sog. X-MAS Ohrenwärmer mit Hut, Art. 387482, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Reif aus Kunststoff, an den an beiden Seiten Teile aus Kunststoff in Form von Ohrmuscheln angesetzt sind, - vollständig mit verschiedenen einfarbigen, weder elastischen noch kautschutierten Plüschge- wirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) überzogen, - im Bereich der Ohrmuscheln mit Wattierungsstoff gepolstert, - am Reif mit einer angeklebten Verzierung in Form eines kegelförmigen "Hutes" aus einer Applikationsstickerei (mit Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken; mit Vliesstoff unterlegt; an der Spitze mit einem Pompon, am unteren Rand mit einem Besatz aus Plüschgewirken und auf der "Hut"-Unterseite mit einer aufgeklebten Abdeckung aus Vliesstoff versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware der Position 9505, - im Hinblick auf die Verwendung als Ohrenwärmer sind die Gewirke (Kälteschutz) und der Kunst- stoff (Formgebung) gleichermaßen gegenüber der Stickerei und dem Vliesstoff vorherrschend; insbesondere im Hinblick auf den Umfang überwiegen die Gewirke und verleihen der Ware damit ihren wesentlichen Charakter. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Ohrenwärmer), aus (weder elastischen noch kaut- schutierten) Gewirken"
Stirnband, Foto siehe Anlage, - an einem Pappaufhänger befestigt, - schlauchförmig zusammengenäht, - aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen Gestricken aus laut Antrag 100 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern); weder elastisch noch kautschutiert, - mit einem integrierten Sichtsignalgerät mit vier Leuchtdioden, einem Ein-/Ausschalter und einem USB-Anschluss ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirnband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen, stellt sich nach der Beschaffenheit weder als Kopftuch der Unterposition (HS) 6117 10 noch als Kopfbedeckung des Kapitels 65 dar, - aufgrund des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Stirnband), aus (weder elastischen noch kautschu- tierten) Gewirken"
Notes that govern this classification
Zu Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80: Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6117, Ziffer 12. Hierher gehören u. a. Stirnbänder und Handgelenkschützer aus Gewirken oder Gestricken in der von Sportlern als Schweißbänder verwendeten Art sowie Ohrenschützer aus Gewirken oder Gestricken; die Ohrenschützer können miteinander verbunden sein.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 2004 (*) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Konfektionierte Ware, aus einem ringförmigen gummielastischen Gewirke aus Chemiefasern. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 629) Unterposition 6117 80 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 Buchstabe g) und Anmerkung 10 zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6117, 6117 80 und 6117 80 10. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z.B. Schals, Umschlagtücher, Krawatten und Schleifen, als konfektioniertes Bekleidungszubehör einzureihen. …
Zu Unterpositionen 6117 1000 bis 6117 8080: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. Zu dieser Position gehören Schals aus Gewirken oder Gestricken mit einer Breite von mehr als 8 cm. Schals aus Gewirken oder Gestricken von 6 cm x 100 cm, 7 cm x 70 cm sind in Position 6111 einzureihen. Gewirktes Kopfband (knitted headband), zu 70 % des Gewichtes aus Acrylfasern und zu 30 % des Gewichtes aus Wolle, durch Nähen zusammengefügt, mit einer Weite variierend zwischen 6 bis 11 cm, zum Schutz gegen Kälte, zum Halten der Frisur, etc. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Bekleidungszubehör in Unterposition 6117 80 einzureihen sind (HSC/9, Dok. 37380 H/9, 37228). (entfallen) bis Zu dieser Position gehören Lätzchen für Erwachsene von rd. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6117.80.80.00.0 cover?
Code 6117.80.80.00.0 covers Other, anderes. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6117.80.80.00.0?
The third-country duty rate for 6117.80.80.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6117.80.80.00.0?
The first six digits form the HS code: 611780. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6117.80.80.00.0 have?
6117.80.80.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6117.80.80.00.0 sit in the tariff?
6117.80.80.00.0 sits in this hierarchy: 61 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, KNITTED OR CROCHETED > 6117 Other made-up clothing accessories, knitted or crocheted; knitted or crocheted parts of garments or of clothing accessories > 611780 Other accessories > 61178080 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6117.80.80.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6117.80.80.00.0, for example DEBTI42772/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6117.80.80.00.0 change?
6117.80.80.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.