Customs tariff code 6204.39.19: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6204.39.19 covers Other. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6204.39.19 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6204.39.19
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6204.39.19
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Jacke, sog. Damenjacke, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Kleiderbügel in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Lyocell (künstliche Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 60 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit 3/4-langen Ärmeln, - in Bahnen gearbeitet, - an den unteren Rändern gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, Model 497, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die im Taillenbereich mit einem Knopf von rechts über links geschlossen wird (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - im Taillenbereich mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel, - in Bahnen gearbeitet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Damenjacket, TKI131020151523, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 78 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 22 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), mit spitz zulaufenden, länger gearbeiteten Vorderteilen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - im Taillenbereich mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschlüssen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, Model 458, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntbedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge im getragenen Zustand: ca. 70 cm), - gefüttert, - in Bahnen gearbeitet, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschlusssystem, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen, weiten Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Kimono Bluse, Art. Nr. 221120161059203173700, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken (leichten), bedruckten, Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit 3/4-langen Ärmeln, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen (somit keine Ware der Position 6206), - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Damen Blazer, Art. Nr. 423, Größe 38, Foto siehe Anlage, - überwiegend (Vorder- und Rückseite des Rumpfes) aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern), 35 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 30 % Wolle; mit Ärmeln aus lt. Antrag Leder, - vollständig leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 49 cm), - mit einem halsnahen, runden Auschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem seitlich versetzten Reißverschluss; entlang der Öffnung mit einem breiten Untertritt, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand hinausreichen, - mit Schulterpolstern, - körpernah, tailliert und in Bahnen gearbeitet, - am unteren, nicht verengenden Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - im Hinblick auf Umfang und Erscheinungsbild bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware. "Jacke aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Spinnstoffen, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Damenblazer TKI040720131357, Größe M, Foto siehe Anlage, - bestehend aus: -- einer Vorderseite und Ärmeln aus Applikationsstickereien (Pailletten) der Position 5810, mit einem Stickgrund aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), -- einer Rückseite aus Gewirken der Position 5903, - leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: etwa 43 cm), - mit einem Reverskragen, - mit Schulterpolstern ausgestattet, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägenkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei Taschenattrappen, - in Bahnen gearbeitet, weist aufgrund des Schnitts und der Ausstattung eine gewisse Formstabilität auf, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - an den Ärmelenden und am unteren, vorn spitz zulaufenden Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmen die Applikationsstickereien den Charakter der Ware. "Jacke, aus Stickereien, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, andere als in der Unterposition 6204 3911 genannte"
Jacke für Frauen, Größe 38, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 82% Viskose (künstliche Chemiefasern) und 18% Polyamid (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 56 cm), - mit einem Umlegekragen mit zwei Knöpfen am Kragenspiegel, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit drei Knöpfen von rechts auf links geschlossen wird (Frauenkleidung), - mit kurzen Ärmeln, an den Ärmelabschlüssen jeweils mit einem angenähten Knopf, - mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, somit keine Ware der Position 6206, - ungefüttert; in 10 Längsteilen (Bahnen) gearbeitet, - am unteren Rand gesäumt, - wird insbesondere aufgrund der Ausstattung (u. a. ohne Futter) nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (u. a. auch deshalb keine Kleidung der Position 6202).
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6204.39.19 cover?
Code 6204.39.19 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6204.39.19?
The third-country duty rate for 6204.39.19 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6204.39.19?
The first six digits form the HS code: 620439. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6204.39.19 have?
6204.39.19 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6204.39.19 sit in the tariff?
6204.39.19 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6204 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear) > 620439 Of other textile materials. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6204.39.19?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6204.39.19, for example DEBTI34225/20-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6204.39.19 change?
6204.39.19 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.