Customs tariff code 6204.39.19.00.0: Other, aus künstlichen Chemiefasern, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6204.39.19.00.0 covers Other, aus künstlichen Chemiefasern, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6204.39.19.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6204.39.19.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
- 6204Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear)
- 6204.39Of other textile materials
- 6204.39.19Other
- 6204.39.19.00.0Other, aus künstlichen Chemiefasern, andere
From HS code to customs tariff code 6204.39.19.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Jacke, Art.- Nr.: 15-1419 // D7075G10788A, in Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern); mit schmalen Einsätzen aus augenscheinlich Klöppelspitze aus Spinnstoffen, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen, weiten Ärmeln, - seitlich offen, mit zwei angenähten Bindebändern, durch die im geschlossenen Zustand die Ärmel gebildet werden, - am unteren Rand mit ca. 16 cm langen, angeknoteten Fransen ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - stellt sich aufgrund des Schnitts, der Länge und der Ausstattung (Ärmel) nicht als Ware der Position 6214 dar. "Jacke, nicht aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Damenbluse, Art. 2031489.00.70, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - hinten mit einem schmalen Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss (u. a. somit keine Bluse/Hemdbluse), ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; in Höhe der Ellenbogen mit Knöpfen, die dem Fixieren der aufgekrempelten Ärmel mittels innen angenähter Knopflaschen dienen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Poncho, Art. 0219332.00.70, Saison 506K, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 52 % Viskose und 48 % Modal (beides künstliche Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge in getragenem Zustand: ca. 75 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die in Brusthöhe mit Bindebändern geschlossen werden kann, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen, weiten Ärmeln, - seitlich offen, - entlang der Ränder mit einer aufgenähten Borte verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - stellt sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Ärmel) als Jacke dar, u. a. somit kein Umhang. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Poncho für Damen, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge in getragenem Zustand: ca. 77 cm); mit lose herunterhängenden, spitz zulaufenden Vorderteilen, die in getragenem Zustand über den halben Oberschenkel hinausreichen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen, weiten Ärmeln, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand mit ca. 8 cm langen Fransen, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - stellt sich aufgrund des Schnitts, der Länge und der Ausstattung nicht als Ware der Position 6214 dar, - stellt sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Ärmel) als Jacke dar, u. a. somit kein Umhang und keine Ware der Position 6211. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Trendy Sommer Kimono, Art. 2030478.00.70, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschlusssystem, somit keine Bluse / Hemdbluse; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen, weiten Ärmeln, - an den vorderen Rändern und den Armausschnitten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - am unteren Rand mit einer Fransenborte aus Rundgewirken, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - stellt sich als Jacke dar, somit keine Ware der Position 6211. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung."
Jacke für Frauen, sog. Kurzjacke, Art. 593-717, Größe 38, siehe Abbildung; - aus 2 mm dicken, einfarbigen, gerauten Geweben aus lt. Antrag 50 % Wolle und 50 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - über die Taille, aber nicht über den Schritt reichend (Rückenlänge: 52 cm); aufgrund der geringen Länge u. a. kein Kurzmantel der Position 6202, - mit einem kurzen Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - gefüttert, - körpernah in Bahnen geschnitten, - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Knopfverschluss, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
Jacke für Frauen, Modell 371 219, Größe 38, siehe Foto, - aus 0,8 mm dicken, buntgewebten, auf der Schauseite geschmirgelten Jacquardgeweben aus laut Antrag 68% Viskose (künstliche Chemiefasern) und 32% Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 62 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung von rechts über links geknöpft (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; mit Schulterpolstern; ungefüttert; ohne Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - Vorder- und Rückenteil aus acht Längsteilen (Bahnen) gearbeitet, - weist aufgrund des Bahnenschnitts und der Ausstattung eine gewisse Formfestigkeit auf und kennzeichnet sich damit als Jacke (somit keine Hemdbluse), - wird üblicherweise nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen und bietet keinen Wetterschutz (damit keine Windjacke und kein ähnliches Kleidungsstück der Pos. 6202).
Jacke für Frauen, Style 21277, Gr. 42, s. Abb.; - aus 1,4 mm dicken, mehrfarbigen Applikationsstickereien der Pos. 5810 mit Stickgrund aus durchscheinenden Kettengewirken (kein Tüll) aus lt. Antragsangaben 100% Viskose (künstl. Chemiefasern), - bis die Taille reichend (Rückenlänge: 63 cm), - mit einem halsfernen Ausschnitt mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit Knöpfen und Schlaufen von rechts über links geknöpft wird (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit einem wellenartigen, gesäumten Abschluss, - ungefüttert, - mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, damit keine Hemdbluse, - am unteren Rand mit einem wellenartigen, gesäumten Abschluss.
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6204.39.19.00.0 cover?
Code 6204.39.19.00.0 covers Other, aus künstlichen Chemiefasern, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6204.39.19.00.0?
The third-country duty rate for 6204.39.19.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6204.39.19.00.0?
The first six digits form the HS code: 620439. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6204.39.19.00.0 have?
6204.39.19.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6204.39.19.00.0 sit in the tariff?
6204.39.19.00.0 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6204 Women's or girls' suits, ensembles, jackets, blazers, dresses, skirts, divided skirts, trousers, bib and brace overalls, breeches and shorts (other than swimwear) > 620439 Of other textile materials > 62043919 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6204.39.19.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6204.39.19.00.0, for example DE3281/16-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6204.39.19.00.0 change?
6204.39.19.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.