Customs tariff code 6211.42.90.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6211.42.90.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6211.42.90.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6211.42.90.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
- 6211Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments
- 6211.42Of cotton
- 6211.42.90Other
- 6211.42.90.00.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 6211.42.90.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Schlafkleidung, Größe 110 bis 130, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel hängend in einem Polybeutel verpackt; veranschaulicht durch ein Muster in Größe 110, - mit einer Länge von mehr als 86 cm, - mit einer Vorderseite aus verschiedenen, ca. 0 , 2 mm dicken, einfarbigen sowie buntgewebten (gestreiften) Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester bzw. buntgewebten (kleine Sternchen) Geweben aus laut Antrag 55 % Polyester und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) sowie 42 % Baumwolle, - mit einer Rückseite aus den o. g. einfarbigen Geweben, - durchgehend gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen, von rechts auf links überlappen- den Patte (Mädchenkleidung), - ärmellos, - am Halsausschnitt, den Armausschnitten und entlang der Öffnung mit Randeinfassungen, - vorn mit aufgestickten Motiven verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit weder eine Ware der Position 6306 noch der Position 9404, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die Gewebe aus überwiegend Baumwolle die für die Spinnstoffermittlung maßgebenden Flächenerzeugnisse. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
Kleidung, Größe 34, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 1,7 mm dicken Stickereien der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen Geweben und Stickfäden aus laut Antrag jeweils 95 % Baumwolle und 5 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 128 cm); u. a. damit weder eine Jacke der Position 6204 noch eine Ware der Position 6206, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, etwa in Taillenhöhe mit einem durch Schlaufen gezoge- nen Bindeband zu schließen; kann aufgrund der Art und der Anordnung der Verschlussmöglich- keit nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden; somit kein Kleid, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - entlang der Öffnung wellenförmig gearbeitet, - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Stickereien, andere als in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
Oberteil, Größe 42, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 1,7 mm dicken Stickereien der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen Geweben und Stickfäden aus laut Antrag jeweils 95 % Baumwolle und 5 % Polyester (synthetische Chemiefasern); aufgrund der Dicke kein leichtes Kleidungstück, somit keine Bluse, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 45 cm), - mit schmalen, elastischen Schulterträgern, - vorn am oberen Rand wellenförmig gearbeitet, - an einer Seite mit einer fast bis zum unteren Rand reichenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Stickereien, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unter- positionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
Schlafkleidung, Größe 90 cm, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einer Länge von ca. 92 cm, - mit einer Vorderseite aus verschiedenen, ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen sowie buntgewebten (gestreiften) Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester bzw. buntgewebten (kleine Sternchen) Geweben aus laut Antrag 55 % Polyester und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) sowie 42 % Baumwolle, - mit einer Rückseite aus den o. g. einfarbigen Geweben, - durchgehend gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen, von rechts auf links überlappen- den Patte (Mädchenkleidung), - ärmellos, - vorn mit aufgestickten Motiven verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit keine Ware der Positionen 6306 und 9404, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die Gewebe aus überwiegend Baumwolle die für die Spinnstoffermittlung maßgebenden Flächenerzeugnisse. "Andere Kleidung (Schlafkleidung), aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 42 10 bis 6211 42 42 genannte"
Weste, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - im Bereich des Rückens und der Schultern aus bedruckten Geweben aus Baumwolle, vorn aus einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken (Mesh) aus Spinnstoffen, - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 56 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - ärmellos, mit weiten Armausschnitten, - mit mehreren auf- bzw. eingesetzten Taschen mit Klett- oder Reißverschluss ausgestattet, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Kleidung der Position 6202, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Kleidung (Weste), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Schürze, sog. Kochschürze zum Anmalen, Art. 58638, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- in den Abmessungen von ca. 54,5 cm x 42,5 cm, -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Baumwolle, -- als Latzschürze gearbeitet; den vorderen Teil des Körpers bedeckend, -- mit einem Nackenträger und Bindebändern in der Taille, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- kann bemalt werden, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen (HS) 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unter- positionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
Schlafkleidung, sog. Funktionsschlafsack, Art. 9582318, Größe 110, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer Länge von laut Antrag 110 cm, - durchgehend wattiert gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen, von rechts auf links überlappen- den Patte (Mädchenkleidung), - ärmellos, - vorn mit aufgestickten Motiven verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit weder eine Ware der Position 6306 noch der Position 9404, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Andere Kleidung (Schlafkleidung), aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
Schlafkleidung, sog. Funktionsschlafsack, Art. 9572318, Größe 90, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer Länge von laut Antrag 90 cm, - durchgehend wattiert gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen, von rechts auf links überlappen- den Patte (Mädchenkleidung), - ärmellos, - vorn mit aufgestickten Motiven verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit weder eine Ware der Position 6306 noch der Position 9404, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Andere Kleidung (Schlafkleidung), aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen (KN) 6211 4210 bis 6211 4242 genannte"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6211.42.90.00.0 cover?
Code 6211.42.90.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6211.42.90.00.0?
The third-country duty rate for 6211.42.90.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6211.42.90.00.0?
The first six digits form the HS code: 621142. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6211.42.90.00.0 have?
6211.42.90.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6211.42.90.00.0 sit in the tariff?
6211.42.90.00.0 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments > 621142 Of cotton > 62114290 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6211.42.90.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6211.42.90.00.0, for example DEBTI51599/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6211.42.90.00.0 change?
6211.42.90.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.