Customs tariff code 6211.43.10: Aprons, overalls, smock-overalls and other industrial and occupational clothing…
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6211.43.10 covers Aprons, overalls, smock-overalls and other industrial and occupational clothing (whether or not also suitable for domestic use). The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6211.43.10 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6211.43.10
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6211.43.10
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0010Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 0013Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Binding tariff information for this code
Bombenschutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke) und einer langen Hose, -- in einer einfachen Tragetasche verpackt, -- "Jacke" und Hose können im Bereich des Rückens mittels Klettverschluss verbunden werden, -- andere Kleidung (sog. Jacke): --- zusammengesetzte Ware, bestehend aus "Jacke", sog. Universalkabel und sog. Belüftungs- system, --- "Jacke": ---- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv und schwarz) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), ---- mit einem hohen Kragen in Art eines Stehkragens, ---- mit langen Ärmeln, ---- im Bereich des Halses, der Brust, des Rückens und des Unterleibs mit sog. "Schutzplatten" versehen, ---- am unteren, teilweise bogig gearbeiteten Rand gesäumt, ---- beidseitig entlang der Seitennähte mittels Klettverschluss zu schließen, --- Universalkabel: ---- dient der Verbindung zwischen "Anzug", Helm und Pimärelektronikmodul (beides nicht Teil dieser vZTA), ---- mit Anschlussstücken, --- Belüftungssystem: ---- dient zur Verdunstungskühlung im Bereich des Rückens, --- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampfmittel- räumdiensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Jacke, - die andere Kleidung bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, - die Tasche stellt sich als Verpackung im Sinne der AV 5 b) dar, - "Jacke" und lange Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein- und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung beider Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex). "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Bombenräum-Schutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke), einer kurzen Hose (sog. Unterleibsprotektor) und einem anderen konfektionierten Bekleidungszubehör (sog. Hose mit Rückenprotektor), -- in einer einfachen Tragetasche [Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, -- "Jacke" und kurze Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, -- andere Kleidung "Jacke": --- zusammengesetzte Ware, bestehend aus "Jacke" und sog. Universalkabel, --- "Jacke": ---- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv, blau und wüste) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), ---- mit einem hohen Kragen in Art eines Stehkragens, ---- mit langen Ärmeln, ---- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), ---- mit verschiedenen Taschen zur Aufnahme von Werkzeugen und Funkgeräten, ---- im Bereich des Halses, der Brust, des Rückens und des Unterleibs mit sog. "Schutzplatten" versehen, ---- am unteren, teilweise bogig gearbeiteten Rand gesäumt, --- Universalkabel: ---- dient der Verbindung zwischen "Anzug", Helm und Pimärelektronikmodul (beides nicht Teil dieser vZTA), ---- mit Anschlussstücken, -- die andere Kleidung ("Jacke") bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, -- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampf- mittelräumdiensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, -- lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - beidseitig entlang der Seitennähte mittels Klettverschluss zu schließen, somit keine Jacke der Position 6204. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Schürze, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Latzschürze gearbeitet, den vorderen Bereich des Körpers bedeckend; in den maximalen Abmessungen (L x B) von ca. 100 cm x 79 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - mit drei Kordeln ausgestattet, die als Nackenträger und im Bereich der Taille als Bindebänder dienen, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"
Tunique de travail en tissu (pour les soins, l’entretien ou le paramédical,…) à manches courtes pour femme, se fermant sur le devant de droite sur gauche avec des boutons pression. La majeure partie de la tunique est composée de 50 % de poids de polyester et 50 % de "Tencel" et seul le col de la tunique est composé de 65 % de polyester et 35 % de coton. L'article comporte deux poches extérieures contenant chacune une pochette permettant de ranger des petits accessoires de travail (outils, stylos, badge, clés…) et une poche extérieure simple. Des petites bandes de tissus sont cousues sur la tunique pour permettre d’accrocher divers accessoires de travail.
Tunique de travail en tissu (pour les soins, l’entretien ou le paramédical,…) à manches courtes pour homme ou femme. Elle est composée de 65 % de poids de polyester et 35 % de coton. L'article comporte trois poches extérieures contenant chacune une pochette permettant de ranger des petits accessoires de travail (outils, stylos, badge, clés…). Une petite bande de tissus est cousue sur le dessus de la tunique pour permettre d’accrocher divers petits accessoires de travail.
Bombenschutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke) und einer langen Hose, -- in einer einfachen Tragetasche [Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, -- "Jacke" und lange Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung beider Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, -- "Jacke" und Hose können im Bereich des Rückens mittels Klettverschluss verbunden werden, -- andere Kleidung (sog. Jacke): --- zusammengesetzte Ware, bestehend aus "Jacke", sog. Universalkabel und sog. Belüftungssystem, --- "Jacke": ---- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv und schwarz) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), ---- mit einem hohen Kragen in Art eines Stehkragens, ---- mit langen Ärmeln, ---- beidseitig entlang der Seitennähte mittels Klettverschluss zu schließen, somit keine Jacke der Position 6204, ---- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), ---- im Bereich des Halses, der Brust, des Rückens und des Unterleibs mit sog. "Schutzplatten" versehen, ---- am unteren, teilweise bogig gearbeiteten Rand gesäumt, --- Universalkabel: ---- dient der Verbindung zwischen "Anzug", Helm und Pimärelektronikmodul (beides nicht Teil dieser vZTA), ---- mit Anschlussstücken, --- Belüftungssystem: ---- dient zur Verdunstungskühlung im Bereich des Rückens, --- die andere Kleidung bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, --- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampfmittelräum- diensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, --- lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Bombenräum-Schutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke), einer kurzen Hose (sog. Unterleibsprotektor) und einem anderen konfektionierten Bekleidungszubehör (sog. Hose mit Rückenprotektor), -- in einer einfachen Tragetasche [Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, -- "Jacke" und kurze Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, -- andere Kleidung "Jacke": --- zusammengesetzte Ware, bestehend aus "Jacke" und sog. Universalkabel, --- "Jacke": ---- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv, blau und wüste) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), ---- mit einem hohen Kragen in Art eines Stehkragens, ---- mit langen Ärmeln, ---- beidseitig entlang der Seitennähte mittels Klettverschluss zu schließen, somit keine Jacke der Position 6204, ---- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), ---- mit verschiedenen Taschen zur Aufnahme von Werkzeugen und Funkgeräten, ---- im Bereich des Halses, der Brust, des Rückens und des Unterleibs mit sog. "Schutzplatten" versehen, ---- am unteren, teilweise bogig gearbeiteten Rand gesäumt, --- Universalkabel: ---- dient der Verbindung zwischen "Anzug", Helm und Pimärelektronikmodul (beides nicht Teil dieser vZTA), ---- mit Anschlussstücken, --- die andere Kleidung ("Jacke") bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, --- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampfmittelräum- diensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, --- lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Conform descrierii solicitantului si imaginii publicate in baza de date, produsul reprezinta un halat de lucru pentru femei, confectionat din tesatura 35% bumbac si 65% poliester, cu guler și revere, maneci lungi și trei buzunare aplicate. Articolul de imbracaminte este prevazut cu deschidere completa in partea din fata si se inchide dreapta peste stanga, cu nasturi. Se utilizeaza ca echipament de protectie, cu respectarea standardului EN ISO 13688. Prezenta ITO este aplicabila numai produselor care au o talie comerciala de cel putin 158 (inaltimea corpului de cel putin 158 cm).
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6211.43.10 cover?
Code 6211.43.10 covers Aprons, overalls, smock-overalls and other industrial and occupational clothing (whether or not also suitable for domestic use). Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6211.43.10?
The third-country duty rate for 6211.43.10 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6211.43.10?
The first six digits form the HS code: 621143. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6211.43.10 have?
6211.43.10 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6211.43.10 sit in the tariff?
6211.43.10 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments > 621143 Of man-made fibres. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6211.43.10?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6211.43.10, for example DEBTI27320/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Is 6211.43.10 a dual-use item?
The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 6211.43.10 to 1A005, 0010, 0013, 1A005. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.
Does customs tariff code 6211.43.10 change?
6211.43.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.