Customs tariff code 6211.43.10.00.0: Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6211.43.10.00.0 covers Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6211.43.10.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6211.43.10.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
- 6211Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments
- 6211.43Of man-made fibres
- 6211.43.10Aprons, overalls, smock-overalls and other industrial and occupational clothing (whether or not also suitable for domestic use)
- 6211.43.10.00.0Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung
From HS code to customs tariff code 6211.43.10.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
- 0010Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 0013Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A005Body armour and components therefor, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Binding tariff information for this code
Schürze, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 80 % Polyester (synthetische Chemie- fasern) und 20 % Baumwolle, - in den Abmessungen von laut Antrag 70 cm x 80 cm, - als Latzschürze gearbeitet, den vorderen Bereich des Körpers bis etwa zu den Knien bedeckend, - mit einem mittels Druckknöpfen längenverstellbaren und durch zwei Ösen aus unedlem Metall geführten Nackenträger aus Gewirken der Position 5903, - mit zwei Bindebändern in der Taille, - am oberen Rand mit einem aufgenähten Zuschnitt aus den o. g. Gewirken der Position 5903 verstärkt, - vorn mit einem großflächigen Aufdruck verziert, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"
Schürze, sog. Latzschürze weiß, Art. APRLN-60 und APRLN-70, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in den Abmessungen von ca. 60 cm x 85 cm bzw. 70 cm x 95 cm, -- als Latzschürze gearbeitet, den vorderen Bereich des Körpers bis etwa zu den Knien bedeckend, -- mit einem Nackenträger und zwei Bindebändern in der Taille, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"
Schürze, sog. Schnittschutz-Schürze HexArmor Apron AP 322 (Einheitsgröße), Materialnr. 6000100, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit eingelegter Produktinformation verpackt, -- als Latzschürze gearbeitet; mit den Abmessungen von ca. 66 cm (Länge ohne Träger) x 61,5 cm (Breite), -- doppellagig, mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen, auf der Außenseite musterbildend mit Kunststoff bedruckten Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- den vorderen Teil des Körpers bedeckend, -- mit zwei, im Rücken über Kreuz gelegten Trägern aus Gurten aus Geweben aus Polypropylen (synthetische Chemiefasern), die am oberen Rand und in Taillenhöhe durch D-Ösen aus unedlem Metall geführt werden; die Träger werden mittels Klettverschluss an den D-Ösen des oberen Randes befestigt und im Rücken mittels einer Klickverschlussschnalle aus Kunststoff geschlossen sowie in der Länge reguliert, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit einer Randeinfassung aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"
Schürze, sog. Schnittschutz-Schürze HexArmor Apron AP 361, Materialnr. 6000200, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in Erwachsenengröße, -- in einem Polybeutel mit eingelegter Produktinformation verpackt, -- als Latzschürze gearbeitet; mit den Abmessungen von ca. 90 cm (Länge ohne Träger) x 71,5 cm (Breite), -- mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen, auf der Außenseite musterbildend mit Kunststoff be- druckten Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern); im Mittelteil (etwa in Höhe des Bauch- raumes) doppelt gearbeit, -- den vorderen Teil des Körpers und der Oberschenkel bedeckend, -- mit zwei, im Rücken über Kreuz gelegten Trägern aus Gewebegurten, die am oberen Rand und in Taillenhöhe durch D-Ösen aus unedlem Metall geführt werden; die Träger werden mittels Klettver- schluss an den D-Ösen des oberen Randes befestigt und im Rücken mittels einer Klickverschluss- schnalle aus Kunststoff geschlossen sowie in der Länge reguliert, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- an den unteren, durch einen ca. 33 cm hoch reichenden Mittelschlitz geteilten Bereichen zur Fixierung an den Oberschenkeln jeweils mit zwei angenähten Gurten ausgestattet, die durch zwei D-Ösen geführt, mittels Klettverschluss befestigt und in der Weite reguliert werden können, -- mit einer Randeinfassung aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"
Schürze, sog. Latzschürze, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - als Latzschürze gearbeitet; mit den Abmessungen von laut Antrag 100 cm (Länge ohne Träger) x 70 cm (Breite), - den vorderen Teil des Körpers bedeckend, - mit Nackenträgern und Bindebändern im Bereich der Taille, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - auf der Vorderseite mit einem Aufdruck versehen, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"
Kittelähnliches Kleidungsstück, sog. Damenkasack, Art. 1640-485-21, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 87 cm; somit keine Jacke), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); der letzte Knopf befindet sich ca. 24 cm oberhalb des unteren Randes, damit nicht schrittbedeckend geknöpft, kann somit trotz seiner Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen, werden, somit kein Kleid, - mit kurzen Ärmeln, - vorn mit drei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (kittelähnliches Kleidungsstück), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittelähnliches Kleidungsstück, sog. Kurzarm-Arztkittel für Damen, Art. 1748-684-21, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 49 % Polyester und 2 % Elastolefin (beides synthetische Chemiefasern) und 49 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm; somit keine Jacke), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); der letzte Knopf befindet sich ca. 23 cm oberhalb des unteren Randes, damit nicht schrittbedeckend geknöpft, kann somit trotz seiner Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid, - mit kurzen Ärmeln, - vorn mit einer eingesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit einem ca. 23 cm hochreichenden Rückenschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (kittelähnliches Kleidungsstück), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Kittel, sog. Arztkittel für Damen, Art. 1746-684-21, Größe 50, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 49 % Polyester und 2 % Elastolefin (synthetische Chemiefasern) und 49 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm; somit keine Jacke), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); der letzte Knopf befindet sich ca. 22 cm oberhalb des unteren Randes, damit nicht schrittbedeckend geknöpft, kann somit trotz seiner Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit Einsätzen aus Gewirken, - vorn mit einer eingesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit einem ca. 22 cm hochreichenden Rückenschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6211.43.10.00.0 cover?
Code 6211.43.10.00.0 covers Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6211.43.10.00.0?
The third-country duty rate for 6211.43.10.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6211.43.10.00.0?
The first six digits form the HS code: 621143. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6211.43.10.00.0 have?
6211.43.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6211.43.10.00.0 sit in the tariff?
6211.43.10.00.0 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6211 Tracksuits, ski suits and swimwear; other garments > 621143 Of man-made fibres > 62114310 Aprons, overalls, smock-overalls and other industrial and occupational clothing (whether or not also suitable for domestic use). The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6211.43.10.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6211.43.10.00.0, for example DEBTI12240/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Is 6211.43.10.00.0 a dual-use item?
The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 6211.43.10.00.0 to 1A005, 0010, 0013, 1A005. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.
Does customs tariff code 6211.43.10.00.0 change?
6211.43.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.