Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6211.43.10: Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6211.43.10 steht für Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6211.43.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6211.43.10
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
  3. 6211.43andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern
  4. 6211.43.10Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.43.10

HS-Code6211.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6211.43.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0010Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 0013Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27320/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-13

Bombenschutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke) und einer langen Hose, -- in einer einfachen Tragetasche verpackt, -- "Jacke" und Hose können im Bereich des Rückens mittels Klettverschluss verbunden werden, -- andere Kleidung (sog. Jacke): --- zusammengesetzte Ware, bestehend aus "Jacke", sog. Universalkabel und sog. Belüftungs- system, --- "Jacke": ---- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv und schwarz) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), ---- mit einem hohen Kragen in Art eines Stehkragens, ---- mit langen Ärmeln, ---- im Bereich des Halses, der Brust, des Rückens und des Unterleibs mit sog. "Schutzplatten" versehen, ---- am unteren, teilweise bogig gearbeiteten Rand gesäumt, ---- beidseitig entlang der Seitennähte mittels Klettverschluss zu schließen, --- Universalkabel: ---- dient der Verbindung zwischen "Anzug", Helm und Pimärelektronikmodul (beides nicht Teil dieser vZTA), ---- mit Anschlussstücken, --- Belüftungssystem: ---- dient zur Verdunstungskühlung im Bereich des Rückens, --- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampfmittel- räumdiensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, - lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Jacke, - die andere Kleidung bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, - die Tasche stellt sich als Verpackung im Sinne der AV 5 b) dar, - "Jacke" und lange Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein- und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung beider Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex). "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI17704/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Bombenräum-Schutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke), einer kurzen Hose (sog. Unterleibsprotektor) und einem anderen konfektionierten Bekleidungszubehör (sog. Hose mit Rückenprotektor), -- in einer einfachen Tragetasche [Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, -- "Jacke" und kurze Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, -- andere Kleidung "Jacke": --- zusammengesetzte Ware, bestehend aus "Jacke" und sog. Universalkabel, --- "Jacke": ---- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv, blau und wüste) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), ---- mit einem hohen Kragen in Art eines Stehkragens, ---- mit langen Ärmeln, ---- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), ---- mit verschiedenen Taschen zur Aufnahme von Werkzeugen und Funkgeräten, ---- im Bereich des Halses, der Brust, des Rückens und des Unterleibs mit sog. "Schutzplatten" versehen, ---- am unteren, teilweise bogig gearbeiteten Rand gesäumt, --- Universalkabel: ---- dient der Verbindung zwischen "Anzug", Helm und Pimärelektronikmodul (beides nicht Teil dieser vZTA), ---- mit Anschlussstücken, -- die andere Kleidung ("Jacke") bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, -- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampf- mittelräumdiensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, -- lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - beidseitig entlang der Seitennähte mittels Klettverschluss zu schließen, somit keine Jacke der Position 6204. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI15202/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Schürze, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Latzschürze gearbeitet, den vorderen Bereich des Körpers bedeckend; in den maximalen Abmessungen (L x B) von ca. 100 cm x 79 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - mit drei Kordeln ausgestattet, die als Nackenträger und im Bereich der Taille als Bindebänder dienen, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

BEBTIDT.50.016.208Erteilt von BEGültig bis 2027-11-06

Tunique de travail en tissu (pour les soins, l’entretien ou le paramédical,…) à manches courtes pour femme, se fermant sur le devant de droite sur gauche avec des boutons pression. La majeure partie de la tunique est composée de 50 % de poids de polyester et 50 % de "Tencel" et seul le col de la tunique est composé de 65 % de polyester et 35 % de coton. L'article comporte deux poches extérieures contenant chacune une pochette permettant de ranger des petits accessoires de travail (outils, stylos, badge, clés…) et une poche extérieure simple. Des petites bandes de tissus sont cousues sur la tunique pour permettre d’accrocher divers accessoires de travail.

BEBTIDT.50.016.207Erteilt von BEGültig bis 2027-11-06

Tunique de travail en tissu (pour les soins, l’entretien ou le paramédical,…) à manches courtes pour homme ou femme. Elle est composée de 65 % de poids de polyester et 35 % de coton. L'article comporte trois poches extérieures contenant chacune une pochette permettant de ranger des petits accessoires de travail (outils, stylos, badge, clés…). Une petite bande de tissus est cousue sur le dessus de la tunique pour permettre d’accrocher divers petits accessoires de travail.

DEBTI21573/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-21

Bombenschutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke) und einer langen Hose, -- in einer einfachen Tragetasche [Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, -- "Jacke" und lange Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung beider Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, -- "Jacke" und Hose können im Bereich des Rückens mittels Klettverschluss verbunden werden, -- andere Kleidung (sog. Jacke): --- zusammengesetzte Ware, bestehend aus "Jacke", sog. Universalkabel und sog. Belüftungssystem, --- "Jacke": ---- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv und schwarz) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), ---- mit einem hohen Kragen in Art eines Stehkragens, ---- mit langen Ärmeln, ---- beidseitig entlang der Seitennähte mittels Klettverschluss zu schließen, somit keine Jacke der Position 6204, ---- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), ---- im Bereich des Halses, der Brust, des Rückens und des Unterleibs mit sog. "Schutzplatten" versehen, ---- am unteren, teilweise bogig gearbeiteten Rand gesäumt, --- Universalkabel: ---- dient der Verbindung zwischen "Anzug", Helm und Pimärelektronikmodul (beides nicht Teil dieser vZTA), ---- mit Anschlussstücken, --- Belüftungssystem: ---- dient zur Verdunstungskühlung im Bereich des Rückens, --- die andere Kleidung bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, --- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampfmittelräum- diensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, --- lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI10590/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-16

Bombenräum-Schutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke), einer kurzen Hose (sog. Unterleibsprotektor) und einem anderen konfektionierten Bekleidungszubehör (sog. Hose mit Rückenprotektor), -- in einer einfachen Tragetasche [Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, -- "Jacke" und kurze Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, -- andere Kleidung "Jacke": --- zusammengesetzte Ware, bestehend aus "Jacke" und sog. Universalkabel, --- "Jacke": ---- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv, blau und wüste) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), ---- mit einem hohen Kragen in Art eines Stehkragens, ---- mit langen Ärmeln, ---- beidseitig entlang der Seitennähte mittels Klettverschluss zu schließen, somit keine Jacke der Position 6204, ---- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), ---- mit verschiedenen Taschen zur Aufnahme von Werkzeugen und Funkgeräten, ---- im Bereich des Halses, der Brust, des Rückens und des Unterleibs mit sog. "Schutzplatten" versehen, ---- am unteren, teilweise bogig gearbeiteten Rand gesäumt, --- Universalkabel: ---- dient der Verbindung zwischen "Anzug", Helm und Pimärelektronikmodul (beides nicht Teil dieser vZTA), ---- mit Anschlussstücken, --- die andere Kleidung ("Jacke") bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware, --- dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampfmittelräum- diensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, --- lässt aufgrund seines allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 genannte, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

ROBTI2022/003922Erteilt von ROGültig bis 2025-07-04

Conform descrierii solicitantului si imaginii publicate in baza de date, produsul reprezinta un halat de lucru pentru femei, confectionat din tesatura 35% bumbac si 65% poliester, cu guler și revere, maneci lungi și trei buzunare aplicate. Articolul de imbracaminte este prevazut cu deschidere completa in partea din fata si se inchide dreapta peste stanga, cu nasturi. Se utilizeaza ca echipament de protectie, cu respectarea standardului EN ISO 13688. Prezenta ITO este aplicabila numai produselor care au o talie comerciala de cel putin 158 (inaltimea corpului de cel putin 158 cm).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.43.10?

Die Zolltarifnummer 6211.43.10 umfasst Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.43.10?

Der Drittlandszollsatz für 6211.43.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6211.43.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621143. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.43.10?

6211.43.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6211.43.10 im Zolltarif eingeordnet?

6211.43.10 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621143 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.43.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.43.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI27320/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6211.43.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6211.43.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A005, 0010, 0013, 1A005. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.43.10?

KN-Code 6211.43.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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