Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6211.43.10.00.0: Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6211.43.10.00.0 steht für Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6211.43.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6211.43.10.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6211Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
  3. 6211.43andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern
  4. 6211.43.10Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung
  5. 6211.43.10.00.0Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6211.43.10.00.0

HS-Code6211.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6211.43.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6211.43.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6211.43.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0010Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 0013Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12240/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Schürze, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 80 % Polyester (synthetische Chemie- fasern) und 20 % Baumwolle, - in den Abmessungen von laut Antrag 70 cm x 80 cm, - als Latzschürze gearbeitet, den vorderen Bereich des Körpers bis etwa zu den Knien bedeckend, - mit einem mittels Druckknöpfen längenverstellbaren und durch zwei Ösen aus unedlem Metall geführten Nackenträger aus Gewirken der Position 5903, - mit zwei Bindebändern in der Taille, - am oberen Rand mit einem aufgenähten Zuschnitt aus den o. g. Gewirken der Position 5903 verstärkt, - vorn mit einem großflächigen Aufdruck verziert, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI3488/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-27

Schürze, sog. Latzschürze weiß, Art. APRLN-60 und APRLN-70, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- in den Abmessungen von ca. 60 cm x 85 cm bzw. 70 cm x 95 cm, -- als Latzschürze gearbeitet, den vorderen Bereich des Körpers bis etwa zu den Knien bedeckend, -- mit einem Nackenträger und zwei Bindebändern in der Taille, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI39937/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-17

Schürze, sog. Schnittschutz-Schürze HexArmor Apron AP 322 (Einheitsgröße), Materialnr. 6000100, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit eingelegter Produktinformation verpackt, -- als Latzschürze gearbeitet; mit den Abmessungen von ca. 66 cm (Länge ohne Träger) x 61,5 cm (Breite), -- doppellagig, mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen, auf der Außenseite musterbildend mit Kunststoff bedruckten Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern), -- den vorderen Teil des Körpers bedeckend, -- mit zwei, im Rücken über Kreuz gelegten Trägern aus Gurten aus Geweben aus Polypropylen (synthetische Chemiefasern), die am oberen Rand und in Taillenhöhe durch D-Ösen aus unedlem Metall geführt werden; die Träger werden mittels Klettverschluss an den D-Ösen des oberen Randes befestigt und im Rücken mittels einer Klickverschlussschnalle aus Kunststoff geschlossen sowie in der Länge reguliert, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit einer Randeinfassung aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI39939/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-17

Schürze, sog. Schnittschutz-Schürze HexArmor Apron AP 361, Materialnr. 6000200, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in Erwachsenengröße, -- in einem Polybeutel mit eingelegter Produktinformation verpackt, -- als Latzschürze gearbeitet; mit den Abmessungen von ca. 90 cm (Länge ohne Träger) x 71,5 cm (Breite), -- mit einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen, auf der Außenseite musterbildend mit Kunststoff be- druckten Geweben aus Polyester (synthetische Chemiefasern); im Mittelteil (etwa in Höhe des Bauch- raumes) doppelt gearbeit, -- den vorderen Teil des Körpers und der Oberschenkel bedeckend, -- mit zwei, im Rücken über Kreuz gelegten Trägern aus Gewebegurten, die am oberen Rand und in Taillenhöhe durch D-Ösen aus unedlem Metall geführt werden; die Träger werden mittels Klettver- schluss an den D-Ösen des oberen Randes befestigt und im Rücken mittels einer Klickverschluss- schnalle aus Kunststoff geschlossen sowie in der Länge reguliert, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- an den unteren, durch einen ca. 33 cm hoch reichenden Mittelschlitz geteilten Bereichen zur Fixierung an den Oberschenkeln jeweils mit zwei angenähten Gurten ausgestattet, die durch zwei D-Ösen geführt, mittels Klettverschluss befestigt und in der Weite reguliert werden können, -- mit einer Randeinfassung aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI22798/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-07-26

Schürze, sog. Latzschürze, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - als Latzschürze gearbeitet; mit den Abmessungen von laut Antrag 100 cm (Länge ohne Träger) x 70 cm (Breite), - den vorderen Teil des Körpers bedeckend, - mit Nackenträgern und Bindebändern im Bereich der Taille, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - auf der Vorderseite mit einem Aufdruck versehen, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Schürze), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

DEBTI11488/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-12

Kittelähnliches Kleidungsstück, sog. Damenkasack, Art. 1640-485-21, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 87 cm; somit keine Jacke), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); der letzte Knopf befindet sich ca. 24 cm oberhalb des unteren Randes, damit nicht schrittbedeckend geknöpft, kann somit trotz seiner Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen, werden, somit kein Kleid, - mit kurzen Ärmeln, - vorn mit drei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (kittelähnliches Kleidungsstück), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI11499/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-12

Kittelähnliches Kleidungsstück, sog. Kurzarm-Arztkittel für Damen, Art. 1748-684-21, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 49 % Polyester und 2 % Elastolefin (beides synthetische Chemiefasern) und 49 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm; somit keine Jacke), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); der letzte Knopf befindet sich ca. 23 cm oberhalb des unteren Randes, damit nicht schrittbedeckend geknöpft, kann somit trotz seiner Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid, - mit kurzen Ärmeln, - vorn mit einer eingesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit einem ca. 23 cm hochreichenden Rückenschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (kittelähnliches Kleidungsstück), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI11487/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-12

Kittel, sog. Arztkittel für Damen, Art. 1746-684-21, Größe 50, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 49 % Polyester und 2 % Elastolefin (synthetische Chemiefasern) und 49 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm; somit keine Jacke), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); der letzte Knopf befindet sich ca. 22 cm oberhalb des unteren Randes, damit nicht schrittbedeckend geknöpft, kann somit trotz seiner Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit Einsätzen aus Gewirken, - vorn mit einer eingesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - mit einem ca. 22 cm hochreichenden Rückenschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Andere Kleidung (Kittel), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.43.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 6211.43.10.00.0 umfasst Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.43.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6211.43.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6211.43.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621143. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.43.10.00.0?

6211.43.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6211.43.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6211.43.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621143 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern > 62114310 Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.43.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.43.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12240/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6211.43.10.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6211.43.10.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A005, 0010, 0013, 1A005. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.43.10.00.0?

Warennummer 6211.43.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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