Customs tariff code

Customs tariff code 6217.10.00: Bekleidungszubehör

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6217.10.00 covers Bekleidungszubehör. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.

6217.10.00 is CN code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
6217.10.00
Third-country duty
6.3 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  2. 6217Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212
  3. 6217.10Accessories
  4. 6217.10.00Bekleidungszubehör

From HS code to customs tariff code 6217.10.00

HS code6217.106 digits, uniform worldwide
CN code6217.10.008 digits, EU Combined Nomenclature

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.3 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI17618/26-1Issued by DEValid until 2029-08-02

Bombenräum-Schutzanzug, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung (sog. Jacke), einer kurzen Hose (sog. Unterleibsprotektor) und einem anderen konfektionierten Bekleidungszubehör (sog. Hose mit Rückenprotektor), -- in einer einfachen Tragetasche [Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, -- "Jacke" und kurze Hose bilden keine Kombination i. S. d. Anm. 3 b) zu Kapitel 62, da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, -- anderes Bekleidungszubehör, sog. Hose mit Rückenprotektor: --- aus verschiedenen, einfarbigen (oliv, blau und wüste) Geweben aus synthetischen Chemiefasern (Nylon, Aramid), --- mit einem angesetzten Taillenbund, mittels Klettverschluss zu schließen, --- vorn mit in der Länge verstellbaren Hosenträgern, hinten mit einem sog. Rückenprotektor in Art eines Latzes, --- im Schrittbereich mit einer Aussparung, damit keine Hose, --- hinten entlang der "Hosenbeine", beginnend unterhalb des Gesäßes bis zum "Hosenbeinende" jeweils mit einem Reißverschluss versehen, --- mit langen "Hosenbeinen", --- im Bereich der Ober- und Unterschenkel mit sog. "Schutzplatten" versehen, --- am unteren Rand gesäumt, --- ohne Hinweise auf Handarbeit, --- wird unter der kurzen Hose getragen und dient dem Schutz vor Explosionsüberdruck, Splittern und Hitze und wird von z. B. Kampfmittelräumdiensten und Sprengstoffexperten in schwer zugänglicher und taktischer Umgebung getragen, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Konfektioniertes Bekleidungszubehör, anderes als in den Positionen 6213 bis 6216 genannte, aus Geweben"

DEBTI9503/26-1Issued by DEValid until 2029-05-03

Haargummi, Foto siehe Anlage, - in flachliegendem Zustand mit einer Breite von ca. 4 , 5 cm und einem Außendurchmesser von ca. 11 , 5 cm, - aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft; zusätzlich mit einer eingearbeiteten Lichterkette mit mehreren LED-Brennstellen, einem Batteriefach (mit Batterien) sowie mit einem An-/Aus-/Modusschalter ausgestattet, - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware weder vom Warenkreis der Position 9615 noch vom Warenkreis der Position 7117 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummi), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI4598/26-1Issued by DEValid until 2029-04-26

Gürtel, Foto siehe Anlage, - flachliegend mit einer Breite von max. ca. 37 cm und einer Länge von ca. 100 cm (einschließlich Verschluss), - aus ca. 0 , 2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Seide, - im Mittelteil in Form eines umgeschlagenen und zu einem Dreieck gelegten "Tuches" gearbeitet, an den Rändern gesäumt, - mit an den beiden Ecken der längsten Seite angenähten, ca. 1 cm breiten, unterschiedlich langen (ca. 19 cm bzw. 10 , 5 cm) Gürtelenden aus augenscheinlich Leder; am kürzeren Ende mit einem daran angebrachten Schnallenverschluss aus augenscheinlich unedlem Metall ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - individuelles selbstständiges Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, somit kein Teil von Kleidung der Unterposition (KN) 6217 9000. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI47217/25-1Issued by DEValid until 2029-01-08

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, Foto siehe Anlage, - charakterbestimmend aus Geweben aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Spinnstoffen, aus Geweben"

DEBTI47587/25-1Issued by DEValid until 2029-01-08

Haargummis, Foto siehe Anlage, - drei Stück in unterschiedlichen Farbausführungen an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - in flachliegendem Zustand mit einem Außendurchmesser von ca. 10 cm, - aus bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft, - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

BEBTIDT.50.021.468Issued by BEValid until 2028-12-18

Een mouwbeschermer gebruikt in combinatie met andere chirurgische doeken om een steriel veld te creëren rond de operatieplaats en om lichaamsdelen en apparatuur af te dekken tijdens chirurgische ingrepen. De overtrek bestaat uit een buis-/kegelvormig stuk textielvlies, met aan de nauwe kant (aan de pols) een elastiek. Het artikel is voor eenmalig gebruik en wordt aangeboden in een verpakking voor de verkoop in het klein.

DEBTI32413/25-1Issued by DEValid until 2028-09-21

Halswärmer, Größe L, Foto siehe Anlage, - in der Art eines Stehkragens mit Latz gearbeitet, - aus ca. 1,4 mm dicken Textillaminaten der Position 5903, mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus einfarbigen Geweben, einer Zwischen- lage aus einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) und einer Innenlage aus gerauten Ge- wirken; alle textilen Flächenerzeugnisse sind aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Che- miefasern) gefertigt, - durchgehend gefüttert, - vorn seitlich mit einer Öffnung mit Klettverschluss, - mit Aufdrucken verziert, - an den Rändern teilweise mit einem schmalen Gewirkestreifen aus Spinnstoffen eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Halswärmer), aus Geweben"

DEBTI31716/25-1Issued by DEValid until 2028-09-14

Regenschürze, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel mit Papiereinleger verpackt, -- in Art einer Halbschürze so gearbeitet, dass sie eine auf einem Scooter sitzende Person etwa von der Taille abwärts vorn und seitlich bedeckt, -- aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, auf der Innenseite mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903, -- durchgehend wattiert und abgesteppt gefüttert, -- mit einem angenähten, längenverstellbaren sog. Beckengurt aus Geweben mit einem sog. Magnetschloss ausgestattet, -- vorn mit einer eingesetzten Tasche mit Patte versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in das Kapitel 87, - individuelles selbstständiges Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt; somit keine Ware der Position 6307. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Regenschürze), aus Spinnstoffen, aus Geweben"

Notes that govern this classification

Pos. 6217

Zu Unterposition 6217 1000 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80 gelten sinngemäß.

Pos. 6217

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 20041) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Konfektionierte Ware aus einem ringförmig zusammengenähten Gewebe, bestehend aus einem elastischem Bändchen, das von einem Gewebe aus Chemiefasern umschlossen wird. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 630) Unterposition 6217 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6217, und 6217 10 00. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z. B. …

Pos. 6217

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 22. März 2001 Az.: 6 K 3451/98Z Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin beantragte am ... bei ...die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als Gürtel mit Gürtelschnalle bezeichnete Ware. Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA ..., in der die Ware als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“ (Gürtel für Kinder) der Position 6217 1000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. Nach Auffassung der Klägerin ist die Ware als „andere Ware aus Kunststoff“ in die Codenummer 3926 4000 einzureihen. Die Gürtel bestehen ... aus 2,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Spinnstoff – Geweben, die an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer Metallöse zum Einhaken versehen sind. …

Pos. 6217

Zu Unterposition 6217 1000: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. (entfallen) bis Zu dieser Position gehören gewebte Lätzchen für Erwachsene von rd. 70 x 45 cm Größe mit abgerundeten Ecken, mit Rändern, die in der Regel in einen Saum oder genähten Fadenlauf münden, und mit Bändern zur Befestigung am Hals oder Stofflaschen mit Druckknöpfen bzw. Klettverschluss. Die Waren bestehen gewöhnlich überwiegend aus Baumwolle. (Ergebnis der Beratung der 453. Sitzung im Ausschuss für den Zollkodex, 20. Juni 2008). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 172. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6217.10.00 cover?

Code 6217.10.00 covers Bekleidungszubehör. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6217.10.00?

The third-country duty rate for 6217.10.00 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6217.10.00?

The first six digits form the HS code: 621710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6217.10.00 have?

6217.10.00 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6217.10.00 sit in the tariff?

6217.10.00 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6217 Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212 > 621710 Accessories. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6217.10.00?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6217.10.00, for example DEBTI17618/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6217.10.00 change?

6217.10.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

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Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.