Customs tariff code

Customs tariff code 6217.10.00.90: Accessories, Other

Reference data as at 10 October 2026

Customs tariff code 6217.10.00.90 covers Accessories, Other. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.

6217.10.00.90 is a TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
6217.10.00.90
Third-country duty
6.3 %
Declarable
No
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
  2. 6217Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212
  3. 6217.10Accessories
  4. 6217.10.00Accessories
  5. 6217.10.00.90Accessories, Other

From HS code to customs tariff code 6217.10.00.90

HS code6217.106 digits, uniform worldwide
CN code6217.10.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6217.10.00.9010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.3 %MFN
New Zealand0 %Preferential tariff quota
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

Official excerpts are reproduced in their original language.

DEBTI24410/26-1Issued by DEValid until 2029-10-04

Lätzchen, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - auf einer bedruckten Pappkarte befestigt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; mit den Abmessungen von laut Antrag 38 cm x 26 cm, - zweilagig gearbeitet, mit -- einer Außenlage (Vorderseite) aus ca. 2 , 2 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- mit einer Innenlage (Rückseite) aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) laminierten Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern) - im oberen Bereich mit einer runden Halsaussparung mit seitlicher Öffnung und weitenverstell- barem Druckknopfverschluss; im geschlossenen Zustand mit einem Halsumfang von bis zu ca. 28 , 4 cm, - an allen Rändern mit schmalen Streifen aus bedruckten Geweben eingefasst (u. a. somit konfektioniert), - vorn mit einem aufgestickten Motiv verziert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient dem Schutz der Kleidung; stellt sich somit als individuelles (selbstständiges) Einzelstück dar, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - aufgrund der Abmessungen nicht ausschließlich für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt (somit keine Ware der Position 6209), - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Lätzchen), aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI23163/26-1Issued by DEValid until 2029-09-20

Haargummi, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte befestigt, - laut Antrag in verschiedenen Farben; flachliegend mit einem Außendurchmesser von ca. 11 cm, - aus ca. 4 cm breiten (flachliegend) Applikationsstickereien (mit Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen konfektioniert, - durch ein eingezogenes, elastisches Band gerafft, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummi), aus Spinnstoffen, aus Stickereien, nicht handgearbeitet"

DEBTI23218/26-1Issued by DEValid until 2029-09-20

Haargummis, Foto siehe Anlage, - als 2er-Set an einer bedruckten Pappkarte befestigt, - mit einer Dicke von ca. 4 mm und einem Außendurchmesser von ca. 3 , 5 cm, - jeweils aus einem elastischen Kautschukfaden, der mit einfarbigen Garnen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern umflochten ist (Meterware der Position 5604), - an den Enden zu einem Ring zusammengefügt und mit einer aufgezogenen und festgeklebten Schleife aus Samtgeweben aus Spinnstoffen verziert (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - werden zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters werden die Haargummis nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelle (selbstständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung von Kleidung darstellen. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis), aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, nicht handgearbeitet"

DEBTI19196/26-2Issued by DEValid until 2029-09-20

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Handtasche und einem Haargummi, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (das Haargummi ist mittels eines Bandes mit Druckknopf an der Handtasche befestigt), - die Waren dienen weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit; sie stellen sich somit nicht als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar, - die voneinander trennbaren Bestandteile passen nicht zueinander, ergänzen sich nicht gegenseitig und ihre Zusammensetzung bildet kein Ganzes, dessen Bestandteile üblicherweise nicht getrennt zum Kauf angeboten werden; sie stellen sich somit nicht als eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware im Sinne der AV 3 b) dar, - die Waren sind somit getrennt voneinander einzureihen, - Haargummi: - - in flachliegendem Zustand mit einem Außendurchmesser von ca. 9 , 5 cm, - - aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - - teilweise mit aufgeklebten Strasssteinchen verziert, - - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft, - - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen konfektioniert, - - laut Antrag nicht handgearbeitet, - - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummi), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI23243/26-1Issued by DEValid until 2029-09-20

Haargummis, Foto siehe Anlage, - als 12er-Set an einer bedruckten Pappkarte befestigt, - mit einer Dicke von ca. 3 mm und einem Außendurchmesser von ca. 4 , 5 cm, - jeweils aus einem elastischen Kautschukfaden, der mit einfarbigen Garnen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern umflochten ist (Meterware der Position 5604), - an den Enden durch Zusammenkleben zu einem Ring zusammengefügt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - werden zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung von Kleidung darstellen. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, nicht handgearbeitet"

DEBTI23225/26-1Issued by DEValid until 2029-09-20

Haargummis, Foto siehe Anlage, - als 8er-Set in unterschiedlichen Farbausführungen an einer bedruckten Pappkarte befestigt, - mit einer Dicke von ca. 7 mm und einem Außendurchmesser von ca. 6 cm, - jeweils bestehend aus einem elastischen Geflecht aus einfarbigen bzw. teilweise metallisierten Garnen aus Spinnstoffen ohne festes Gefüge mit einer Seele aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5808), - das Geflecht wird an den Enden durch eine ca. 1 , 2 cm lange Zierhülse aus augenscheinlich Kunststoff zu einem Ring zusammengefügt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - werden zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelle (selbstständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung von Kleidung darstellen. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, nicht handgearbeitet"

DEBTI23237/26-1Issued by DEValid until 2029-09-20

Haargummi, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte befestigt, - flachliegend mit einer Breite von ca. 4 , 5 cm und einem Außendurchmesser von ca. 12 cm, - aus bedruckten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen konfektioniert, - durch ein eingezogenes, elastisches Band gerafft, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummi), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"

DEBTI16195/26-1Issued by DEValid until 2029-08-23

Jackenerweiterung, Foto siehe Anlage, - in einer speziell für die Aufnahme der Jackenerweiterung und der einzelnen abtrennbaren Teile hergerichteten, für den dauernden Gebrauch geeignete Tasche aus Geweben der Jackenerweiterung verpackt, - annähernd trapezförmig; in den Abmessungen (L x B) von ca. 70 cm x 15 cm bis 26 cm, - dreilagig gearbeitet; mit einer oberen Lage aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit augenscheinlich Kunststoff laminierten Geweben der Position 5903 sowie einer Zwischenlage und einer unteren Lage aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben, - an beiden Längsseiten über die gesamte Länge mit jeweils einem eingenähten Band mit Häkchen (Zähne) aus Kunststoff versehen, durch die die Erweiterung direkt oder über einen "Reißverschlussadapter" (nicht Gegenstand dieser vZTA) am Reißverschluss einer Jacke angebracht werden kann; eines der Bänder ist mit einem sog. Schieber aus Metall ausgestattet, - mit einer innenliegenden Weitenregulierung mit durch fünf Ösen aus unedlem Metall gezogenen Schnüren ausgestattet, - an beiden Längsseiten mit fünf Druckknöpfen ausgestattet; zur Aufnahme einer anklettbaren, passgenauen, mit Wattierungsstoff gepolsterten Einlage zusätzlich mittig, mit einer ca. 58 cm langen Öffnung mit Reißverschluss versehen, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich nicht als Teil einer Jacke, sondern als individuelles (selbstständiges), Kleidung ergänzen- des Einzelstück dar. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Jackenerweiterung), aus Geweben, nicht handgearbeitet"

Notes that govern this classification

Official excerpts are reproduced in their original language.

Pos. 6217

Zu Unterposition 6217 1000 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80 gelten sinngemäß.

Pos. 6217

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 20041) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Konfektionierte Ware aus einem ringförmig zusammengenähten Gewebe, bestehend aus einem elastischem Bändchen, das von einem Gewebe aus Chemiefasern umschlossen wird. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 630) Unterposition 6217 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6217, und 6217 10 00. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z. B. …

Pos. 6217

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 22. März 2001 Az.: 6 K 3451/98Z Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin beantragte am ... bei ...die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als Gürtel mit Gürtelschnalle bezeichnete Ware. Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA ..., in der die Ware als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“ (Gürtel für Kinder) der Position 6217 1000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. Nach Auffassung der Klägerin ist die Ware als „andere Ware aus Kunststoff“ in die Codenummer 3926 4000 einzureihen. Die Gürtel bestehen ... aus 2,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Spinnstoff – Geweben, die an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer Metallöse zum Einhaken versehen sind. …

Pos. 6217

Zu Unterposition 6217 1000: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. (entfallen) bis Zu dieser Position gehören gewebte Lätzchen für Erwachsene von rd. 70 x 45 cm Größe mit abgerundeten Ecken, mit Rändern, die in der Regel in einen Saum oder genähten Fadenlauf münden, und mit Bändern zur Befestigung am Hals oder Stofflaschen mit Druckknöpfen bzw. Klettverschluss. Die Waren bestehen gewöhnlich überwiegend aus Baumwolle. (Ergebnis der Beratung der 453. Sitzung im Ausschuss für den Zollkodex, 20. Juni 2008). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 172. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6217.10.00.90 cover?

Code 6217.10.00.90 covers Accessories, Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6217.10.00.90?

The third-country duty rate for 6217.10.00.90 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6217.10.00.90?

The first six digits form the HS code: 621710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6217.10.00.90 have?

6217.10.00.90 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6217.10.00.90 sit in the tariff?

6217.10.00.90 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6217 Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212 > 621710 Accessories > 62171000 Accessories. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6217.10.00.90?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6217.10.00.90, for example DEBTI24410/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6217.10.00.90 change?

6217.10.00.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.