Customs tariff code 6217.10.00.90.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6217.10.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 6.3 %, plus import VAT.
6217.10.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 62. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6217.10.00.90.0
- Third-country duty
- 6.3 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 62ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED
- 6217Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212
- 6217.10Accessories
- 6217.10.00Bekleidungszubehör
- 6217.10.00.90Other
- 6217.10.00.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 6217.10.00.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 6.3 % | MFN |
| New Zealand | 0 % | Preferential tariff quota |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Haargummis, Foto siehe Anlage, - fünf Stück; laut Antrag gemeinsam auf einer Karte aufgemacht, - jeweils mit einer Dicke von ca. 4 mm und einem Außendurchmesser von ca. 5 , 5 cm, - aus einem elastischen Kautschukfaden mit quadratischem Querschnitt (Breite ca. 2 mm), mit einem gewirkten Überzug aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5604), - an den Enden mit einer Hülse aus augenscheinlich Kunststoff zu einem Ring zusammengefügt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, nicht handgearbeitet"
Haargummis, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus drei Haargummis aus Meterwaren der Position 5604 (Ausführung 1) und zwei Haargummis aus Gewirken (Ausführung 2), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und laut Antrag gemeinsam auf einer Karte für den Einzelverkauf aufgemacht, - Haargummis (Ausführung 1): -- in drei unterschiedlichen Farben, -- jeweils mit einer Dicke von ca. 3 , 3 mm und einem Außendurchmesser von ca. 5 , 5 cm, -- aus einem elastischen Kautschukfaden mit quadratischem Querschnitt (Breite ca. 2 mm), mit einem gewirkten Überzug aus Spinnstoffen (Meterware der Position 5604), -- an den Enden mit einer Hülse aus augenscheinlich unedlem Metall zu einem Ring zusammen- gefügt (somit konfektioniert), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - Haargummis (Ausführung 2): -- jeweils in den Abmessungen von ca. 4 , 5 cm (Durchmesser) x 2 , 3 cm (Höhe, ausgerollt), -- aus einem bedruckten, schlauchförmigen, aufgerollten, elastischen Gewirke aus Spinnstoffen, -- auf Länge geschnitten; abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), - werden zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters werden die Waren nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelle (selbstständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung von Kleidung darstellen, - insbesondere im Hinblick auf die Menge bestimmen die Haargummis der Ausführung 1 den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung; somit keine Ware der Position 6117. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, nicht handgearbeitet"
Haarband, Foto siehe Anlage, - flachliegend von annähernd quadratischer Form, mittig mit einer runden Aussparung, mit Seitenlängen von ca. 22 cm, - doppelt gearbeitet; aus bedruckten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern), - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haarband), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Haargummis, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zwei verschiedenen Farben, -- als dreißigteiliges Sortiment auf einer Pappkarte aufgebracht, -- mit einem Durchmesser von ca. 4 cm und einer Dicke von ca. 0,5 cm, -- aus einem elastischen Kautschukfaden, der mit einfarbigen Garnen aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) umflochten ist (Meterware der Position 5604), -- an den Enden durch Zusammenkleben zu einem Ring zusammengefügt, -- wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummis) aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, nicht handgearbeitet"
Armblätter, Foto siehe Anlage, - in den max. Abmessungen von ca. 14 cm x 10 cm, - aus vier annähernd halbmondförmigen Zuschnitten aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, die im Innenbogenbereich zu einem doppelt gearbeiteten "Flügelpaar" zusammengenäht und im Außenbogenbereich mit Überwendlichnähten gesäumt sind; jeweils mit einer Zwischenlage aus einer Kunststofffolie, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird auf die Achselnaht von Kleidungsstücken genäht und dient dem Schutz des Kleidungsstücks vor Schweißflecken, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6117, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Armblätter), aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Rosette, sog. Orden zum Anstecken, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, - bestehend aus einfarbigen Bändern aus Geweben aus augenscheinlich Chemiefasern, die in Art einer Rosette auf eine runde Platte aus Kunststoff aufgeklebt sind; mit einem Durchmesser von ca. 8 cm, - an der Platte aus Kunststoff sind zwei ca. 8 cm lange und 2,5 cm breite, an den Schmalseiten zackenförmig zugeschnittene, gewebte Bänder angebracht, - in der Mitte mit einer aufgeklebten, runden Aluminiumplatte, die mit einem bedruckten Zuschnitt aus Pappe überzogen ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - kann mit Hilfe einer Nadel aus unedlem Metall an Kleidung befestigt werden, - individuelles (selbständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - im Hinblick auf den Umfang bestimmen die gewebten Bänder den Charakter der Ware, damit keine Ware der Position 7117. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Rosette), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Haargummi, sog. Großes, schwarzes Haargummi, Art.-Nr. 110937, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als 5er Set aufgemacht, - in flachliegendem Zustand mit einem Außendurchmesser von ca. 9,5 cm, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft, - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummi), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Haargummi, sog. Kleines, schwarzes Haargummi, Art.-Nr. 111130, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als 5er Set aufgemacht, - in flachliegendem Zustand mit einem Außendurchmesser von ca. 7 cm, - aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft, - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird zum Zusammenhalten des Haares getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Haargummi), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 6217 1000 Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80 gelten sinngemäß.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 20041) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Konfektionierte Ware aus einem ringförmig zusammengenähten Gewebe, bestehend aus einem elastischem Bändchen, das von einem Gewebe aus Chemiefasern umschlossen wird. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 630) Unterposition 6217 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6217, und 6217 10 00. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z. B. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 22. März 2001 Az.: 6 K 3451/98Z Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin beantragte am ... bei ...die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als Gürtel mit Gürtelschnalle bezeichnete Ware. Die beklagte Verwaltungsbehörde erteilte am ... die vZTA ..., in der die Ware als „anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“ (Gürtel für Kinder) der Position 6217 1000 900 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. Nach Auffassung der Klägerin ist die Ware als „andere Ware aus Kunststoff“ in die Codenummer 3926 4000 einzureihen. Die Gürtel bestehen ... aus 2,5 cm breiten, elastischen, einfarbigen Spinnstoff – Geweben, die an den Schmalseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einer Metallöse zum Einhaken versehen sind. …
Zu Unterposition 6217 1000: Bekleidungszubehör sind individuelle (selbständige) Einzelstücke, die eine Ergänzung oder Verzierung von Kleidung darstellen. (entfallen) bis Zu dieser Position gehören gewebte Lätzchen für Erwachsene von rd. 70 x 45 cm Größe mit abgerundeten Ecken, mit Rändern, die in der Regel in einen Saum oder genähten Fadenlauf münden, und mit Bändern zur Befestigung am Hals oder Stofflaschen mit Druckknöpfen bzw. Klettverschluss. Die Waren bestehen gewöhnlich überwiegend aus Baumwolle. (Ergebnis der Beratung der 453. Sitzung im Ausschuss für den Zollkodex, 20. Juni 2008). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 172. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6217.10.00.90.0 cover?
Code 6217.10.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6217.10.00.90.0?
The third-country duty rate for 6217.10.00.90.0 is 6.3 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6217.10.00.90.0?
The first six digits form the HS code: 621710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6217.10.00.90.0 have?
6217.10.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6217.10.00.90.0 sit in the tariff?
6217.10.00.90.0 sits in this hierarchy: 62 ARTICLES OF APPAREL AND CLOTHING ACCESSORIES, NOT KNITTED OR CROCHETED > 6217 Other made-up clothing accessories; parts of garments or of clothing accessories, other than those of heading 6212 > 621710 Accessories > 62171000 Bekleidungszubehör > 6217100090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6217.10.00.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6217.10.00.90.0, for example DEBTI2988/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6217.10.00.90.0 change?
6217.10.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.