Customs tariff code 6304.91.00.00: Knitted or crocheted
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6304.91.00.00 covers Knitted or crocheted. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6304.91.00.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6304.91.00.00
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6304.91.00.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Stuhlbezug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farben, einzeln oder als vier- bzw. sechsteiliges Set, - in einem Polybeutel verpackt, - in Form eines Stuhls mit Rückenlehne, dreidimensional gearbeitet, unten offen; laut Antrag mit einer Gesamthöhe (inkl. Rückenlehne) von 80 cm - 110 cm, - aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - am unteren Rand mit vier aufgenähten Taschen (sog. Fußtaschen) aus jeweils einem ca. 5 , 8 cm breiten, elastischen Band aus Gewirken aus Spinnstoffen, die über den unteren Teil eines Stuhlbeins gezogen werden und so die Ware am Stuhl fixieren, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird nicht fest mit dem Stuhl verbunden, somit kein Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, - ohne Polsterung und ohne Füllung, somit keine Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innen- ausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Stuhlbezug) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Rückenstütze, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in annähernd ovaler, ergonomisch dem Rücken angepasster Form; mit den Abmessungen (B x H) von ca. 41 cm x 37 cm, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken; mit einer gewebten Randeinfassung, in die ein formgebender Metallrahmen eingenäht ist, - etwa in der Mitte der Vorderseite mit einem aufgenähten, gitterartigen, annähernd rechteckigen, ca. 14 cm x 20 cm großen Kunststoffpad mit Noppen; mit einer gewebten Randeinfassung, - zur Befestigung an der Rückenlehne eines Sitzmöbels auf der Rückseite mit zwei gewebten Gurtbändern und einem elastischen Band aus Geweben ausgestattet, - alle Gewebe und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - soll laut Antrag an bspw. Bürostühlen oder Autositzen befestigt werden und der Entlastung des Rückens dienen, - erfüllt weder die Bedingungen zur Einreihung als orthopädische Vorrichtung der Position 9021 noch als Massageapparat oder -gerät der Position 9019 und wird auch nicht als funktionsnot- wendiges Teil eines Sitzmöbels vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - u. a. aufgrund der Ausstattung (ohne Polster) keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich nach Form und Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die Gewebe und Gewirke aus Spinnstoffen charakterbestimmend; innerhalb der Position 6304 verleihen insbesondere im Hinblick auf den Umfang die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Rückenstütze), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Wickelauflagenbezug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - der Form einer Wickelauflage entsprechend gearbeitet; flachliegend annähernd rechteckig, in den Abmessungen von ca. 57 cm x 42 cm, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern mit einem eingenähten, elastischen Zug versehen und mit einem Gewirkestreifen eingefasst, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404, - wird als Bezug über eine sog. Wickelauflage gezogen und stellt sich nach der Materialbeschaffen- heit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenaus- stattung dar, somit keine Ware der Position 6307. "Ware zur Innenausstattung (Wickelauflagenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Insektenschutznetz, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - annähernd kegelförmig gearbeitet, mit einer Höhe von laut Antrag 397 cm, - aus netzartigen Gewirken, - am oberen Rand mittels einer Randeinfassung mit Klettverschlusslaschen an einem Spannring (Durchmesser ca. 75 cm) aus laut Antrag Kunststoff fixiert und mit einer mittels Bindebändern befestigten Spitze aus netzartigen Gewirken versehen; mit Aufhängeschlaufe, - an der vorgenannten Randeinfassung zusätzlich mit sechs angenähten, ca. 15 cm breiten, herab- hängenden Streifen aus kontrastfarbenen Geweben verziert, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - mit einem "Eingang" ausgestattet, - unten offen und an den Rändern gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient dazu im Innenbereich (z. B. über einem Bett) aufgehängt zu werden; kennzeichnet sich nach Form, Ausstattung und Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung, - stellt sich nicht als Ware der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 63 dar, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Zelt oder Campingausrüstung der Position 6306. "Andere Ware zur Innenausstattung (Insektenschutznetz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Po- sition 9404, keine Ware der Unterposition (HS) 6304 20, aus Gewirken"
Varen er en rund, lysebrun, hæklet dækkeserviet af papirgarn. Rundt langs kanten er hæklingen afsluttet med frynser. Varen kan lægges under en tallerken eller lignende ved borddækning og anvendes til indretning og dekoration. Det er oplyst, at varen er håndlavet ved hækling. Varen er rund-hæklet af totrådet papirgarn. Papirgarnet er tvundet af et beige enkelttrådet garn og et lysebrunt enkelttrådet garn. Hvert enkeltrådet garn er fremstillet af en snoet papirstrimmel. Diameteren på varen er ca. 38 cm, og frynserne er ca. 2 cm lange. Varen kan tørres af med en fugtig klud.
Moustiquaire pour lits confectionnée en matière textile de bonneterie de fibres synthétiques (polyester), se présentant sous la forme d’une moustiquaire pour ciel de lit, de couleur blanche. Le présent RTC comprend un anneau en métal pour les modèles circulaires, et des baguettes en métal pour le modèle rectangulaire. L’article est destiné à être positionné autour de son lit pour se protéger des insectes lors du sommeil. L’article existe en plusieurs dimensions. Dimensions : 2,20 m x 1,60 m x 2,40 m (h), ou 60 cm x 2,50 m, ou 135 cm x 2,70 m.
Insektenschutznetz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem nach Größe und Ausstattung zur Aufnahme der Ware besonders gestalteten und zum dauerhaften Gebrauch geeigneten Behältnis verpackt, -- mit einem runden Grundriss (oberer Durchmesser: ca. 55 cm) und einer Seitenlänge von ca. 250 cm, -- aus netzartigen Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern, -- am oberen Rand mit einer runden, dauerhaft eingenähten Aufspannvorrichtung aus unedlem Metall und zwei schmalen Gewebezuschnitten, in die ein Ring aus unedlem Metall eingesetzt ist; mit einer beiliegenden Aufhängevorrichtung zur Befestigung an der Zimmerdecke, -- am unteren Rand gesäumt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund der Abmessungen, der Form und des Verwendungszwecks dazu bestimmt, in Schlafräumen aufgehängt zu werden; stellt sich als Ware zur Innenausstattung dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst, - stellt sich nicht als Ware der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 63 dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Insektenschutznetz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, keine Ware der Unterposition (HS) 6304 20, aus Gewirken"
Sog. Nestchenschlange, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in zwei unterschiedlichen Farbausführungen, - mit einem umgebundenen Band mit zwei aufgezogenen, bedruckten Pappkarten versehen, - mit einer Länge von laut Antrag ca. 220 cm, - aus zwei mit Wattierungsstoff gepolsterten Schlauchgewirken mit einem Durchmesser von ca. 4 cm aus laut Antrag Baumwolle, die in Flechttechnik miteinander verbunden sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Schutz vor Zugluft und den harten Holzsprossen in einem Kinderbett oder Laufstall sowie zusammengerollt als Sitzkissen, - aufgrund der fehlenden Fixierbändchen zur Befestigung in einem Kinderbett oder zur Fixierung der aufgerollten "Schlange" als Sitzkissen ist weder die Erkennbarkeit als Nestchen (Bettum- randung) vorhanden, noch (aufgrund der nicht leistbaren Formwahrung) eine Verwendung als Sitzkissen möglich; somit keine Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Nestchenschlange), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …
Zu Unterposition 6304 91: 1. Schonsitzbezüge für Kraftfahrzeuge, aus (Schlingen)-Gewirke oder Gestricke, in Form eines Quadrats von etwa einem Meter je Seite, mit einem aufgenähten elastischen Geflecht (8 mm breit) besetzt mit acht Befestigungsstreifen versehen. Der Sitzbezug dient dazu, die Sitzfläche, die Rückenlehne und möglicherweise die Kopfstütze zu bedecken. (entfallen)
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6304.91.00.00 cover?
Code 6304.91.00.00 covers Knitted or crocheted. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6304.91.00.00?
The third-country duty rate for 6304.91.00.00 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6304.91.00.00?
The first six digits form the HS code: 630491. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6304.91.00.00 have?
6304.91.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6304.91.00.00 sit in the tariff?
6304.91.00.00 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6304 Other furnishing articles, excluding those of heading 9404 > 630491 Knitted or crocheted. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6304.91.00.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6304.91.00.00, for example DEBTI10944/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6304.91.00.00 change?
6304.91.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.