Customs tariff code 6304.91.00.00.0: Knitted or crocheted, andere, aus Gewirken oder Gestricken
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6304.91.00.00.0 covers Knitted or crocheted, andere, aus Gewirken oder Gestricken. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6304.91.00.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6304.91.00.00.0
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6304.91.00.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Türstopper, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Weihnachtsbaums gearbeitet, - mit den max. Abmessungen (B x H x T) von ca. 17 cm x 22 cm x 8 cm, - aus Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Wattierungsstoff gefüllt und mit einem eingelegten, mit laut Antrag Calciumcarbonat befüllten Päckchen versehen, - mit einem aufgestickten "Gesicht" und einer "Zuckerstange" sowie mit einem angenähten, mit Schaumkunststoff gepolsterten "Stern" aus Geweben aus Spinnstoffen verziert, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich als Türstopper dar, - u. a. aufgrund der Verwendung keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware des Kapitels 95, - kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion (Fixieren von Türen) als Ware zur Innenausstattung; somit keine Ware der Position 6307. "Andere Ware zur Innenausstattung (Türstopper), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Platzset, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in drei unterschiedlichen Farbausführungen, -- rund; mit einem Durchmesser von ca. 38 cm, -- aus Gewirken aus gefalteten und gedrehten Papiergarnen der Position 5308; am Rand mit angesetzten, zu Schlingen von ca. 4 , 5 cm gearbeiteten Fransen, -- dient als Untersetzer z. B. für Teller bei Tisch, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302, - erfüllt auch nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Kapitel 46 und 48. "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzset) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Insektenschutznetz, Foto siehe Anlage, - mit Montagematerial und einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen in einem bedruckten Papp- karton verpackt, - annähernd kegelförmig gearbeitet, mit einer Höhe von laut Antrag ca. 250 cm, - aus netzartigen Gewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - am oberen Rand mit einem eingenähten sog. Spannring aus unedlem Metall mit einem Durch- messer von laut Antrag ca. 60 cm, - an der Spitze mit einem durch eine Schlaufe geführten Ring aus unedlem Metall als Aufhänge- vorrichtung, - mit einem "Eingang" ausgestattet, - unten offen und an den Rändern gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich aufgrund der Verwendung als Insektenschutznetz in Schlafräumen als Ware zur Innen- ausstattung dar, - stellt sich nicht als Ware der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 63 dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Insektenschutznetz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, keine Ware der Unterposition (HS) 6304 20, aus Gewirken"
Zierkissenbezug mit Decke, Foto siehe Anlage, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - beide Bestandteile bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Zierkissenbezug: -- annähernd in Form des Kopfes einer namhaften, einen "Helfer-Hund" darstellenden Zeichen- trickfigur gearbeitet; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 31 cm x 33 cm, -- aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken, -- mit einer ca. 25 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, -- am oberen Rand mit angenähten "Ohren" und vorn mit einem angenähten, mit Schaumkunst- stoff gepolsterten Mützenschirm sowie einem aufgestickten "Gesicht" verziert, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Verzierungen) nicht als Bettwäsche der Position 6302, sondern aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstat- tung, - Decke: -- einlagig gearbeitet, aus bedruckten Plüschgewirken, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - die Ware ist einzeln als Decke oder auch zusammen in Art eines Kissens nutzbar, wenn die Decke in zusammengefaltetem Zustand in den Bezug eingefügt ist; erfüllt (u. a. aufgrund der Art und Beschaffenheit) weder die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404 noch in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind der Zierkissenbezug und die Decke gleich- bedeutend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie nach Art und Beschaffenheit verleiht jedoch der Zierkissenbezug der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6301. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Zierkissenbezug mit Decke, Foto siehe Anlage, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - beide Bestandteile bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Zierkissenbezug: -- annähernd in Form des Kopfes einer namhaften, ein Schwein darstellenden Zeichentrickfigur gearbeitet; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 34 cm x 32 cm, -- aus einfarbigen Plüschgewirken, -- mit einer ca. 32 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, -- am oberen Rand mit angenähten "Ohren" und vorn mit einem aufgestickten "Gesicht" verziert, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Verzierungen) nicht als Bettwäsche der Position 6302, sondern aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstat- tung, - Decke: -- einlagig gearbeitet, aus bedruckten Plüschgewirken, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - die Ware ist einzeln als Decke oder auch zusammen in Art eines Kissens nutzbar, wenn die Decke in zusammengefaltetem Zustand in den Bezug eingefügt ist; erfüllt (u. a. aufgrund der Art und Beschaffenheit) weder die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404 noch in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind der Zierkissenbezug und die Decke gleich- bedeutend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie nach Art und Beschaffenheit verleiht jedoch der Zierkissenbezug der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6301. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Zierkissenbezug mit Decke, Foto siehe Anlage, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - beide Bestandteile bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Zierkissenbezug: -- annähernd in Form des Kopfes einer namhaften, einen Schneemann darstellenden Zeichen- trickfigur gearbeitet; in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 39 cm x 28,5 cm, -- aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken, -- mit einer ca. 26 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, -- am oberen Rand mit angenähten, "Haare" darstellenden Zweigen aus augenscheinlich Vlies- stoffen und vorn mit einem aufgestickten "Gesicht" verziert, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Verzierungen) nicht als Bettwäsche der Position 6302, sondern aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstat- tung, - Decke: -- einlagig gearbeitet, aus bedruckten Plüschgewirken, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - die Ware ist einzeln als Decke oder auch zusammen in Art eines Kissens nutzbar, wenn die Decke in zusammengefaltetem Zustand in den Bezug eingefügt ist; erfüllt (u. a. aufgrund der Art und Beschaffenheit) weder die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404 noch in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind der Zierkissenbezug und die Decke gleich- bedeutend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie nach Art und Beschaffenheit verleiht jedoch der Zierkissenbezug der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6301. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Zierkissenbezug mit Decke, Foto siehe Anlage, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - beide Bestandteile bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Zierkissenbezug: -- annähernd eiförmig; als stilisierte "Rakete" gearbeitet; in den Abmessungen (L x B) von ca. 37 cm x 26 cm, -- mit einer Außenlage aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken, einer Zwischenlage aus Wattierungsstoffen und einer Innenlage aus einfarbigen, gerauten Gewirken, -- mit einer ca. 26 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, -- im oberen Bereich mit einem aufgestickten, runden "Fenster" verziert und im unteren Bereich mit zwei angenähten, die "Standfüße" der Rakete bildenden Zuschnitten aus Samtgewirken versehen, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- kennzeichnet sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Verzierungen) nicht als Bettwäsche der Position 6302, sondern aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstat- tung, - Decke: -- einlagig gearbeitet, aus einfarbigen Gewirken, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung, - die Ware ist einzeln als Decke oder auch zusammen in Art eines Kissens nutzbar, wenn die Decke in zusammengefaltetem Zustand in den Bezug eingefügt ist; erfüllt (u. a. aufgrund der Art und Beschaffenheit) weder die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404 noch in die Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung sind der Zierkissenbezug und die Decke gleich- bedeutend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie nach Art und Beschaffenheit verleiht jedoch der Zierkissenbezug der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Zierkissen, Foto siehe Anlage, - in Form eines stilisierten Kürbisses; in den Abmessungen (Ø x H) von ca. 25 cm x 18 cm (mit "Stängel"), - aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Wattierungsstoff gefüllt, - durch Zusammennähen konfektioniert (nicht in Blumenbindetechnik hergestellt, somit keine Ware der Position 6702), - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als den Bettausstattungen ähnliche Ware in die Position 9404, - dient als Zierkissen zur Ausgestaltung eines Raumes und stellt sich damit als Ware zur Innen- ausstattung dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Zierkissen), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …
Zu Unterposition 6304 91: 1. Schonsitzbezüge für Kraftfahrzeuge, aus (Schlingen)-Gewirke oder Gestricke, in Form eines Quadrats von etwa einem Meter je Seite, mit einem aufgenähten elastischen Geflecht (8 mm breit) besetzt mit acht Befestigungsstreifen versehen. Der Sitzbezug dient dazu, die Sitzfläche, die Rückenlehne und möglicherweise die Kopfstütze zu bedecken. (entfallen)
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6304.91.00.00.0 cover?
Code 6304.91.00.00.0 covers Knitted or crocheted, andere, aus Gewirken oder Gestricken. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6304.91.00.00.0?
The third-country duty rate for 6304.91.00.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6304.91.00.00.0?
The first six digits form the HS code: 630491. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6304.91.00.00.0 have?
6304.91.00.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6304.91.00.00.0 sit in the tariff?
6304.91.00.00.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6304 Other furnishing articles, excluding those of heading 9404 > 630491 Knitted or crocheted. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6304.91.00.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6304.91.00.00.0, for example DEBTI35532/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6304.91.00.00.0 change?
6304.91.00.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.