Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6304.91.00.00: Andere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6304.91.00.00 steht für Andere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6304.91.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6304.91.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6304I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
  3. 6304.91aus Gewirken oder Gestricken
  4. 6304.91.00.00Andere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6304.91.00.00

HS-Code6304.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6304.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6304.91.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10944/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Stuhlbezug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farben, einzeln oder als vier- bzw. sechsteiliges Set, - in einem Polybeutel verpackt, - in Form eines Stuhls mit Rückenlehne, dreidimensional gearbeitet, unten offen; laut Antrag mit einer Gesamthöhe (inkl. Rückenlehne) von 80 cm - 110 cm, - aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - am unteren Rand mit vier aufgenähten Taschen (sog. Fußtaschen) aus jeweils einem ca. 5 , 8 cm breiten, elastischen Band aus Gewirken aus Spinnstoffen, die über den unteren Teil eines Stuhlbeins gezogen werden und so die Ware am Stuhl fixieren, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird nicht fest mit dem Stuhl verbunden, somit kein Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, - ohne Polsterung und ohne Füllung, somit keine Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innen- ausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Stuhlbezug) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"

DEBTI6844/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Rückenstütze, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in annähernd ovaler, ergonomisch dem Rücken angepasster Form; mit den Abmessungen (B x H) von ca. 41 cm x 37 cm, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken; mit einer gewebten Randeinfassung, in die ein formgebender Metallrahmen eingenäht ist, - etwa in der Mitte der Vorderseite mit einem aufgenähten, gitterartigen, annähernd rechteckigen, ca. 14 cm x 20 cm großen Kunststoffpad mit Noppen; mit einer gewebten Randeinfassung, - zur Befestigung an der Rückenlehne eines Sitzmöbels auf der Rückseite mit zwei gewebten Gurtbändern und einem elastischen Band aus Geweben ausgestattet, - alle Gewebe und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - soll laut Antrag an bspw. Bürostühlen oder Autositzen befestigt werden und der Entlastung des Rückens dienen, - erfüllt weder die Bedingungen zur Einreihung als orthopädische Vorrichtung der Position 9021 noch als Massageapparat oder -gerät der Position 9019 und wird auch nicht als funktionsnot- wendiges Teil eines Sitzmöbels vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - u. a. aufgrund der Ausstattung (ohne Polster) keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich nach Form und Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die Gewebe und Gewirke aus Spinnstoffen charakterbestimmend; innerhalb der Position 6304 verleihen insbesondere im Hinblick auf den Umfang die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Rückenstütze), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"

DEBTI46518/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Wickelauflagenbezug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - der Form einer Wickelauflage entsprechend gearbeitet; flachliegend annähernd rechteckig, in den Abmessungen von ca. 57 cm x 42 cm, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Rändern mit einem eingenähten, elastischen Zug versehen und mit einem Gewirkestreifen eingefasst, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404, - wird als Bezug über eine sog. Wickelauflage gezogen und stellt sich nach der Materialbeschaffen- heit, den Abmessungen und insbesondere nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenaus- stattung dar, somit keine Ware der Position 6307. "Ware zur Innenausstattung (Wickelauflagenbezug), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"

DEBTI46634/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Insektenschutznetz, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - annähernd kegelförmig gearbeitet, mit einer Höhe von laut Antrag 397 cm, - aus netzartigen Gewirken, - am oberen Rand mittels einer Randeinfassung mit Klettverschlusslaschen an einem Spannring (Durchmesser ca. 75 cm) aus laut Antrag Kunststoff fixiert und mit einer mittels Bindebändern befestigten Spitze aus netzartigen Gewirken versehen; mit Aufhängeschlaufe, - an der vorgenannten Randeinfassung zusätzlich mit sechs angenähten, ca. 15 cm breiten, herab- hängenden Streifen aus kontrastfarbenen Geweben verziert, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - mit einem "Eingang" ausgestattet, - unten offen und an den Rändern gesäumt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient dazu im Innenbereich (z. B. über einem Bett) aufgehängt zu werden; kennzeichnet sich nach Form, Ausstattung und Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung, - stellt sich nicht als Ware der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 63 dar, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Zelt oder Campingausrüstung der Position 6306. "Andere Ware zur Innenausstattung (Insektenschutznetz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Po- sition 9404, keine Ware der Unterposition (HS) 6304 20, aus Gewirken"

DKBTI25-5320453Erteilt von DKGültig bis 2028-12-14

Varen er en rund, lysebrun, hæklet dækkeserviet af papirgarn. Rundt langs kanten er hæklingen afsluttet med frynser. Varen kan lægges under en tallerken eller lignende ved borddækning og anvendes til indretning og dekoration. Det er oplyst, at varen er håndlavet ved hækling. Varen er rund-hæklet af totrådet papirgarn. Papirgarnet er tvundet af et beige enkelttrådet garn og et lysebrunt enkelttrådet garn. Hvert enkeltrådet garn er fremstillet af en snoet papirstrimmel. Diameteren på varen er ca. 38 cm, og frynserne er ca. 2 cm lange. Varen kan tørres af med en fugtig klud.

FRBTIFR-BTI-2025-00174Erteilt von FRGültig bis 2028-10-12

Moustiquaire pour lits confectionnée en matière textile de bonneterie de fibres synthétiques (polyester), se présentant sous la forme d’une moustiquaire pour ciel de lit, de couleur blanche. Le présent RTC comprend un anneau en métal pour les modèles circulaires, et des baguettes en métal pour le modèle rectangulaire. L’article est destiné à être positionné autour de son lit pour se protéger des insectes lors du sommeil. L’article existe en plusieurs dimensions. Dimensions : 2,20 m x 1,60 m x 2,40 m (h), ou 60 cm x 2,50 m, ou 135 cm x 2,70 m.

DEBTI26095/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-28

Insektenschutznetz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem nach Größe und Ausstattung zur Aufnahme der Ware besonders gestalteten und zum dauerhaften Gebrauch geeigneten Behältnis verpackt, -- mit einem runden Grundriss (oberer Durchmesser: ca. 55 cm) und einer Seitenlänge von ca. 250 cm, -- aus netzartigen Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern, -- am oberen Rand mit einer runden, dauerhaft eingenähten Aufspannvorrichtung aus unedlem Metall und zwei schmalen Gewebezuschnitten, in die ein Ring aus unedlem Metall eingesetzt ist; mit einer beiliegenden Aufhängevorrichtung zur Befestigung an der Zimmerdecke, -- am unteren Rand gesäumt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund der Abmessungen, der Form und des Verwendungszwecks dazu bestimmt, in Schlafräumen aufgehängt zu werden; stellt sich als Ware zur Innenausstattung dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst, - stellt sich nicht als Ware der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 63 dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Insektenschutznetz) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, keine Ware der Unterposition (HS) 6304 20, aus Gewirken"

DEBTI9304/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Sog. Nestchenschlange, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in zwei unterschiedlichen Farbausführungen, - mit einem umgebundenen Band mit zwei aufgezogenen, bedruckten Pappkarten versehen, - mit einer Länge von laut Antrag ca. 220 cm, - aus zwei mit Wattierungsstoff gepolsterten Schlauchgewirken mit einem Durchmesser von ca. 4 cm aus laut Antrag Baumwolle, die in Flechttechnik miteinander verbunden sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag als Schutz vor Zugluft und den harten Holzsprossen in einem Kinderbett oder Laufstall sowie zusammengerollt als Sitzkissen, - aufgrund der fehlenden Fixierbändchen zur Befestigung in einem Kinderbett oder zur Fixierung der aufgerollten "Schlange" als Sitzkissen ist weder die Erkennbarkeit als Nestchen (Bettum- randung) vorhanden, noch (aufgrund der nicht leistbaren Formwahrung) eine Verwendung als Sitzkissen möglich; somit keine Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich aufgrund der raumbezogenen Funktion als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Nestchenschlange), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …

Pos. 6304

Zu Unterposition 6304 91: 1. Schonsitzbezüge für Kraftfahrzeuge, aus (Schlingen)-Gewirke oder Gestricke, in Form eines Quadrats von etwa einem Meter je Seite, mit einem aufgenähten elastischen Geflecht (8 mm breit) besetzt mit acht Befestigungsstreifen versehen. Der Sitzbezug dient dazu, die Sitzfläche, die Rückenlehne und möglicherweise die Kopfstütze zu bedecken. (entfallen)

Pos. 6304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …

Pos. 6304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6304.91.00.00?

Die Zolltarifnummer 6304.91.00.00 umfasst Andere Waren zur Innenausstattung, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6304.91.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6304.91.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6304.91.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630491. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6304.91.00.00?

6304.91.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6304.91.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6304.91.00.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6304 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 > 630491 aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6304.91.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6304.91.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI10944/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6304.91.00.00?

TARIC-Code 6304.91.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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