Customs tariff code 6304.93.00.10: Nonwovens
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6304.93.00.10 covers Nonwovens. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6304.93.00.10 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6304.93.00.10
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6304Other furnishing articles, excluding those of heading 9404
- 6304.93Not knitted or crocheted, of synthetic fibres
- 6304.93.00andere, aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
- 6304.93.00.10Nonwovens
From HS code to customs tariff code 6304.93.00.10
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Akustikelement zur Schallabsorption, Foto siehe Anlage, - von hexagonaler Form; in den Abmessungen (L x B x H) von ca. 30 cm x 26 cm x 1 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern, somit nicht aus Filz, - anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit angeschrägten Kanten (somit konfektioniert), - soll laut Antrag an der Wand befestigt werden und dient dazu den Schall zu reduzieren und somit die Sprachverständlichkeit in Räumen zu verstärken (u. a. damit keine Ware der Position 9404), - kennzeichnet sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Ware zur Innen- ausstattung, somit keine Ware der Position 6307. "Andere Ware zur Innenausstattung (Akustikelement zur Schallabsorption), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus synthetischen Chemiefaser, aus Vliesstoffen"
Platzset, Foto siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert), mit einem Durchmesser von ca. 37 , 5 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, - mit Aufdrucken verziert, - soll als Platzset für z. B. Teller bei Tisch verwendet werden; wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungs- zwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Platzset), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Tischset, Foto siehe Anlage, - annähernd rund (somit konfektioniert); mit einem Durchmesser von ca. 32 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (aus laut Antrag 100 % Polyester), somit keine Ware aus Filz, - mit ausgestanzten, österlichen Motiven gestaltet, - dient als dekorativer Untersetzer für z. B. Gläser, Vasen oder Teller bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Ver- wendungszwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302, - mit eigenem Gebrauchswert, somit keine Ware der Position 9505. "Andere Ware zur Innenausstattung (Tischset), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Sitz- und Arbeitsunterlage, Foto siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert; u. a. damit keine Ware der Position 5602), mit einem Durchmesser von ca. 25 , 5 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus ca. 0 , 5 cm dicken, genadelten und mit Bindemitteln bzw. Binde- fasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit einem eingeprägten Firmenlogo versehen, - soll laut Antrag als vielseitige Sitz- und Tischauflage verwendet werden; wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Ware der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung, aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, andere als in den Unterpositionen (HS) 6304 11 bis 6304 20 genannte, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Dle deklarovaných údajů se jedná o tzv. zvukovou stěnu, zhotovenou z netkané textilie, určenou k uchycení na desku stolu. Výrobek je určen k použití v interiéru, především v kancelářích, studovnách nebo obdobných prostorech, pro zlepšení akustického komfortu a zajištění vizuálního soukromí mezi jednotlivými pracovními stanicemi. Materiál: netkaná polyesterová textilie, ocel.
Akustikelemente zur Schallabsorption, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben, Abmessungen und Stärken, - in verschiedenen Formen zugeschnitten [nahezu quadratisch oder rechteckig (jeweils mit abgerundeten Ecken), dreieckig, trapezförmig, sechseckig oder rhombisch]; veranschaulicht durch ein ca. 18,7 mm dickes, rhombisches Muster (max. ca. 35 cm x 20 cm) und ein ca. 12,6 mm dickes, nahezu rechteckiges Muster mit abgerundeten Ecken (max. ca. 28 cm x 18 cm), - aus Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern (somit keine Ware des Kapitels 39), - in anderer als (nur) quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert, - dienen im Wesentlichen dazu, den Schall zu reduzieren und somit die Sprachverständlichkeit in Räumen zu verstärken, - erfüllen nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Positionen 9403 oder 9404, - kennzeichnen sich aufgrund der eindeutig raumbezogenen Funktion als Waren zur Innenaus- stattung. "Andere Waren zur Innenausstattung (Akustikelemente zur Schallabsorption), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Untersetzer, sog. Filz-Untersetzer aus Polyester, Abbildung siehe Anlage, - laut Antrag: -- in zwei verschiedenen Ausführungen und Größen, jeweils in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd quadratisch, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von ca. 9,5 cm x 9,5 cm bzw. ca. 10 cm x 10 cm, -- aus genadelten und mit Bindemittel bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen (somit nicht aus Filz) aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- mit einer Aussparung bzw. ohne Aussparung, -- mit verschiedenen Aufdrucken versehen, -- dient als Untersetzer z. B. für Gläser bei Tisch; - in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten, somit konfektioniert, - wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich auf- grund des Verwendungszwecks und der Ausstattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Untersetzer), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Tischset, sog. Filzuntersetzer, Art. 903121, Foto siehe Anlage, - rund zugeschnitten (somit konfektioniert), laut Antrag mit einem Durchmesser von 35 cm, - laut Untersuchungsergebnis aus genadelten und mit Bindemitteln bzw. Bindefasern verfestigten Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, somit keine Ware aus Filz, - mit einem großflächigen Aufdruck verziert, - soll als Tischset für z. B. Teller bei Tisch verwendet werden; wird insbesondere wegen des Materials üblicherweise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungs- zwecks als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302 und keine Ware der Position 6307. "Andere Ware zur Innenausstattung (Tischset), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Vliesstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die hierher gehörenden Kissenbezüge zur Innenausstattung kennzeichnen sich dadurch, dass sie in der räumlichen Umgebung, in der sie verwendet werden, eine dekorative Wirkung entfalten, die so erheblich ist, dass eine gegebenenfalls mögliche weitere Verwendung als Bettwäsche zurücktritt (Zierkissenbezüge). Anhaltspunkte dafür, dass es sich um Kissenbezüge dieser Position handelt, können eines oder mehrere der folgenden Merkmale sein: - grob strukturierte, feste (steife) oder sehr feine, empfindliche Gewebe oder Gewirke/Gestricke des Kissenbezugs, - Stickereien (z. B. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6304.93.00.10 cover?
Code 6304.93.00.10 covers Nonwovens. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6304.93.00.10?
The third-country duty rate for 6304.93.00.10 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6304.93.00.10?
The first six digits form the HS code: 630493. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6304.93.00.10 have?
6304.93.00.10 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6304.93.00.10 sit in the tariff?
6304.93.00.10 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6304 Other furnishing articles, excluding those of heading 9404 > 630493 Not knitted or crocheted, of synthetic fibres > 63049300 andere, aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken). The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6304.93.00.10?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6304.93.00.10, for example DEBTI19998/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6304.93.00.10 change?
6304.93.00.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.