Customs tariff code

Customs tariff code 6307.10.30.00.0: Nonwovens, aus Vliesstoffen

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6307.10.30.00.0 covers Nonwovens, aus Vliesstoffen. The third-country duty rate is 6.9 %, plus import VAT.

6307.10.30.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6307.10.30.00.0
Third-country duty
6.9 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.10Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths
  4. 6307.10.30Nonwovens
  5. 6307.10.30.00.0Nonwovens, aus Vliesstoffen

From HS code to customs tariff code 6307.10.30.00.0

HS code6307.106 digits, uniform worldwide
CN code6307.10.308 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6307.10.30.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code6307.10.30.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty6.9 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI20876/22-1Issued by DEValid until 2025-07-21

Reinigungstücher, sog. 40er Allzwecktuch auf Rolle 40x20cm Polyester blau/weiß, Art. 706850, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappeinleger in einer Kunststofffolie verpackt, - als Meterware auf einer Rolle (laut Antrag 40 Stück ergebend), mit einer Breite von laut Antrag 20 cm, - aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in regelmäßigen Abständen von laut Antrag 40 cm mit einer Perforation zum Abtrennen der einzelnen "Vliestücher" versehen; die "Vliestücher" werden durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig und gelten somit als konfektioniert. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI32642/21-1Issued by DEValid until 2024-11-04

Reinigungstücher, sog. Bambus-Reinigungstücher, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer Pappbanderole umwickelt, -- als Meterware auf einer Rolle mit einer Breite von ca. 29 cm; im Abstand von ca. 28 cm mit einer Strichperforation versehen, um zwanzig einzelne "Vliestücher" abtrennen zu können; durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig (somit konfektioniert), -- aus Vliesstoff der Position 5603 aus künstlichen Chemiefasern (keine Bambusfasern enthaltend), der genadelt und mit Bindefasern aus synthetischen Chemiefasern verfestigt ist, - dienen als Reinigungstücher und werden als solche nicht vom Warenkreis der Position 6302 erfasst. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI37217/18-1Issued by DEValid until 2021-10-31

Reinigungstücher, sog. Bambus-Reinigungstücher, Foto siehe Anlage, - mit einer Pappbanderole umwickelt, - als Meterware auf einer Rolle mit einer Breite von ca. 29 cm; im Abstand von ca. 28 cm mit einer Strichperforation versehen, um zwanzig einzelne "Vliestücher" abtrennen zu können; durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig, somit konfektioniert, - laut Untersuchungsergebnis aus Vliesstoffen der Position 5603 aus künstlichen Chemiefasern (keine Bambusfasern enthaltend), der genadelt und mit Bindefasern aus synthetischen Chemiefasern verfestigt ist, - dienen laut Antrag als Reinigungstücher und werden als solche nicht vom Warenkreis der Position 6302 erfasst. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DEBTI19390/17-1Issued by DEValid until 2020-11-26

Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), sog. Wischrolle, NAN3271184, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf einer Rolle, mit einer Breite von laut Antrag 20 cm, - aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag 78 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 22 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - im Abstand von laut Antrag 40 cm mit einer Perforation versehen, um einzelne "Vliestücher" abtrennen zu können (Strichperforation); die "Vliestücher" werden durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig, damit handelt es sich um konfektionierte Spinnstoffwaren, - dienen laut Antrag als Reinigungstücher. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DE12678/14-1Issued by DEValid until 2020-09-02

Reinigungstücher, sog. "Blaues Abreißtuch", Art. 167803, Foto siehe Anlage, - aufgerollt auf einer Papprolle, - mit einer Breite von ca. 26 cm; in Abständen von ca. 26 cm mit einer Perforation versehen, um einzelne "Tücher" abtrennen zu können, - aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag 20% Polyester und 80% Viskose (beides Chemiefasern), - die "Tücher" werden durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig, damit handelt es sich um konfektionierte Spinnstoffwaren. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoff"

DE10317/17-1Issued by DEValid until 2020-06-18

Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), Foto siehe Anlage, - laut Antrag 400 Stück als Meterware auf einer Rolle, mit einer Breite von 38 cm, - im Abstand von laut Antrag 40 cm mit einer Perforation versehen, um einzelne "Vliestücher" abtrennen zu können (Strichperforation); die "Vliestücher" werden durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig, damit handelt es sich um konfektionierte Spinnstoffwaren, - aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag 70 % Viskose und 30 % Polyester (beides Chemiefasern), - dienen laut Antrag als Reinigungstücher. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DE10326/17-1Issued by DEValid until 2020-06-18

Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), Foto siehe Anlage, - laut Antrag 400 Stück als Meterware auf einer Rolle, mit einer Breite von 38 cm, - im Abstand von laut Antrag 40 cm mit einer Perforation versehen, um einzelne "Vliestücher" abtrennen zu können (Strichperforation); die "Vliestücher" werden durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig, damit handelt es sich um konfektionierte Spinnstoffwaren, - aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - dienen laut Antrag als Reinigungstücher. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DE10318/17-1Issued by DEValid until 2020-06-18

Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), Foto siehe Anlage, - laut Antrag 400 Stück als Meterware auf einer Rolle, mit einer Breite von 38 cm, - im Abstand von laut Antrag 40 cm mit einer Perforation versehen, um einzelne "Vliestücher" abtrennen zu können (Strichperforation); die "Vliestücher" werden durch bloßes Abtrennen gebrauchsfertig, damit handelt es sich um konfektionierte Spinnstoffwaren, - aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - dienen laut Antrag als Reinigungstücher. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

Pos. 6307

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6307.10.30.00.0 cover?

Code 6307.10.30.00.0 covers Nonwovens, aus Vliesstoffen. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6307.10.30.00.0?

The third-country duty rate for 6307.10.30.00.0 is 6.9 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6307.10.30.00.0?

The first six digits form the HS code: 630710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6307.10.30.00.0 have?

6307.10.30.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6307.10.30.00.0 sit in the tariff?

6307.10.30.00.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630710 Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths > 63071030 Nonwovens. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6307.10.30.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.10.30.00.0, for example DEBTI20876/22-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6307.10.30.00.0 change?

6307.10.30.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.