Customs tariff code 6307.10.90.90.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6307.10.90.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 7.7 %, plus import VAT.
6307.10.90.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 6307.10.90.90.0
- Third-country duty
- 7.7 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.10Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths
- 6307.10.90Other
- 6307.10.90.90Other
- 6307.10.90.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 6307.10.90.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 7.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Reinigungstücher, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei Reinigungstüchern aus Geweben und zwei Reinigungstüchern aus Gewirken, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, gemeinsam mittels ihrer Textiletiketten auf einen Kunststoffring aufgeschoben und in einer bedruckten Box aus Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht, - jeweils annähernd in Form einer "8"; flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 16,5 cm x 9,5 cm, - Reinigungstücher aus Geweben ("Geschirr" und "Bad"): -- aus dreilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Textillaminaten, jeweils mit einer Außenlage (auf einer Seite) aus buntgewebten Doppelgeweben, einer Zwischenlage aus sog. Schaumkunststoff und unterschiedlichen Außenlagen (auf der anderen Seite) aus jeweils einfarbigen, strukturierten Geweben, -- im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung (insbesondere aufgrund der besonderen Struktur ihrer Oberflächen) bestimmen jeweils die Gewebe gegenüber dem sog. Schaum- kunststoff den wesentlichen Charakter der jeweiligen Textillaminate, mit der Folge, dass die Reinigungstücher aus Geweben der Unterposition (KN) 6307 1090 zuzuweisen sind, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - Reinigungstücher aus Gewirken ("Garten" und "Küche"): -- aus dreilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Textillaminaten, jeweils mit einer Außenlage aus den o. g. Doppelgeweben (auf einer Seite), einer Zwischenlage aus sog. Schaum- kunststoff und unterschiedlichen Außenlagen (auf der anderen Seite): aus buntgewirkten Schlingengewirken (Modell "Garten") sowie aus buntgewirkten Plüschgewirken (Modell "Küche"), -- hauptsächlich im Hinblick auf die Verwendung (insbesondere aufgrund der besonderen Struktur ihrer Oberflächen) sind die Gewebe der Position 5407 und die Gewirke der Position 6001 gegenüber dem sog. Schaumkunststoff gleichbedeutend; womit die beiden Textillaminate der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (5407 und 6001) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen sind, mit der Folge, dass die Reinigungstücher "Garten" und "Küche" aus Gewirken der Unterposition (KN) 6307 1010 zuzuweisen sind, - jeweils an den Rändern mit einer schmalen Randeinfassung aus Gewirken versehen (somit konfektioniert), - alle Gewebe und Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - weder nach dem Umfang/Menge noch im Hinblick auf die Verwendung kann den Reinigungstücher aus Geweben bzw. den Reinigungstüchern aus Gewirken eine charakter- bestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Warenzusammenstellung ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen [(KN) 6307 1010 bzw. 6307 1090] in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen; damit insgesamt keine Ware der Unterposition (KN) 6307 1010. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in zwei unterschiedlichen Farbausführungen, - an einem bedrucktem Pappaufhänger befestigt, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 44 cm x 14,5 cm, - aus einem getufteten Spinnstofferzeugnis der Position 5802 (Gewebe mit eingearbeiteten Chenillegarnen) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf der Unterseite sind an den beiden Schmalseiten zwei Zuschnitte aus Geweben so auf- genäht, dass der Bezug in einen Klappmoppwischer eingespannt werden kann, - mit einem Waschetikett ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen, aus einem getufteten Spinn- stofferzeugnis und Geweben, nicht handgearbeitet"
Reinigungshandschuh, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in drei unterschiedlichen Farbausführungen, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - annährend rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag 23 cm x 14 cm, - alle Spinnstoffe bestehen aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - eine Seite aus einem getufteten Spinnstofferzeugnis der Position 5802 (Gewebe mit ein- gearbeiteten Chenillegarnen), - eine Seite aus einfarbigen Schlingengewirken, - an beiden Längsseiten und einer Schmalseite zusammengenäht, an der anderen Schmal- seite offen, sodass die Ware über die Hand gezogen und in Art eines Handschuhs verwendet werden kann, - mit einem ca. 4 cm breiten, angenähten, elastischen Bund, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - erfüllt weder die Bedingungen zur Einreihung als Wäsche zur Körperpflege in Position 6302 noch als Bekleidungszubehör in die Position 6216, - keines der beiden Flächenerzeugnisse verleiht dem Reinigungshandschuh seinen wesent- lichen Charakter; er ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unter- positionen (KN; 6307 1010 / 6307 1090) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6307 1010 und 6307 1030 genannte, nicht handgearbeitet"
Reinigungstücher, Foto siehe Anlage, - 10 Stück, jeweils 2 Stück steril verpackt, in einem Polybeutel, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag ca. 48 cm x 12 cm, - laut Untersuchungsergebnis mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Oberlage (Wischseite) aus einem ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirke, -- mit einer Zwischenlage aus einem ca. 8 mm dickem Nadelfilz, wobei diese ca. 5 cm schmaler gearbeitet ist, -- mit einer Unterlage aus einem ca. 0,3 mm dicken, punktuell thermisch verfestigtem Vliesstoff, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern, - an den Längsseiten der Ober- und Unterlage umgeschlagen und so festgenäht, dass sich Taschen bilden, - an einer Schmalseite mit einem eingenähten Markenlogo in Form einer Aufhängeschlaufe ausge- stattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag zur Verwendung als Ersatzbezug für einen Wischmopp mit Stiel, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9603, - im Hinblick auf die Verwendung sind das Gewirke und der Nadelfilz als gleichbedeutend anzu- sehen, im Hinblick auf den Umfang (Fläche) ist das Gewirke, im Hinblick auf den Umfang (Dicke) der Nadelfilz vorherrschend; somit verleiht weder das Gewirke noch der Nadelfilz der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommen- den Unterpositionen (KN; 6307 1010 / 6307 1090) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzu- weisen. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher) aus Spinnstoffen, aus Filz, nicht handge- arbeitet"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 60 cm x 40 cm, - aus musterbildend buntgewebten Geweben aus laut Antrag 60 % Polyester, 16,5 % Polyamid und 23,5 % Viskose (alles Chemiefasern), - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reinigungstücher, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als 3er-Set verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 50 cm x 70 cm, - aus musterbildend buntgewebten Geweben aus laut Antrag 60 % Polyester, 16,5 % Polyamid und 23,5 % Viskose (alles Chemiefasern), - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reinigungstücher, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als 3er-Set verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag ca. 60 cm x 40 cm, - aus einfarbigen, musterbildend gewebten Geweben aus laut Antrag 80 % Polyester und 20 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungstücher), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Reinigungstuch, sog. Mikrofaser Spezialtücher, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farben, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag 60 cm x 40 cm, - aus einfarbigen, musterbildend gewebten Geweben aus laut Antrag 80 % Polyester und 20 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Unterposition (KN) 6307 1010. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Notes that govern this classification
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6307.10.90.90.0 cover?
Code 6307.10.90.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6307.10.90.90.0?
The third-country duty rate for 6307.10.90.90.0 is 7.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6307.10.90.90.0?
The first six digits form the HS code: 630710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6307.10.90.90.0 have?
6307.10.90.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6307.10.90.90.0 sit in the tariff?
6307.10.90.90.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630710 Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths > 63071090 Other > 6307109090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6307.10.90.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.10.90.90.0, for example DEBTI38196/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6307.10.90.90.0 change?
6307.10.90.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.