Customs tariff code 6307.10.90.90: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 6307.10.90.90 covers Other. The third-country duty rate is 7.7 %, plus import VAT.
6307.10.90.90 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6307.10.90.90
- Third-country duty
- 7.7 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.10Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths
- 6307.10.90Other
- 6307.10.90.90Other
From HS code to customs tariff code 6307.10.90.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 7.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Article d'entretien de type gant de nettoyage pour voiture, confectionné sur une face d'un tissu de fibre synthétique (Polyester) dans lequel sont intégrés des fils chenille (Polyamide) et sur l'autre face d'un tissu maillé de fibre synthétique (Polyester) selon les déclarations de l'opérateur. Dimensions : 25 x 18 cm
Article d'entretien composite de type éponge de nettoyage pour voiture majoritairement en tissu de fibre synthétique. L'âme du produit est en matière plastique (Polyuréthane), recouvert sur une face d'un tissu de fibre synthétique (Polyester) dans lequel sont intégrés des fils chenille (Polyamide) et sur l'autre face d'un tissu maillé de fibre synthétique (Polyester) selon les déclarations de l'opérateur. Le produit est présenté sur un cavalier. Dimensions : 23,5 x 12 x 6 cm
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - fünf Stück in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von 39 , 5 cm x 12 , 5 cm, - mehrlagig gearbeitet: --- mit einer Ober- (Wischseite) und Unterlage aus Gewirken, --- mit drei Zwischenlagen aus Nadelfilzen, wobei zwei Lagen längsseitig auf beiden Seiten ca. 5 , 5 cm kürzer gearbeitet sind, --- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern, -- an den Schmalseiten umgeschlagen und festgenäht, so dass sich Taschen bilden (zum Einspannen in einen Klappmoppwischer), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Nadelfilze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Nadelfilze der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Filzen, nicht handgearbeitet"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von 48 cm x 12 cm, -- mehrlagig gearbeitet: --- mit einer Oberlage (Wischseite) aus ca. 1 , 7 mm dicken Schlingengewirken, --- mit einer Zwischenlage aus ca. 7 mm dicken Nadelfilzen, wobei diese breitseitig auf beiden Seiten ca. 3 cm kürzer gearbeitet ist, --- mit einer Unterlage aus ca. 0 , 2 mm dicken, punktuell thermisch verfestigten Vliesstoffen, --- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern, -- an den Längsseiten umgeschlagen und punktuell festgenäht, sodass sich Taschen bilden (zum Einspannen in einen Klappmoppwischer), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Nadelfilze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang (Fläche) sind die Gewirke, im Hinblick auf den Umfang (Dicke) die Nadelfilze vorherrschend; somit verleihen weder die Gewirke noch die Nadelfilze der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6307 1010 und 6307 1090) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Filzen, nicht handgearbeitet"
Reinigungsset, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Reinigungstuch und einem Reinigungshand- schuh, gemeinsam in einem Reiter für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, -- sog. Waschhandschuh: --- als Reinigungshandschuh gearbeitet und so verwendet; in den Abmessungen von 200 mm x 150 mm, --- auf der einen Seite aus einem getufteten Spinnstofferzeugnis der Position 5802 (Gewebe mit eingearbeiteten Chenillegarnen); auf der anderen Seite aus einfarbigen Schlingengewirken; beide Flächenerzeugnisse aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), --- mit einem "Innenfutter" aus Vliesstoffen, --- an einer Schmalseite offen, an den beiden Längs- und der anderen Schmalseite zusammen- genäht; mit einem ca. 5 cm breiten, angenähten, elastischen Bund versehen, --- ohne Hinweise auf Handarbeit, - der Waschhandschuh stellt sich weder als Ware der Position 6302 noch der Unterposition (HS) 6307 90 dar, - durch Zusammennähen konfektioniert, - im Hinblick auf die Verwendung sind die Gewebe und Gewirke gleichbedeutend; somit bestimmt keines der beiden Flächenerzeugnisse den wesentlichen Charakter des Reinigungshandschuhs; er ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (KN; 6307 1010 bzw. 6307 1090) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - aufgrund der Verarbeitung als Reinigungshandschuh ohne Daumen liegt kein Handschuh der Position 6216 vor, - laut Antrag: -- sog. Mikrofasertuch: --- quadratisch in den Abmessungen von 300 mm x 300 mm --- aus ca. 1 , 6 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus 80 % Polyester und 20 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), -- an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind das Reinigungs- tuch aus Gewirken (sog. Mikrofasertuch) und der Reinigungshandschuh aus Geweben gleich- bedeutend, nach Wert, Art der Beschaffenheit und Verarbeitung bestimmt der Reinigungshand- schuh aus Geweben den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Andere konfektionierte Waren (Reinigungsset), aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6307 1010 und 6307 1030 genannte, nicht handgearbeitet"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- fünf bzw. zehn Stück in einem Polybeutel verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von 40 cm x 12 , 5 cm, -- mehrlagig gearbeitet: --- mit einer Oberlage (Wischseite) aus Schlingengewirken, --- mit drei Zwischenlagen aus Nadelfilzen, wobei zwei Lagen längsseitig auf beiden Seiten ca. 6 cm kürzer gearbeitet sind, --- mit einer Unterlage aus punktuell thermisch verfestigten Vliesstoffen, --- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern, -- an den Schmalseiten umgeschlagen und festgenäht, so dass sich Taschen bilden (zum Einspannen in einen Klappmoppwischer), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Nadelfilze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Nadelfilze der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Filzen, nicht handgearbeitet"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von 48 cm x 12 cm, -- mehrlagig gearbeitet: --- mit einer Oberlage (Wischseite) aus ca. 2 , 2 mm dicken Schlingengewirken, --- mit einer Zwischenlage aus ca. 5 mm dicken Nadelfilzen, wobei diese breitseitig auf beiden Seiten ca. 3 cm kürzer gearbeitet ist, --- mit einer Unterlage aus ca. 0 , 2 mm dicken, punktuell thermisch verfestigten Vliesstoffen, --- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern, -- an den Längsseiten umgeschlagen und punktuell festgenäht, sodass sich Taschen bilden (zum Einspannen in einen Klappmoppwischer), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Nadelfilze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang (Fläche) sind die Gewirke, im Hinblick auf den Umfang (Dicke) die Nadelfilze vorherrschend; somit verleihen weder die Gewirke noch die Nadelfilze der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6307 1010 und 6307 1090) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Filzen, nicht handgearbeitet"
Reinigungstuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, -- rechteckig, in den Abmessungen von 48 cm x 12 cm, -- mehrlagig gearbeitet: --- mit einer Oberlage (Wischseite) aus ca. 2 , 2 mm dicken Schlingengewirken, --- mit einer Zwischenlage aus ca. 5 mm dicken Nadelfilzen, wobei diese breitseitig auf beiden Seiten ca. 3 cm kürzer gearbeitet ist, --- mit einer Unterlage aus ca. 0 , 2 mm dicken, punktuell thermisch verfestigten Vliesstoffen, --- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern, -- an den Längsseiten umgeschlagen und punktuell festgenäht, sodass sich Taschen bilden (zum Einspannen in einen Klappmoppwischer), -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als separates Reinigungstuch (ohne Wischkopf-Rahmen oder eine andere Basis) dar, somit keine Ware der Position 9603, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind die Gewirke und die Nadelfilze als gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang (Fläche) sind die Gewirke, im Hinblick auf den Umfang (Dicke) die Nadelfilze vorherrschend; somit verleihen weder die Gewirke noch die Nadelfilze der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommen den Unterpositionen (6307 1010 und 6307 1090) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere konfektionierte Ware (Reinigungstuch) aus Spinnstoffen, aus Filzen, nicht handgearbeitet"
Notes that govern this classification
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6307.10.90.90 cover?
Code 6307.10.90.90 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6307.10.90.90?
The third-country duty rate for 6307.10.90.90 is 7.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6307.10.90.90?
The first six digits form the HS code: 630710. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6307.10.90.90 have?
6307.10.90.90 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6307.10.90.90 sit in the tariff?
6307.10.90.90 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630710 Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths > 63071090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6307.10.90.90?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.10.90.90, for example FRBTIFR-BTI-2026-00547. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6307.10.90.90 change?
6307.10.90.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.