Customs tariff code 6307.90.10: Knitted or crocheted
Reference data as at 10 October 2026
Customs tariff code 6307.90.10 covers Knitted or crocheted. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.
6307.90.10 is a CN code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 6307.90.10
- Third-country duty
- 12 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 6307.90.10
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 12 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Official excerpts are reproduced in their original language.
Dle poskytnutých údajů se jedná o zcela zhotovený textilní výrobek - tzv. lanyard (šňůrka na krk, určená k připevnění a nošení různých předmětů). Materiálové složení: textilní část - polyesterová pletenina; kovová karabinka - slitina zinku; plastové zapínání - polypropylen.
Haar-/Armband und Getränkeschutz, Foto siehe Anlage, - in einem Papiertütchen verpackt, - Zusammenstellung, bestehend aus einer zusammengesetzten Ware (Haar-/Armband und Schlüsselring) und einer Getränkeschutzabdeckung; keine Einreihung als Warenzusammen- stellung, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; sie sind daher getrennt einzureihen, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Haar-/Armband und einem Schlüsselring: -- Haar-/Armband: --- mit einem Durchmesser von ca. 11 cm, --- aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, --- durch ein innenliegendes, ringförmig zusammengeknotetes, sog. Gummiband gerafft, --- mit einem Reißverschlussfach ausgestattet, --- mit einem mittels Druckknopf angeknöpften Gewirkeband versehen, an dem der o. g. Schlüsselring befestigt ist, --- durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen konfektioniert, --- in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht von den Warenkreisen der Positionen 7117 oder 9615 erfasst, --- kann laut Antrag gleichermaßen als Haarband sowie als Armband verwendet werden; stellt sich damit sowohl als Bekleidungszubehör der Position 6117 als auch als andere konfektionierte Ware der Position 6307 dar; die Ware ist damit gemäß der AV 3 c) der von den gleichermaßen in Be- tracht kommenden Positionen (6117 / 6307) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, -- Schlüsselring: mit einem Durchmesser von ca. 2 , 3 cm; aus augenscheinlich unedlem Metall, -- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das Haar-/ Armband der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Haar-/Armband), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Haar-/Armband und Getränkeschutz, Foto siehe Anlage, - in einem Papiertütchen verpackt, - Zusammenstellung, bestehend aus einer zusammengesetzten Ware (Haar-/Armband und Schlüsselring) und einer Getränkeschutzabdeckung; keine Einreihung als Warenzusammen- stellung, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen; sie sind daher getrennt einzureihen, - Getränkeschutzabdeckung: -- flachliegend annähernd rund, mit einem Durchmesser von ca. 8 cm, -- aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, -- mit einer kleinen runden Aussparung (Durchmesser: ca. 0 , 5 cm) zum Durchstecken eines Stroh- halms (nicht Gegenstand der vZTA) versehen, -- mit einem Schriftzug und einem Motiv bedruckt, -- am Rand mit einem eingenähten, elastischen Band verengt, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- dient laut Antrag als Abdeckung von Gläsern zum Schutz vor K.O.-Tropfen. "Andere konfektionierte Ware (Getränkeschutzabdeckung), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Ouvrage divers en matière textile, de type protection dorsale pour harnais anti-chute, confectionné à partir d'une plaque de plastique mousse enveloppée de part et d'autre d'étoffes de bonneterie. Le produit, en forme de croix, est doté sur chaque branche de bandes en matière textile tissée, fermées au moyen d'une bande velcro, permettant d'y insérer les sangles du harnais.
Dekorationsfigur, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 62 cm großen, stilisierten Elfen gearbeitet, - mit einer "Zipfelmütze" und einem "Schal" aus verschiedenen zweilagigen Textillaminaten mit einer insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage (Schauseite) aus (Plüsch-)Gewirken und einer Innenlage aus Vliesstoffen; die "Mütze" ist mit einem "Bommel" und einem "Besatz" aus Plüschgewirken, der "Schal" mit Fransen ver- sehen, - mit einem "Körper", "Bekleidung" und "Schuhen" aus verschiedenen einfarbigen bzw. bunt- gewirkten (Plüsch-)Gewirken, - mit "Haaren" aus Garnen, zwei aufgeklebten "Augen" aus Kunststoff und einem aufgestickten "Mund" verziert, - im Inneren überwiegend mit Wattierungsstoff gefüllt; teilweise (zusätzlich) mit einem Pompon, Metalldrähten, Stäben aus Holz und augenscheinlich Beton gearbeitet, - alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich weder als Puppe noch als Spielzeug der Position 9503 dar, - stellt sich nicht als Weihnachtsfestartikel der Position 9505 dar. "Andere konfektionierte Ware (Dekorationsartikel), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Dle deklarovaných údajů se jedná o textilní hračku pro psy. Hračka je pískací, vycpávaná polypropylenem, s vnějším povrchem z vlasové pleteniny - plyše. Výrobek je opatřen logem a visačkou a upraven pro drobný prodej. Dodáváno ve dvou barevných variantách.
Kabel- und Schlauchummantelung, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einer Länge von laut Antrag 3 , 8 m und einer Breite von laut Antrag maximal 12 cm, - aus ca. 1 , 0 mm dicken, flexiblen, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Längsseite mit einem Reißverschluss zu einem Schlauch zusammenfügbar, - an beiden Enden mit einem elastischen Gewirkeband mit einem angenähten Flauschband aus Schlingengeweben und einem aufgenähten Hakenband aus Samtgeweben versehen, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Schlauch- und Kabelschutz, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 8467. "Andere konfektionierte Ware (Kabel- und Schlauchummantelung), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem mit der Abbildung eines Hundes und Hinweisen zur Nutzung durch Hunde bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- in Form eines hasenähnlichen Fantasiewesens; mit ausgestreckten "Ohren" in den Abmessungen (H x B x T) von ca. 17 , 5 cm x 46 cm x 6 cm, -- aus einfarbigen, gerauten Gewirken sowie aus Plüschgewirken; beide aus Spinnstoffen, -- bis auf die "Ohren" mit Wattierungsstoffen gefüllt und mit einem eingelegten, nur für Hunde hörbaren, sog. leisen Quietschmechanismus ausgestattet, -- mit aufgestickten Verzierungen ("Gesicht" und "dreieckiger Warnhinweis") versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund der Beschaffenheit und Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
Notes that govern this classification
Official excerpts are reproduced in their original language.
Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 1).) 2) Waren mit herausnehmbarem Kissen: 3) Waren in Form einer Höhle: 4) Waren in Form eines „Kuschelsacks/Schlafsacks“:
Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 63, sofern sie nicht in anderen Positionen des Abschnitts XI erfasst sind. Darunter fallen auch Waren, die auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden können und die im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI konfektioniert sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, Absätze 1 und 3). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken in den KN-Code 6307 90 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1370 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 6307.90.10 cover?
Code 6307.90.10 covers Knitted or crocheted. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 6307.90.10?
The third-country duty rate for 6307.90.10 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 6307.90.10?
The first six digits form the HS code: 630790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 6307.90.10 have?
6307.90.10 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 6307.90.10 sit in the tariff?
6307.90.10 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630790 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 6307.90.10?
Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.90.10, for example CZBTI47/515920/2026-300000-ZI/01. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 6307.90.10 change?
6307.90.10 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.