Customs tariff code

Customs tariff code 6307.90.10.00.0: Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 6307.90.10.00.0 covers Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken. The third-country duty rate is 12 %, plus import VAT.

6307.90.10.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 63. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
6307.90.10.00.0
Third-country duty
12 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
  2. 6307Other made-up articles, including dress patterns
  3. 6307.90Other
  4. 6307.90.10Knitted or crocheted
  5. 6307.90.10.00.0Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken

From HS code to customs tariff code 6307.90.10.00.0

HS code6307.906 digits, uniform worldwide
CN code6307.90.108 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code6307.90.10.0010 digits, carries the EU measures
Commodity code6307.90.10.00.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty12 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI9213/26-1Issued by DEValid until 2029-05-21

Sichtschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf einer Rolle oder in einem Polybeutel verpackt, -- rechteckig; in verschiedenen Abmessungen und Farbausführungen, -- mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, -- aus einem ca. 1 , 2 mm dicken Kettengewirke aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von augenscheinlich weniger als 5 mm und aus synthetischen Monofilen mit einem Durch- messer von augenscheinlich weniger als 1 mm (beides Spinnstoffe), -- wird an ein Geländer (z. B. eines Balkons) gespannt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich insbesondere aufgrund der Funktion nicht als Plane der Position 6306 dar. "Andere konfektionierte Ware (Sichtschutz) aus Spinnstoffen, aus Gewirke"

DEBTI9221/26-1Issued by DEValid until 2029-05-21

Sichtschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig; in den Abmessungen von 90 cm x 2.500 cm; in verschiedenen Farbausführungen, -- an den Schmalseiten gesäumt, -- an den Längsseiten mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, -- aus einem ca. 1 , 2 mm dicken Kettengewirke aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von augenscheinlich weniger als 5 mm und aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von augenscheinlich weniger als 1 mm (beides Spinnstoffe), -- wird an ein Geländer (z. B. eines Balkons) gespannt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert (somit keine Meterware des Kapitels 60), - stellt sich insbesondere aufgrund der Funktion nicht als Plane der Position 6306 dar. "Andere konfektionierte Ware (Sichtschutz) aus Spinnstoffen, aus Gewirke"

DEBTI9168/26-1Issued by DEValid until 2029-05-18

Sichtschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf einer Rolle, -- rechteckig, in den Abmessungen von 90 cm x 2.500 cm; in verschiedenen Farbausführungen, -- an den Schmalseiten gesäumt, -- an den Längsseiten mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, -- aus einem ca. 1 , 2 mm dicken Kettengewirke aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von augenscheinlich weniger als 5 mm und aus synthetischen Monofilen mit einem Durch- messer von augenscheinlich weniger als 1 mm (beides Spinnstoffe), -- wird an ein Geländer (z. B. eines Balkons) gespannt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert (somit keine Meterware des Kapitels 60), - stellt sich insbesondere aufgrund der Funktion nicht als Plane der Position 6306 dar. "Andere konfektionierte Ware (Sichtschutz) aus Spinnstoffen, aus Gewirke"

DEBTI9228/26-1Issued by DEValid until 2029-05-18

Sichtschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig; in verschiedenen Abmessungen und Farbausführungen, -- mit Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, -- aus einem ca. 1 , 2 mm dicken Kettengewirke aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer Breite von augenscheinlich weniger als 5 mm und aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von augenscheinlich weniger als 1 mm (beides Spinnstoffe), -- wird an ein Geländer (z. B. eines Balkons) gespannt, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich insbesondere aufgrund der Funktion nicht als Plane der Position 6306 dar. "Andere konfektionierte Ware (Sichtschutz) aus Spinnstoffen, aus Gewirke"

DEBTI8916/26-1Issued by DEValid until 2029-05-11

Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag an einem mit Hundespielzeug gekennzeichneten Etikett befestigt, - in Form eines stilisierten Stinktieres gearbeitet, mit den Abmessungen (L x B x H) von ca. 38 cm x 11 , 5 cm x 12 cm, - mit einem "Schwanz" aus verschiedenen zweilagigen Textillaminaten mit Außenlagen aus unter- schiedlichen einfarbigen Plüschgewirken und Innenlagen aus weißen Kettengewirken, - in den übrigen Bereichen des Tieres aus verschiedenen zweilagigen Textillaminaten mit Außen- lagen aus unterschiedlichen einfarbigen Samtgewirken und Innenlagen aus weißen Ketten- gewirken; mit Wattierungsstoffen gefüllt und im "Kopf" mit einem Quietschmechanismus versehen, - im Bereich des "Körpers" mit einem aufgezogenen, annähernd kugelförmigen, mit unterschiedlich tiefen Rillen, Noppen und Stacheln sowie Aussparungen für die "Beine" des Tieres ausgestatteten Hohlkörper (Länge ca. 7 cm, Ø ca. 9 , 5 cm) aus laut Antrag Kautschuk (TPR), - alle Gewirke bestehen laut Antrag aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem aufgestickten "Gesicht" verziert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Beschaffenheit und der Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewirke aus Spinnstoffen den wesent- lichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI8867/26-1Issued by DEValid until 2029-05-10

Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - an einem mit dem Hinweis auf die Nutzung durch Tiere bedruckten Pappanhänger befestigt, - in Form einer stilisierten Zehenstegsandale, mit den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 23 cm x 10 cm x 8 cm - mit einer "Laufsohle" aus einfarbigen Samtgewirken (in Rippenoptik), einem "Zehensteg" und einem daran angenähten Zierelement in Form einer stilisierten Melonenscheibe aus bedruckten Samtgewirken, - mit einer "Innensohle" aus einem Textillaminat der Position 5903 mit einer Außenlage (Schau- seite) aus bedruckten Gewirken, einer Zwischenlage aus augenscheinlich Zellkunststoff und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken, - mit einem an den Seiten eingenähten und durch den "Zehensteg" gezogenen, dreilitzigen Seil aus laut Antrag Baumwolle, - mit Ausnahme des "Zehensteges" mit Wattierungsstoffen gefüllt, mit einem eingelegten Quietschmechanismus und mit einer Knisterfolie aus Kunststoff ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - alle Gewirke bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) - aufgrund der Beschaffenheit und der Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke gegenüber dem Seil der Ware ihren wesentlichen Charakter, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse keine Ware der Unterposition (KN) 6307 9098. "Andere konfektionierte Waren (Tierspielzeug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI8859/26-1Issued by DEValid until 2029-05-10

Katzenspielmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag an einem mit Katzenspielzeug gekennzeichneten Etikett befestigt, - in Form einer rechteckigen Matte, laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) von 66 cm x 60 cm, - auf der Oberseite aus vier etwa gleichgroßen Rechtecken aus zwei verschiedenen einfarbigen (türkisfarbenen und grauen) Plüschgewirken und auf der Unterseite aus den o. g. grauen Plüschgewirken bestehend; mit einer vollflächig eingenähten sog. Knisterfolie aus Kunststoff versehen, - auf der Oberseite: -- mit einer stilisierten, ca. 27 cm langen Raupe aus zwölf versetzt aufgenähten Kreisflächen (Ø: ca. 8 cm) und "Fühlern" aus einfarbigen sowie buntgewirkten Abstandsgewirken; mit auf- gestickten Augen verziert, -- mit einer runden Kratzfläche (Ø: ca. 18 cm) aus einem buntgewirkten Kettengewirke aus klarsichtigen synthetischen Monofilen (Ø weniger als 1 mm) und sandfarbenen, gedrehten Streifen aus synthetischer Spinnmasse (mit einer Breite von weniger als 5 mm in gedrehtem Zustand), -- am Rand mit einem an einer Spinnstoffkordel befestigten "Ball" (Ø: ca. 6 cm) aus acht gefalteteten, in der Mitte zusammengenähten Kreisflächen aus den o. g. einfarbigen Abstandsgewirken; eine ist mit einer eingenähten Schelle aus Kunststoff ausgestattet, - mit einer Randeinfassung aus gerauten Gewirken, - in den Ecken mit jeweils zwei "Bändern" aus den o. g. Plüschgewirken versehen, - alle Plüsch- und Abstandsgewirke bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - dient als Liege- und Spielmatte für Katzen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Beschaffenheit und Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503, - im Hinblick auf den Umfang, das äußere Erscheinungsbild und die Verwendung bestimmen die Gewirke aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff den wesentlichen Charakter der Ware, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse keine Ware der Unterposition (KN) 6307 9098. "Andere konfektionierte Ware (Katzenspielmatte), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DEBTI8912/26-1Issued by DEValid until 2029-05-10

Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag an einem mit Katzenspielzeug gekennzeichneten Etikett befestigt, - in Form eines stilisierten Weihnachtsbaumes, flachliegend mit den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 9 , 5 cm x 7 , 5 cm x 3 cm, - aus bedruckten Samtgewirken, mit Wattierungsstoffen gefüllt und einer kleinen eingearbeiteten Schelle aus Kunststoff versehen, - am unteren Ende des "Stamms" mit einem ca. 11 , 5 cm langen "Bündel" aus: -- zwei wellenförmigen, ca. 0 , 7 cm breiten Flachgeflechten der Position 5808, -- einer "Kordel" (Ø ca. 2 mm) aus "Rundgeflechten" in Form von schlauchgewebeähnlichen Erzeug- nissen (Bindfäden der Position 5607), -- zwei ca. 0 , 7 cm breiten Gewebebändern, - an der "Weihnachtsbaumspitze" mit einer ca. 21 cm langen, wie o. g. Kordel ausgestattet, die an einen Kunststoffring angeknotet ist, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen laut Antrag aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund der Beschaffenheit und Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503, - u. a. aufgrund des eigenen Gebrauchswertes kein Festartikel der Position 9505, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse keine Ware der Unterposition (KN) 6307 9098. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

Notes that govern this classification

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 1).) 2) Waren mit herausnehmbarem Kissen: 3) Waren in Form einer Höhle: 4) Waren in Form eines „Kuschelsacks/Schlafsacks“:

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 63, sofern sie nicht in anderen Positionen des Abschnitts XI erfasst sind. Darunter fallen auch Waren, die auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden können und die im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI konfektioniert sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, Absätze 1 und 3). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken in den KN-Code 6307 90 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1370 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. EU Nr. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 6307.90.10.00.0 cover?

Code 6307.90.10.00.0 covers Knitted or crocheted, aus Gewirken oder Gestricken. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 6307.90.10.00.0?

The third-country duty rate for 6307.90.10.00.0 is 12 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 6307.90.10.00.0?

The first six digits form the HS code: 630790. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 6307.90.10.00.0 have?

6307.90.10.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 6307.90.10.00.0 sit in the tariff?

6307.90.10.00.0 sits in this hierarchy: 63 OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS > 6307 Other made-up articles, including dress patterns > 630790 Other > 63079010 Knitted or crocheted. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 6307.90.10.00.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 6307.90.10.00.0, for example DEBTI9213/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 6307.90.10.00.0 change?

6307.90.10.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.