Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6307.90.98.99: Andere konfektionierte Waren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6307.90.98.99 steht für Andere konfektionierte Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6307.90.98.99 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 63. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6307.90.98.99
Drittlandszoll
6,3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.98andere, andere, andere
  5. 6307.90.98.99Andere konfektionierte Waren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.98.99

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.98.9910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A005Body armour and components therefor, as follows:
  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14612/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Aufbewahrungskorb-Set, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als zweiteiliges Set in unterschiedlichen Größen in einem Polybeutel verpackt, -- zylinderförmig, mit einem abnehmbaren Deckel; in den Abmessungen mit einem Durchmesser von ca. 16 cm und einer Höhe von ca. 10 cm bzw. mit einem Durchmesser von ca. 17 cm und einer Höhe von ca. 12 cm, -- aus ca. 1 , 8 cm breiten, bandförmigen Geflechten der Position 5808 aus Streifen aus synth- etischer Spinnmasse mit einer Streifenbreite von ca. 4 mm und synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm (beides Meterwaren der Position 5404 aus Poly- propylen), -- spiralförmig, überlappend zusammengenäht, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - keine Flechtstoffe aus Kunststoff im Sinne des Kapitels 46, - durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich jeweils nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positions- wortlaut genannt noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Waren der Position 6304. "Andere konfektionierte Waren (Aufbewahrungskörbe), aus Spinnstoffen, aus Geflechten, nicht handgearbeitet"

NLBTI2026-0237Erteilt von NLGültig bis 2029-08-26

Een zogenoemde kattenkrabpaal met -volgens opgave- onder andere de volgende samenstelling en kenmerken: - bedoeld om katten te vermaken door middel van onder andere krabben, klimmen, spelen en rusten; - bestaande uit een meerdelige constructie met verschillende niveaus: -- een bodemplaat, platforms en een kubusvormig kattenhuisje van hout (spaanplaat); -- het spaanplaat bekleed met synthetisch textiel weefsel (pluche/polyester); -- verticale palen omwikkeld met sisal touw bedoeld als kraboppervlak; - voor plaatsing op de vloer; - afmetingen van ongeveer 30 × 50 × 90 cm; - ongemonteerd; - opgemaakt voor de verkoop in het klein in een kartonnen doos met een meegeleverde handleiding.

NLBTI2026-0285Erteilt von NLGültig bis 2029-08-26

Een kattenkrabpaal met -volgens opgave- onder andere de volgende samenstelling en kenmerken: - bedoeld om katten aan te trekken om aan te krabben; - een ronde bodemplaat: - - vervaardigd van spaanplaat; - - afmeting van ongeveer ø 39 x 1,6 cm; - - bekleed met een geweven mouton stof van 100% polyester; - 2 massief houten palen met een doorsnede van ongeveer 7 cm; - - 2 met hoogte van ongeveer 50 cm; - - -voor ongeveer 30% omwikkeld met een jute touw; - - 2 met hoogte van ongeveer 25 cm; - 2 ronde plateaus van ongeveer ø 35 x 1,6 cm; - 2 hoezen van dezelfde geweven mouton stof welke door middel van een zogenaamde houtje, touwtje sluiting om het plateau bevestigd kan worden; - - gevuld met een 100% polyester vezel; - een ronde bovenplaat: - - vervaardigd van spaanplaat; - - afmeting van ongeveer ø 39 x 1,6 cm; - - bekleed met een geweven textiel; - een mandje van ongeveer ø 39 cm x 39 cm; - - bekleed met dezelfde geweven mouton stof; - een balletje: - - van dezelfde geweven mouton stof; - - gevuld met een 100% polyester vezel; - - met belletje van blik; - een touw: - - vervaardigd van sisal vezels. Het product zit met de bijbehorende bevestigingsmaterialen verpakt voor de verkoop in het klein in een golf kartonnen doos.

FRBTIFR-BTI-2026-00042Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Ouvrage confectionné en matière textile, de type jouet pour chiens, se présentant sous la forme d'une peluche en matière textile tissée de fibres synthétiques (polyester), à l'effigie d'un personnage de fiction humain, dont les bras et les jambes sont confectionnés en corde torsadées de fibres synthétiques titrant à plus de 20 000 décitex. L'objet est destiné à l'amusement des animaux, par traction sur les membres en corde. L'article est conditionné sur un emballage en carton. Dimensions : 8x13x26.5cm Poids : 0.14kg

FRBTIFR-BTI-2026-02347Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Article confectionné en tissu de filaments synthétiques de polypropylène parallélisés et encollés, de type guirlande composée de bandes hexagonales permettant de former une fleur, de fabrication similaire à celle d'un bolduc.

FRBTIFR-BTI-2026-00041Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Ouvrage confectionné en matière textile, de type jouet pour chiens, se présentant sous la forme d'une peluche en matière textile tissée de fibres synthétiques (polyester), à l'effigie d'un personnage de fiction humain, dont les bras et les jambes sont confectionnés en corde torsadées de fibres synthétiques titrant à plus de 20 000 décitex. L'objet est destiné à l'amusement des animaux, par traction sur les membres en corde. L'article est conditionné sur un emballage en carton. Dimensions : 5x13x26.5cm

FRBTIFR-BTI-2026-00040Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Ouvrage confectionné en matière textile (polyester et coton), de type jouet pour chiens, se présentant sous la forme d'une peluche en matière textile tissée garnie de polyester, à l'effigie d'un personnage de fiction non humain, dont les bras et les jambes sont confectionnés en corde torsadées de fibres synthétiques titrant à plus de 20 000 décitex. L'objet est destiné à l'amusement des animaux, par traction sur les membres en corde. Dimensions : 9x13x26cm Poids : 0.06kg

DEBTI20464/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag an einem mit Hinweisen zur Nutzung durch Hunde bedruckten Pappaufhänger befestigt, - mit einer Gesamtlänge von laut Antrag 40 cm, - aus einem ca. 35 cm langen pink-gelben Geflecht aus laut Antrag Polyester (synthetischen Chemiefasern), das zu einer als Griffstück dienenden Schlaufe geknotet ist, - auf das verknotete Ende ist ein mit verschiedenen Ausformungen versehener, nahezu kugel- förmiger Hohlkörper (Ø ca. 6 cm) aus augenscheinlich Kautschuk (laut Antrag TPR) aufgezogen, - dient als Kau-, Apportier- und Wurfspielzeug für Hunde, - durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, - aufgrund der Aufmachung und Beschaffenheit erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung sind das Geflecht aus Spinnstoffen und der Kautschuk gleichbedeutend, somit verleiht weder das Geflecht aus Spinnstoffen noch der Kautschuk der Ware ihren wesentlichen Charakter; das Tierspielzeug ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (4016 bzw. 6307) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug), aus Spinnstoffen, aus Geflechten, nicht hand- gearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. …

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.98.99?

Die Zolltarifnummer 6307.90.98.99 umfasst Andere konfektionierte Waren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.98.99?

Der Drittlandszollsatz für 6307.90.98.99 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.98.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.98.99?

6307.90.98.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6307.90.98.99 im Zolltarif eingeordnet?

6307.90.98.99 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere > 63079098 andere, andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.98.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.98.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI14612/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 6307.90.98.99 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6307.90.98.99 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A005, 0007, 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.98.99?

TARIC-Code 6307.90.98.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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