Customs tariff code 8708.80.99.90.0: Other, andere
Reference data as at 24 July 2026
Customs tariff code 8708.80.99.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 3.5 %, plus import VAT.
8708.80.99.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 87. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 8708.80.99.90.0
- Third-country duty
- 3.5 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 87VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 8708Parts and accessories of the motor vehicles of headings 8701 to 8705
- 8708.80Suspension systems and parts thereof (including shock-absorbers)
- 8708.80.99Other
- 8708.80.99.90Other
- 8708.80.99.90.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 8708.80.99.90.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 3.5 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Luftfederelement, sog. Luftfeder-Fahrwerk, Foto siehe Anlage, - in Form einer fahrzeugspezifisch gefertigten, zylinderartigen Gasfeder, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem Deckel aus Kunststoff, - - - einem Druckluftanschluss, - - - einem Rollbalg aus Kunststoff und - - - einem sog. Abrollkolben aus Kunststoff - - mit einer Länge von ca. 300 mm und einem Durchmesser von ca. 170 mm, - ohne Hinweise auf eine industrielle Montage, - wird in luftgefederten Fahrwerken von einzelradaufgehängten Personenkraftwagen zwischen dem unteren, hinteren Querlenker und der Fahrzeugkarosserie verbaut, - dient als Teil des Luftfederssystems der Einstellung des Fahrzeugniveaus (je nach Beladungs- zustand des Fahrzeugs wird der Luftdruck im Balg angepasst),, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Luftfederelement), nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen 8708 8035 bis 8708 8091 genannte"
Luftfederbein, Foto siehe Anlage, - in Form eines für die Einbausituation spezifisch gefertigten, am unteren Ende mit einer Gabel versehenen Federbeins, - im Wesentlichen bestehend aus laut Antrag: - - Luftfederelement (trägt die Fahrzeuglast und passt die Federhärte an), - - Stoßdämpfer (reduziert Schwingungen und verbessert die Stabilität), - - Sensorik (kontrolliert Druck und Fahrzeughöhe) und - - Luftanschluss (verbindet das System mit dem Kompressor), - ohne Hinweise auf eine industrielle Montage, - wird in luftgefederten Fahrwerken von einzelradaufgehängten Personenkraftwagen zwischen dem vorderen, unteren Querlenker und der Fahrzeugkarosserie verbaut, - dient dem Fahrkomfort und der Stabilität sowie der Regulierung des Fahrzeugniveaus, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Luftfederbein), nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen (KN) 8708 8035 und 8708 8055 genannte, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"
Schwingungsdämpfergehäuseelemente, sog. Behälterrohre, Zeichnung siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten, hohlzylinderartigen, an einem Ende sich weitenden Erzeugnissen aus Stahl (nicht gesenkgeschmiedet), - werden in Schwingungsdämpfern (Stoßdämpfern) von Kraftfahrzeugen verbaut, - dienen als Außenrohre der Aufnahme von Komponenten wie z. B. Zylinderrohre mit Bodenventil und Kolbenstangen, - lt. Antrag nicht für die industrielle Montage bestimmt, - aufgrund der Konzeption erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Aufhängesystemen von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Behälterrohre) für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Aufhängesysteme und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, andere als in den TARIC-Codes 8708 8035 10 bis 8708 8099 30 genannte"
Führungsgelenk, sog. Kugelgelenk für Pkw, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, gekapselten Kugelgelenkes, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einem schalenartigen, am unteren Ende zu einem Fuß ausgeformten, mit drei Bohrungen versehenen Gehäuse aus Stahl, - - - einer Kugelschale aus Kunststoff, - - - einem konusartig zulaufenden, am oberen Ende mit einem Gewinde und einer Kontermutter ausgestatteten Kugelzapfen aus Stahl, - - - einer mit Sicherungsring ausgerüsteten Staubschutzkappe aus Kautschuk, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - - wird zwischen dem Radträger (Schwenklager) und dem sichelförmigen Querlenker in der vorderen Radaufhängung von einzelradaufgehängten Personenkraftwagen verbaut, - - dient der Aufnahme von statischen Kräften (Zuladung) und dynamischen Kräften (Antriebs-, Brems- und Seitenkräfte), - - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 8091, - - gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Befestigungsmaterial (drei Sechskantschrauben, drei Sprengringen und einem mit drei aufgesetzten Muttern versehenen Sicherungsblech) für den Einzelverkauf aufgemacht, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Führungsgelenk), nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen 8708 8035 und 8708 8091 genannte"
Staubschutzsatz, Art.-Nr.: 100 740 0021, Foto siehe Anlage, - in Form einer vierteiligen Zusammenstellung, bestehend aus: - - zwei Staubschutzkappen: - - - in Form von spezifisch gestalteten, zylinderförmigen Erzeugnissen aus Kunststoff, - - - mit einem oberen Durchmesser von ca. 50 mm, einem unteren Durchmesser von ca. 62 mm und einer Höhe von ca. 157 mm, - - zwei sog. Anschlagpuffern: - - - in Form von spezifisch gestalteten, abgestuften, mit mehreren Rillen versehenen zylinderförmigen Erzeugnissen aus Kunststoff, - - - mit einem Außendurchmesser von ca. 61 mm, einem Innendurchmesser von ca. 16 mm und einer Höhe von ca. 145 mm, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - - werden in Stoßdämpfern von Personenkraftwagen verbaut, - - schützen vor Staub und Schmutz (Staubschutzkappen) bzw. der Pufferung der Stoßdämpfer (Anschlagpuffer), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesystem und Teile davon (Staubschutzkappen/ Anschlagpuffer), nicht für die industrielle Montage, andere als in den Unterpositionen 8708 8035 bis 8708 8091 genannte"
Federbeinstützlager, Art. 28-14 641 0001, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten Domlagers, - mit einem spezifisch geformten, tellerartigen, innen hohlen, mit drei Schrauben versehenen Befestigungskörper aus unedlen Metallen, - mit einem Außendurchmesser von ca. 144 mm, einem Innendurchmesser von ca. 32 mm und einer Höhe von ca. 47 mm, - zur Schwingungsdämpfung auf der Außenseite teilweise mit einer Schicht aus Kautschuk ausgestattet, - im mittleren Bereich mit einem Kugellager ausgerüstet (u. a. deshalb keine Ware der Position 4016), - nicht zur industriellen Montage bestimmt, - wird in der vorderen Radaufhängung von Personenkraftwagen verbaut, - dient der schwingungsgedämpften Verbindung des Federbeins mit der Karosserie, - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 8091, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil (Federbeinstützlager) für Kraftfahrzeuge der Position 8703, Aufhängesysteme und Teile davon, nicht für die industrielle Montage, anderes als in den TARIC-Codes 8708 8035 10 bis 8708 8099 30 genannte"
Führungsgelenk, sog. Kugelgelenk, Pkw, Ref. G3-080, Foto siehe Anlage, - laut Antrag und ergänzenden Angaben: - - in Form eines spezifisch gefertigten, gekapselten Kugelgelenkes: - - - mit einem am unteren Ende mit drei runden Aussparungen versehenen Gehäuse aus unedlem Metall (Stahl), - - - mit einer Kugelschale aus Kunststoff, - - - mit einem Kugelzapfen aus unedlem Metall (Stahl), - - - mit einer mit Sicherungsring ausgerüsteten Staubschutzkappe aus Kautschuk und - - - mit einem sog. Sicherungsblech, drei Sechskantschrauben und drei Sprengringen, - - wird als Verbindungselement zwischen dem Schwenklager und dem unteren Querlenker in der vorderen Radaufhängung von einzelradaufgehängten Personenkraftwagen verbaut, - - dient der Aufnahme von statischen Kräften (Zuladung) und dynamischen Kräften (Antriebs-, Brems- und Seitenkräfte), - - nicht für die industrielle Montage, - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 8091 der Kombinierten Nomenklatur, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Aufhängesystem und Teile davon (Traggelenk), nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen 8708 8035 und 8708 8091 genannte, anderes als in den TARIC-Codes 8708 8099 10 und 8708 8099 20 genannte"
Querlenker, sog. Lenker Radaufhängung für Pkw, Ref. G6-037, Foto siehe Anlage, - laut Antrag und ergänzenden Angaben: - - in Form eines spezifisch gefertigten, sichelartigen Dreipunktlenkers: - - - mit einem Grundkörper aus unedlem Metall (lt. Antrag: Stahl), - - - zur Befestigung am Vorderachsträger (Hilfsrahmen) mit zwei sog. Gummilagern (Silentbuchsen) mit Befestigungsschellen ausgerüstet und - - - zur Anbindung am Schwenklager mit einem mit Kugelzapfen ausgestatteten Kugelgelenk versehen, - - wird in der vorderen Radaufhängung von einzelradaufgehängten Personenkraftwagen quer zur Radebene verbaut, - - dient als Verbindungselement zwischen dem Vorderachsträger, der Koppelstange und dem Schwenklager der Aufnahme von statischen Kräften (Zuladung) und dynamischen Kräften (Antriebs-, Brems- und Seitenkräfte), - - nicht für die industrielle Montage, - durch Zusammensetzen hergestellt, somit keine gesenkgeschmiedete Ware der Unterposition 8708 8091 der Kombinierten Nomenklatur, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraft- fahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Aufhängesystem und Teile davon (Querlenker), nicht für die industrielle Montage, anderes als in den Unterpositionen 8708 8035 bis 8708 8091 genannte, anderes als in den TARIC-Codes 8708 8099 10 und 8708 8099 20 genannte"
Notes that govern this classification
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 8708.80.99.90.0 cover?
Code 8708.80.99.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 8708.80.99.90.0?
The third-country duty rate for 8708.80.99.90.0 is 3.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 8708.80.99.90.0?
The first six digits form the HS code: 870880. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 8708.80.99.90.0 have?
8708.80.99.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 8708.80.99.90.0 sit in the tariff?
8708.80.99.90.0 sits in this hierarchy: 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 8708 Parts and accessories of the motor vehicles of headings 8701 to 8705 > 870880 Suspension systems and parts thereof (including shock-absorbers) > 87088099 Other > 8708809990 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 8708.80.99.90.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 8708.80.99.90.0, for example DEBTI43044/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 8708.80.99.90.0 change?
8708.80.99.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.