Customs tariff code 8716.90.90: Parts, Other parts
Reference data as at 10 October 2026
Customs tariff code 8716.90.90 covers Parts, Other parts. The third-country duty rate is 1.7 %, plus import VAT.
8716.90.90 is a CN code in the EU customs tariff, in chapter 87. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 8716.90.90
- Third-country duty
- 1.7 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 8716.90.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 1.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Official excerpts are reproduced in their original language.
Getriebeverkleidung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einer gebogenen Verkleidung aus Kunststoff (ABS), - - - einer fensterartigen Aussparung, - - mit den Abmessungen (H x B x T) von ca. 205 mm x ca. 145 mm x ca. 182 mm, - dient als Außenabdeckung einer Motor-Getriebeeinheit, welche von einem Druckgussgehäuse umschlossen ist; stellt sich nicht als Teil der Motor-Getriebeeinheit dar, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an einem nicht selbstfahrenden Fahrzeug (Treppensteiger) der Position 8716. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Getriebeverkleidung)"
Federaufhängungen, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten Erzeugnissen aus unedlem Metall, - laut Antrag - - annähernd dreieckige Bauteile, - - an beiden Enden sowie in der Mitte mit jeweils einer Lochung versehen, - werden an der rechten und linken Seite von verschiedenen Anhängern (Fahrradanhänger für Personen und Hunde) auf Höhe der Räder befestigt, - dienen der Aufhängung der Stoßdämpfer von Anhängern, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Konzeption) erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teile (Aufhängungen) für Anhänger der Position 8716"
Luftfederbalg, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, mit Kolben versehenen, annähernd zylindrischen Hohlerzeugnisses aus überwiegend Weichkautschuk, - an der Ober- und Unterseite mit Formteilen aus Stahl versehen, - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 190 mm - 560 mm und an einem Ende mit einem Durchmesser von 241 mm, - stellt sich als Element des Aufhängungssystem dar; wird in Sattelaufliegern der Position 8716 in der Achsaufhängung verbaut, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und dient ebenso der Höhenverstellung des Fahrwerks, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Sattelauflieger des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Anhänger der Position 8716 (Luftfederbalg), anderes Teil als in den Unterpositionen 8716 9010 bis 8716 9050 genannt"
Radscheibe, sog. Rohling (Blank) Classic Front; Fotos siehe Anlage, - laut Antrag in Form einer spezifisch gefertigten, mehrfach abgestuften, mit Mittel-, Ventilloch und acht Belüftungslöchern versehenen Radschüssel aus einer Aluminiumlegierung, - am Außenrand mit 16 kleinen Löchern zur Aufnahme eines sog. Schutzrings (nicht Gegen- stand dieses vZTA-Antrages) ausgestattet, - noch nicht fertig bearbeitet (Rohling): - - wird unverändert nicht verwendet, - - weist ungefähr die Form der fertigen Radschüssel auf und - - wird nur zur Herstellung der Radschüssel verwendet, - - die noch fehlenden Öffnungen für Radschrauben (sog. Lochkranz) und die Gravuren sind für eine Einreihung als unfertige Radschüssel unschädlich, da der Rohling im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer fertigen Radschüssel aufweist, - in verschiedenen Größen, - laut Antrag für die Verwendung an Personenkraftwagen und Anhängern bestimmt, - wird (im fertigen Zustand) mit der Felgenhülse (nicht Gegenstand dieses vZTA-Antrages zu einem mehrteiligen Scheibenrad zusammengefügt, - da sich die Ware innerhalb des Abschnitts XVII sowohl als Teil eines Personenkraftwagens (Position 8703) als auch als Teil eines Anhängers (Position 8716) darstellt und eine haupt- sächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelt werden kann, ist sie der von der gleicher- maßen in Betracht kommenden Positionen (8708, 8716) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Ware des Abschnitts XV. "Teil (Radscheibe) eines Anhängers der Position 8716"
Leichtmetallräder, sog. Rohlinge (Blanks), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von spezifisch gefertigten, nicht bereiften, einteiligen Rädern aus einer Aluminiumlegierung, - - in verschiedenen Größen und Ausführungen, - - noch nicht fertig bearbeitet (Rohlinge): - - - werden unverändert nicht verwendet, - - - weisen ungefähr die Form der fertigen Räder auf und - - - werden nur zur Herstellung der Räder verwendet, - - - die noch fehlenden Öffnungen für Radschrauben (sog. Lochkranz) und Gravuren sowie die noch nicht korrekte Größe des Mittellochs sowie die noch nicht richtige Einpresstiefe sind für eine Einreihung als unfertige Räder unschädlich, da die Rohlinge im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale von fertigen Rädern aufweisen, - - für die Verwendung an Personenkraftwagen und Anhängern bestimmt, - - werden (im fertigen Zustand) auf dem Flansch der Radnabe von Personenkraftwagen und Anhängern mit Radschrauben oder Radmuttern befestigt, - da sich die Ware innerhalb des Abschnitts XVII sowohl als Teil eines Personenkraftwagens (Position 8703) als auch als Teil eines Anhängers (Position 8716) darstellt und eine haupt- sächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelt werden kann, ist sie der von der gleicher- maßen in Betracht kommenden Positionen (8708, 8716) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Räder) von Anhängern der Position 8716“
Sliprolle, sog. Elephant-Stabile Sliprolle, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung für die Einbausitution gefertigtes Erzeugnis, - laut Antrag: - - bestehend aus Kunststoff (Felgenkörper aus Polypropylen und Lauffläche aus Polyurethan), - - mit einer Shore-Härte ca. 95 Grad - Shore A, - - mit einem Durchmesser von ca. 120 mm, - - mit einer Rollenbreite von ca. 68 mm, - - mit einer Längsbohrung mit einem Durchmesser von ca. 17 , 3 mm, - - mit einer Nabenlänge von ca. 52 mm, - wird an Bootsanhängern befestigt und erleichtert das Auf- und Abladen des Bootes, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Bootsanhänger der Position 8716 bestimmt. "Teil (Sliprolle) eines Anhängers der Position 8716"
Aufhängungen, sog. Federungen, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten Erzeugnissen aus unedlem Metall, - laut Antrag und zusätzlichen Informationen: - - jeweils bestehend aus einem Stoßdämpfer, - - an beiden Enden mit jeweils einer Befestigungsvorrichtung und einer Lochung versehen, - werden an verschiedenen Anhängern (Fahrradanhänger für Personen und Hunde) auf Höhe der Räder befestigt, - dienen der Federung von Anhängern, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Konzeption) erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teile (Federungen) für Anhänger der Position 8716"
Kielrolle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form eines spezifisch gefertigten, konischen Formteils aus Kunststoff (Polyurethan) mit einem Aluminiumkern, - - mit einer Länge von 195 mm und einem Durchmesser von 55 mm in der Mitte bis 83 mm außen, - - mit einer Bohrung in Längsrichtung mit einem Durchmesser von 16 mm, - - wird an einem Bootsanhänger montiert, - dient der Aufnahme des Kiels nach dem Verladen, zum Fixieren des Bootes auf dem Anhänger und um Schäden am Bootsrumpf zu vermeiden, - aufgrund der speziellen Form und Abmessungen erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Anhängern bestimmt. "Teil (Kielrolle) eines Anhängers der Position 8716"
Notes that govern this classification
Official excerpts are reproduced in their original language.
Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Subdivisions of this code
- 8716.90.90.15fitted with pneumatic tyres, new or retreaded, of rubber, of a kind used for buses or lorries, with a load index exceeding 121
- 8716.90.90.50Other
- 8716.90.90.95Road wheels of steel, whether or not with their accessories
- 8716.90.90.96Other
- 8716.90.90.97Road wheels of steel, designed for trailers or semi-trailers, not mechanically propelled, of road tractors, whether or not with their accessories and whether or not fitted with tyres
- 8716.90.90.98Other
Frequently asked questions
What does customs tariff code 8716.90.90 cover?
Code 8716.90.90 covers Parts, Other parts. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 8716.90.90?
The third-country duty rate for 8716.90.90 is 1.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 8716.90.90?
The first six digits form the HS code: 871690. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 8716.90.90 have?
8716.90.90 has eight digits and matches the EU Combined Nomenclature. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 8716.90.90 sit in the tariff?
8716.90.90 sits in this hierarchy: 87 VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 8716 Trailers and semi-trailers; other vehicles, not mechanically propelled; parts thereof > 871690 Parts. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 8716.90.90?
Yes. The EBTI database holds decisions on 8716.90.90, for example DEBTI29910/26-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 8716.90.90 change?
8716.90.90 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.