Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8716.90.90: Teile, andere Teile

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 8716.90.90 steht für Teile, andere Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8716.90.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8716.90.90
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  3. 8716.90Teile
  4. 8716.90.90Teile, andere Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.90.90

HS-Code8716.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8716.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI29910/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-27

Getriebeverkleidung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einer gebogenen Verkleidung aus Kunststoff (ABS), - - - einer fensterartigen Aussparung, - - mit den Abmessungen (H x B x T) von ca. 205 mm x ca. 145 mm x ca. 182 mm, - dient als Außenabdeckung einer Motor-Getriebeeinheit, welche von einem Druckgussgehäuse umschlossen ist; stellt sich nicht als Teil der Motor-Getriebeeinheit dar, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an einem nicht selbstfahrenden Fahrzeug (Treppensteiger) der Position 8716. "Teil für ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug der Position 8716 (Getriebeverkleidung)"

DEBTI37024/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-27

Federaufhängungen, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten Erzeugnissen aus unedlem Metall, - laut Antrag - - annähernd dreieckige Bauteile, - - an beiden Enden sowie in der Mitte mit jeweils einer Lochung versehen, - werden an der rechten und linken Seite von verschiedenen Anhängern (Fahrradanhänger für Personen und Hunde) auf Höhe der Räder befestigt, - dienen der Aufhängung der Stoßdämpfer von Anhängern, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Konzeption) erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teile (Aufhängungen) für Anhänger der Position 8716"

DEBTI30682/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-27

Luftfederbalg, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gefertigten, mit Kolben versehenen, annähernd zylindrischen Hohlerzeugnisses aus überwiegend Weichkautschuk, - an der Ober- und Unterseite mit Formteilen aus Stahl versehen, - laut technischer Zeichnung mit einer Länge von 190 mm - 560 mm und an einem Ende mit einem Durchmesser von 241 mm, - stellt sich als Element des Aufhängungssystem dar; wird in Sattelaufliegern der Position 8716 in der Achsaufhängung verbaut, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und dient ebenso der Höhenverstellung des Fahrwerks, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Sattelauflieger des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Anhänger der Position 8716 (Luftfederbalg), anderes Teil als in den Unterpositionen 8716 9010 bis 8716 9050 genannt"

DEBTI28040/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Radscheibe, sog. Rohling (Blank) Classic Front; Fotos siehe Anlage, - laut Antrag in Form einer spezifisch gefertigten, mehrfach abgestuften, mit Mittel-, Ventilloch und acht Belüftungslöchern versehenen Radschüssel aus einer Aluminiumlegierung, - am Außenrand mit 16 kleinen Löchern zur Aufnahme eines sog. Schutzrings (nicht Gegen- stand dieses vZTA-Antrages) ausgestattet, - noch nicht fertig bearbeitet (Rohling): - - wird unverändert nicht verwendet, - - weist ungefähr die Form der fertigen Radschüssel auf und - - wird nur zur Herstellung der Radschüssel verwendet, - - die noch fehlenden Öffnungen für Radschrauben (sog. Lochkranz) und die Gravuren sind für eine Einreihung als unfertige Radschüssel unschädlich, da der Rohling im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer fertigen Radschüssel aufweist, - in verschiedenen Größen, - laut Antrag für die Verwendung an Personenkraftwagen und Anhängern bestimmt, - wird (im fertigen Zustand) mit der Felgenhülse (nicht Gegenstand dieses vZTA-Antrages zu einem mehrteiligen Scheibenrad zusammengefügt, - da sich die Ware innerhalb des Abschnitts XVII sowohl als Teil eines Personenkraftwagens (Position 8703) als auch als Teil eines Anhängers (Position 8716) darstellt und eine haupt- sächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelt werden kann, ist sie der von der gleicher- maßen in Betracht kommenden Positionen (8708, 8716) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt, somit keine Ware des Abschnitts XV. "Teil (Radscheibe) eines Anhängers der Position 8716"

DEBTI35086/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Leichtmetallräder, sog. Rohlinge (Blanks), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form von spezifisch gefertigten, nicht bereiften, einteiligen Rädern aus einer Aluminiumlegierung, - - in verschiedenen Größen und Ausführungen, - - noch nicht fertig bearbeitet (Rohlinge): - - - werden unverändert nicht verwendet, - - - weisen ungefähr die Form der fertigen Räder auf und - - - werden nur zur Herstellung der Räder verwendet, - - - die noch fehlenden Öffnungen für Radschrauben (sog. Lochkranz) und Gravuren sowie die noch nicht korrekte Größe des Mittellochs sowie die noch nicht richtige Einpresstiefe sind für eine Einreihung als unfertige Räder unschädlich, da die Rohlinge im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale von fertigen Rädern aufweisen, - - für die Verwendung an Personenkraftwagen und Anhängern bestimmt, - - werden (im fertigen Zustand) auf dem Flansch der Radnabe von Personenkraftwagen und Anhängern mit Radschrauben oder Radmuttern befestigt, - da sich die Ware innerhalb des Abschnitts XVII sowohl als Teil eines Personenkraftwagens (Position 8703) als auch als Teil eines Anhängers (Position 8716) darstellt und eine haupt- sächliche Verwendungsmöglichkeit nicht ermittelt werden kann, ist sie der von der gleicher- maßen in Betracht kommenden Positionen (8708, 8716) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des Kapitels 87 bestimmt. "Teile (Räder) von Anhängern der Position 8716“

DEBTI21862/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Sliprolle, sog. Elephant-Stabile Sliprolle, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung für die Einbausitution gefertigtes Erzeugnis, - laut Antrag: - - bestehend aus Kunststoff (Felgenkörper aus Polypropylen und Lauffläche aus Polyurethan), - - mit einer Shore-Härte ca. 95 Grad - Shore A, - - mit einem Durchmesser von ca. 120 mm, - - mit einer Rollenbreite von ca. 68 mm, - - mit einer Längsbohrung mit einem Durchmesser von ca. 17 , 3 mm, - - mit einer Nabenlänge von ca. 52 mm, - wird an Bootsanhängern befestigt und erleichtert das Auf- und Abladen des Bootes, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Bootsanhänger der Position 8716 bestimmt. "Teil (Sliprolle) eines Anhängers der Position 8716"

DEBTI49793/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-06

Aufhängungen, sog. Federungen, Foto siehe Anlage, - in Form von spezifisch gefertigten Erzeugnissen aus unedlem Metall, - laut Antrag und zusätzlichen Informationen: - - jeweils bestehend aus einem Stoßdämpfer, - - an beiden Enden mit jeweils einer Befestigungsvorrichtung und einer Lochung versehen, - werden an verschiedenen Anhängern (Fahrradanhänger für Personen und Hunde) auf Höhe der Räder befestigt, - dienen der Federung von Anhängern, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Konzeption) erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teile (Federungen) für Anhänger der Position 8716"

DEBTI34230/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-31

Kielrolle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in Form eines spezifisch gefertigten, konischen Formteils aus Kunststoff (Polyurethan) mit einem Aluminiumkern, - - mit einer Länge von 195 mm und einem Durchmesser von 55 mm in der Mitte bis 83 mm außen, - - mit einer Bohrung in Längsrichtung mit einem Durchmesser von 16 mm, - - wird an einem Bootsanhänger montiert, - dient der Aufnahme des Kiels nach dem Verladen, zum Fixieren des Bootes auf dem Anhänger und um Schäden am Bootsrumpf zu vermeiden, - aufgrund der speziellen Form und Abmessungen erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Anhängern bestimmt. "Teil (Kielrolle) eines Anhängers der Position 8716"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 8716

Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.90.90?

Die Zolltarifnummer 8716.90.90 umfasst Teile, andere Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 8716.90.90 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8716.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.90.90?

8716.90.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8716.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

8716.90.90 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871690 Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI29910/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.90.90?

KN-Code 8716.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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