Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8716.90.90: Teile, andere Teile

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8716.90.90 steht für Teile, andere Teile. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8716.90.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 87. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
8716.90.90
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  3. 8716.90Teile
  4. 8716.90.90Teile, andere Teile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.90.90

HS-Code8716.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8716.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49681/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Deichsel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - bestehend aus einem Verbindungsrohr aus unedlem Metall und einem Deichselkopf, - - mit einem Sicherungsstift mit Fangband, - wird an verschiedenen Anhängern (Fahrradanhänger für Kinder bzw. Hunde) und an einem Fahrrad befestigt, - dient als Verbindungsstück zwischen der am Hinterrad eines Fahrrades befestigten Kupplung und dem Anhänger, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Konzeption) erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teil (Deichsel) für Anhänger der Position 8716"

DEBTI49529/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Deichsel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - bestehend aus einem Verbindungsrohr aus unedlem Metall und einem Deichselkopf, - - mit einem Sicherungsstift mit Fangband, - wird an verschiedenen Anhängern (Fahrradanhänger für Kinder bzw. Hunde) und an einem Fahrrad befestigt, - dient als Verbindungsstück zwischen der am Hinterrad eines Fahrrades befestigten Kupplung und dem Anhänger, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Konzeption) erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teil (Deichsel) für Anhänger der Position 8716"

DEBTI33708/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Achsrohre, - laut Antrag: - - in Form von spezifisch gefertigten, rohrförmigen Erzeugnissen aus unedlem Metall (Stahl), - - mit einem Außendurchmesser von ca. 146 mm, einer Wandstärke von ca. 10 mm und 12 mm und Längen von ca. 1306 mm bis 1900 mm, - - werden ausschließlich in Achsen von Anhängern zum Verbinden der Räder verbaut, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Konzeption, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Achsen für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teile (Achsrohre) für Anhänger der Position 8716"

DEBTI8039/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Unterböden, Foto siehe Anlage, - zwei spezifisch gefertigte, flache Erzeugnisse aus Spinnstoffen, - jeweils in einer Kunststofftüte für den Einzelverkauf aufgemacht, - mit den Abmessungen von 95 cm x 70 cm und 114 cm x 88 cm, - zur Befestigung mit je zwei angenähten Klettverschlussbändern und einem Reißverschluss ausgestattet, - mit diversen Aussparungen und Lochungen versehen, - eine Variante ist mit einem Front- und zwei Rückstrahlern ausgestattet, - stellen sich als Unterböden von Kinderwagen bzw. Fahrradanhängern (sog. Hamax) dar, - da sich die Hauptwaren sowohl als Kinderwagen, als auch als Fahrradanhänger für Personen darstellen, sind die Teile der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (8715/8716) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - aufgrund der Konzeption (u. a. Abmessungen und Form) erkennbar hauptsächlich für Beförderungsmittel des ABS XVII bestimmt. "Teile (Unterböden) für Anhänger"

DEBTI27937/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-13

Tischplattformen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in verschiedenen Größen und Farben für von Hand zu schiebende, nicht selbstfahrende Fahrzeuge (sog. Tischwagen), - - jeweils bestehend aus einer Flachstahlkonstruktion in Form eines rechteckigen Rahmens, einer eingeklebten, mitteldichten Holzfaserplatte (MDF) und vier sog. Satteladaptern in jeder Ecke (mit beiliegenden Schrauben), - - werden jeweils als obere Platte an den vier Stützrohren eines Tischwagens verschraubt und dienen als Ablagefläche, - keine Waren der Position 4421, da Teile für Beförderungsmittel vom Kapitel 44 ausgenommen sind, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form und Befestigungsvorrichtung) erkennbar hauptsächlich für nicht selbstfahrende Fahrzeuge bestimmt. "Teile für nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Tischplattformen) andere als in den Unterpositionen 8716 9010 bis 8716 9050 genannte"

PLBTIWIT-2026-000742Erteilt von PLGültig bis 2029-07-23

Tarcze hamulcowe wentylowane z zamontowanym łożyskiem. Kształt oraz konstrukcja tarcz pozwala na zastosowanie ich wyłącznie w naczepach (naczepy bez napędu mechanicznego). Tarcze wykonane z żeliwa szarego. Posiadają od 8 do 18 otworów oraz wymiary: średnica od 370 mm do 435 mm, grubość od 45 mm do 170 mm. Wyrób pakowany w opakowania foliowe, a następnie w karton i zbiorczo na palecie owiniętej folią stretch. Kraj przywozu: Chiny. Decyzja wydana w miejsce WIT nr PL BTI WIT-2022-001467 z 14 grudnia 2022 r.

DEBTI20216/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Kielrolle, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, konischen Formteils, - laut Antrag: - - bestehend aus Kunststoff (Polyurethan), - - mit einem äußeren Durchmesser von ca. 70 mm und einem inneren Durchmesser von ca. 45 mm, - - mit einer Höhe von ca. 120 mm, - - in der Mitte mit einer Längsbohrung mit einem Durchmesser von ca. 16 mm versehen, zur Befestigung an einem Bootsanhänger, - - dient der Aufnahme des Kiels nach dem Verladen, zum Fixieren des Bootes auf dem Anhänger und um Schäden am Bootsrumpf zu vermeiden, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teil (Kielrolle) eines Anhängers der Position 8716"

DEBTI14259/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Endstück, Foto siehe Anlage, laut Antrag: - in Form eines spezifisch gefertigten, deckelartigen Formteils, - bestehend aus Kunststoff (Polyurethan), - mit einem Durchmesser von ca. 135 mm und einer Höhe von ca. 48 mm, - in der Mitte mit einer Längsbohrung mit einem Durchmesser von ca. 13 mm versehen, zur Befestigung an einem Bootsanhänger, - dient als Endkappe der sog. Bugrolle (nicht Gegenstand dieser verbindlichen Zolltarifauskunft), zum Fixieren des Bootes auf dem Anhänger und Vermeidung von Schäden am Bootsrumpf, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Anhänger der Position 8716 bestimmt. "Teil (Endstück) eines Anhängers der Position 8716"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8716

Zu Unterposition 8716 90: 1. Rückstrahler für Fahrzeuganhänger, bestehend aus einer dreieckigen Signalplatte aus rot gefärbtem Kunststoff, die zum besseren Reflektieren der Strahlen mit pyramidenförmigen Erhöhungen versehen und in ein mit Befestigungsbolzen ausgestattetes Gehäuse eingebaut ist. Siehe auch Avis 3926 90/3 2. Luftfeder bestehend aus einem gewebeverstärkten Gummibalg (vulkanisierter Kautschuk), Stahlplatten und einem Kunststoffkolben, der als Komponente eines Aufhängungssystems von Sattelaufliegern verwendet werden soll. Die Ware wurde entwickelt, um Erschütterungen und Stöße zu absorbieren und als Schwingungsdämpfer und für die Höhenverstellung des Fahrwerks zu dienen. Der Kunststoffkolben ermöglicht eine weitere Abstimmung der Federraten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Avis Nr. 8716 90/3. 3. …

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8716.90.90?

Die Zolltarifnummer 8716.90.90 umfasst Teile, andere Teile. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8716.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 8716.90.90 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8716.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 871690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8716.90.90?

8716.90.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8716.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

8716.90.90 steht in dieser Hierarchie: 87 ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon > 871690 Teile. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8716.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8716.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI49681/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8716.90.90?

KN-Code 8716.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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