Customs tariff code 9031.80.80.00.0: Other, andere
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9031.80.80.00.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 0 %, plus import VAT.
9031.80.80.00.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 90. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.
- Customs code
- 9031.80.80.00.0
- Third-country duty
- 0 %
- Declarable
- Yes
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
- 90OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
- 9031Measuring or checking instruments, appliances and machines, not specified or included elsewhere in this chapter; profile projectors
- 9031.80Other instruments, appliances and machines
- 9031.80.80Other
- 9031.80.80.00.0Other, andere
From HS code to customs tariff code 9031.80.80.00.0
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 0 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Compliance regimes on this code
Beyond the duty rate, these EU regimes attach to this code. Each verdict follows from the code alone; the goods themselves can still fall outside a regime.
Indicative correlation only. The mapping from customs codes to dual-use control codes is guidance, not a classification. Whether an item is controlled depends on its technical parameters.
- 1A004cProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 1A004dProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 1B001fEquipment designed for the "production" of "composite" structures or laminates or "fibrous or filamentary materials", as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 2B119bBalancing machines and related equipment, as follows:
- 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002cGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002eGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002fGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
Derived from TARIC and the published EU regulations. It is a starting point for a screening, not a compliance assessment of your goods.
Binding tariff information for this code
Sogenannter modularer Video Pattern Generator, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (132 x 350 x 350 mm) aus unedlem Metall mit integrierter Luftkühlung, einem Hauptschalter, einem 7“-Touch-Display, zwei USB-Schnittstellen, mehreren Steuer- und Bedienknöpfen sowie einem Drehknopf auf der Gerätevorderseite, einem AC-Leistungseingang, zwei USB-Schnittstellen, einer Ethernet-Schnittstelle, einer I/O-Schnittstelle und vier Signalmodul-Steckplätzen auf der Gehäuserückseite sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient gleichermaßen dem Prüfen von Bildqualität, Farbtreue und Signalverarbeitung von Monitoren, Fernsehern sowie Projektoren und dem Durchführen von Stresstests, um vorgegebene Leistungsspektren zu prüfen. Hierzu ist es erforderlich, entsprechende Module (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) einzustecken, die z.B. über Videoausgänge verfügen und Signale erzeugen können, sodass die Ware nicht vollständig ist. Die Ware dient mit je nach Bedarf eingesteckten Modulen dem Testen von mit ihr verbundenen Prüflingen u.a. in Form von Signalverarbeitungsprüfungen, End-of-Line-Prüfungen, Fehlersuchen sowie Robustheitsprüfungen. Die Ware stellt sich gleichermaßen als Prüfstand und als Gerät zum Prüfen anderer als geometrische Größen dar. Eine kennzeichnende Hauptfunktion ist nicht erkennbar. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.
Sog. Smartring, in Form einer Warenzusammenstellung, in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Fitnesstracker in Form eines Fingerrings, einem Ladegerät, einem USB-C-Kabel sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verpackung. Der Ring besteht aus Titan (7 , 9 x 2 , 88 mm; 3 , 3 - 5 , 2 g) und ist ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis, das mit einer CPU, einem Temperatursensor, einem Pulsoximeter, einem Beschleunigungssensor, einem Bluetooth®-Modul, einem Akkumulator, einem Speicher sowie einer berührungsempfindlichen Schaltfläche ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Ein charakterbestimmender Bestandteil der Ware ist nicht ermittelbar. Der Ring dient gleichermaßen der Überwachung und Aufzeichnung verschiedenen Parameter wie z. B. der Sauerstoffsättigung, der Atem- und der Herzfrequenz, körperlicher Aktivitäten (Gehen, Laufen, Radfahren etc.), der Schlafdauer und -qualität oder der Körpertemperatur sowie als Phantasieschmuck. Die erfassten Daten werden an ein Smartphone mit einer entsprechenden Anwendung gesendet. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.
Sog. Videospielzubehör, in Form einer Warenzusammenstellung, in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Gerät, einem USB-A-auf-USB-C-Ladekabel, einer Handschlaufe und einer Kunststoffklammer, die gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt sind. Das Gerät besteht aus einer linsenförmigen Scheibe (Ø 65 mm) und ist mit einem Bluetooth-Funkmodul, einem Speicher, einem Lautsprecher, einem Akkumulator, einem Ladeanschluss, einem Beschleunigungssensor sowie mit zwei Bedienelementen mit integrierter LED ausgestattet (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät ist dazu bestimmt, mit einem mobilen Endgerät verbunden zu werden, um Daten an bestimmte Spiele-Apps zu übertragen. Nach der Verbindung mit diesen Apps dient das Gerät gleichermaßen zur Datenübertragung (Position 8517), zum Fernsteuern der Anwendungen (Position 8526), zur Wiedergabe von Melodien (Position 8519) und zum Messen von Bewegungen für die Schlafüberwachung (Position 9031). Die detektierten Daten sind anschließend in der entsprechenden App auslesbar. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine ist nicht feststellbar. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.
Sog. Gerät zur Erfassung von Geländedaten und Höhenänderungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell aus Kunststoff und unedlem Metall (101 , 4 x 11 , 4 x 89 , 7 cm; 6 , 35 kg), das aus einem kombinierten Gerät aus mindestens einem multifunktionalen triaxialen Beschleunigungs- und Neigungssensor (MEMS) (kennzeichnende Haupttätigkeit) und einem Geschwindigkeitssensor besteht und das mit zwei Kunststofflaufrädern, einem Schalter, einer wiederaufladbaren Lithiumionenbatterie mit Ladebuchse und -zustandsanzeige, einer Bluetooth-Antenne, einem Geräteständer, einer höhenverstellbare Lenkstange mit einer Halterung für eine mobiles Datenverarbeitungsgerät sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Zur Ermittlung eines Geländeprofils wird das Gerät mittels der Laufräder, die immer Bodenkontakt haben müssen, ab einem Referenzpunkt in einer angemessenen Geschwindigkeit (subsidiäre Funktion) zu einem avisierten Endpunkt geschoben. Dabei detektieren die Sensoren durch die Änderung der Neigung die damit verbundene Änderung der Beschleunigung (kennzeichnende Hauptfunktion). Dabei erzeugen die Sensoren ein elektrisches Signal, das proportional zur Beschleunigungsänderung ist. Dieses Signal wird an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) weitergeleitet. Die Ware ist zur Ermittlung von Bodenverhältnissen (u.a. Winkel, Abstände) und somit zur Planung von Horizontalbohrungen im Infrastrukturbereich bestimmt. Die Waren werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eigereiht.
Fitness-Tracker, sog. Heart rate Sensor (HRM), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Fitnesstracker in Form eines Armbandes aus elastischem Funktionsstrick (SuperKnit) mit einem displaylosen, elektronischen, multifunktionalen Sensor-Modul, einem kabellosen Akku Pack und optional einem USB C Ladekabel (je nach Variante). Äußere Form Siehe Abbildung in Anlage. Das Sensor-Modul setzt sich im Wesentlichen aus einem Beschleunigungssensor, einem PGG-Sensor, einem Hauttemperatursensor, einem Bluetooth-Modul, einem Akkumulator, einer CPU sowie einem Speicher zusammen. Der am Handgelenk oder dem Oberarm zu tragende Tracker dient der Erfassung von Gesundheits- und Aktivitätsdaten, hier der Überwachung und Aufzeichnung verschiedenen Parameter wie z.B. der Herzfrequenz, Puls, Blutdruck, Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung und Hauttemperatur, körperliche Aktivitäten (Gehen, Laufen, Radfahren etc.), Schlafdauer und -qualität oder Körpertemperatur. Die Daten werden an ein gekoppeltes Smartphone mit den entsprechenden Anwendungen gesendet. Die Einrichtung und Steuerung erfolgen vollständig über die zugehörige Smartphone-App. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Hauptfunktion innerhalb des multifunktionalen Gerätemoduls ist nicht ermittelbar, so dass die Einreihung gemäß AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition (KN) erfolgt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020" eingereiht.
Sog. Fitness Tracker, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung und des Wertes charakterbestimmenden Fitnesstracker in Form eines Fingerringes, einem Ladeetui sowie einem USB-C Ladekabel (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Ring ist in drei verschiedenen Farben und acht verschiedenen Größen erhältlich. Der Ring dient ausschließlich in Verbindung mit einem Smartphone gleichermaßen z.B. der Schrittzählung, der Distanzmessung, der Ermittlung des Kalorienverbrauchs, der Herzfrequenzmessung, der Ermittlung von Blutsauerstoff, HRV, Atemfrequenz, Schlafdauer und PAI (Personal Activity Intelligence). Zudem stehen 120 verschiedene Sportmodi zur Verfügung. Die Daten werden an ein gekoppeltes Smartphone mit den entsprechenden Anwendungen gesendet. Eine kennzeichnende Hauptfunktion ist nicht feststellbar. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam mit einer Anleitung und Sicherheitshinweise verpackt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
Gyrosensor, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse aus Kunststoff (55 x 25 x 12 mm) mit Befestigungselementen, einem Kabel mit Ethernet-Steckverbindung, einem Gyrosensor sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware misst die Winkelgeschwindigkeit (Änderung des Rotationswinkels je Zeiteinheit) mithilfe der Gravitation und gibt die Messdaten über ein analoges Signal an eine übergeordnete Einheit (Steuerung von höhenverstellbaren Tischen, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) aus. Die Ware ist zusammen mit zwei Montageschrauben (De-minimis-Regel) in einem Pappkarton verpackt. Die Ware wird als „Instrument, Apparat oder Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes Messgerät als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 genannt" eingereiht
Sog. Geschwindigkeitssensor, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Gehäuse aus Kunststoff (Ø 16-30 x 125 mm), das mit einem Hallsensor, einem dreipoligen Anschlussstecker, Befestigungselementen sowie mit elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird am Getriebe eines Motors verbaut. Durch die Bewegung des Getriebes erfolgt eine Änderung des umgebenden Magnetfeldes. Dies wird durch den kontaktlos arbeitenden Sensor detektiert. Dieser generiert daraufhin ein zur Bewegung proportionales Rechtecksignal, aus dessen Frequenz eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) die Drehzahl des Motors und somit die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.
Notes that govern this classification
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9031.80.80.00.0 cover?
Code 9031.80.80.00.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9031.80.80.00.0?
The third-country duty rate for 9031.80.80.00.0 is 0 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9031.80.80.00.0?
The first six digits form the HS code: 903180. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9031.80.80.00.0 have?
9031.80.80.00.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9031.80.80.00.0 sit in the tariff?
9031.80.80.00.0 sits in this hierarchy: 90 OPTICAL, PHOTOGRAPHIC, CINEMATOGRAPHIC, MEASURING, CHECKING, PRECISION, MEDICAL OR SURGICAL INSTRUMENTS AND APPARATUS; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9031 Measuring or checking instruments, appliances and machines, not specified or included elsewhere in this chapter; profile projectors > 903180 Other instruments, appliances and machines > 90318080 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9031.80.80.00.0?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9031.80.80.00.0, for example DEBTI48252/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Is 9031.80.80.00.0 a dual-use item?
The customs code alone does not decide that. An indicative correlation links 9031.80.80.00.0 to 1A004c, 1A004d, 1B001f, 2B119b, 3A002a, 3A002c, 3A002e, 3A002f. Whether your item is listed depends on its technical parameters and has to be checked against the wording of the control list.
Does customs tariff code 9031.80.80.00.0 change?
9031.80.80.00.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.