Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0: Instrumente, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 steht für Instrumente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9031.80.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9031.80.80.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
- 9031.80andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
- 9031.80.80andere
- 9031.80.80.00.0Instrumente, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A004cProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 1A004dProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 1B001fEquipment designed for the "production" of "composite" structures or laminates or "fibrous or filamentary materials", as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 2B119bBalancing machines and related equipment, as follows:
- 3A002aGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002cGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002eGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
- 3A002fGeneral purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sogenannter modularer Video Pattern Generator, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (132 x 350 x 350 mm) aus unedlem Metall mit integrierter Luftkühlung, einem Hauptschalter, einem 7“-Touch-Display, zwei USB-Schnittstellen, mehreren Steuer- und Bedienknöpfen sowie einem Drehknopf auf der Gerätevorderseite, einem AC-Leistungseingang, zwei USB-Schnittstellen, einer Ethernet-Schnittstelle, einer I/O-Schnittstelle und vier Signalmodul-Steckplätzen auf der Gehäuserückseite sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient gleichermaßen dem Prüfen von Bildqualität, Farbtreue und Signalverarbeitung von Monitoren, Fernsehern sowie Projektoren und dem Durchführen von Stresstests, um vorgegebene Leistungsspektren zu prüfen. Hierzu ist es erforderlich, entsprechende Module (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) einzustecken, die z.B. über Videoausgänge verfügen und Signale erzeugen können, sodass die Ware nicht vollständig ist. Die Ware dient mit je nach Bedarf eingesteckten Modulen dem Testen von mit ihr verbundenen Prüflingen u.a. in Form von Signalverarbeitungsprüfungen, End-of-Line-Prüfungen, Fehlersuchen sowie Robustheitsprüfungen. Die Ware stellt sich gleichermaßen als Prüfstand und als Gerät zum Prüfen anderer als geometrische Größen dar. Eine kennzeichnende Hauptfunktion ist nicht erkennbar. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.
Sog. Smartring, in Form einer Warenzusammenstellung, in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Fitnesstracker in Form eines Fingerrings, einem Ladegerät, einem USB-C-Kabel sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verpackung. Der Ring besteht aus Titan (7 , 9 x 2 , 88 mm; 3 , 3 - 5 , 2 g) und ist ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis, das mit einer CPU, einem Temperatursensor, einem Pulsoximeter, einem Beschleunigungssensor, einem Bluetooth®-Modul, einem Akkumulator, einem Speicher sowie einer berührungsempfindlichen Schaltfläche ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Ein charakterbestimmender Bestandteil der Ware ist nicht ermittelbar. Der Ring dient gleichermaßen der Überwachung und Aufzeichnung verschiedenen Parameter wie z. B. der Sauerstoffsättigung, der Atem- und der Herzfrequenz, körperlicher Aktivitäten (Gehen, Laufen, Radfahren etc.), der Schlafdauer und -qualität oder der Körpertemperatur sowie als Phantasieschmuck. Die erfassten Daten werden an ein Smartphone mit einer entsprechenden Anwendung gesendet. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.
Sog. Videospielzubehör, in Form einer Warenzusammenstellung, in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Gerät, einem USB-A-auf-USB-C-Ladekabel, einer Handschlaufe und einer Kunststoffklammer, die gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt sind. Das Gerät besteht aus einer linsenförmigen Scheibe (Ø 65 mm) und ist mit einem Bluetooth-Funkmodul, einem Speicher, einem Lautsprecher, einem Akkumulator, einem Ladeanschluss, einem Beschleunigungssensor sowie mit zwei Bedienelementen mit integrierter LED ausgestattet (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät ist dazu bestimmt, mit einem mobilen Endgerät verbunden zu werden, um Daten an bestimmte Spiele-Apps zu übertragen. Nach der Verbindung mit diesen Apps dient das Gerät gleichermaßen zur Datenübertragung (Position 8517), zum Fernsteuern der Anwendungen (Position 8526), zur Wiedergabe von Melodien (Position 8519) und zum Messen von Bewegungen für die Schlafüberwachung (Position 9031). Die detektierten Daten sind anschließend in der entsprechenden App auslesbar. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit der kombinierten Maschine ist nicht feststellbar. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.
Sog. Gerät zur Erfassung von Geländedaten und Höhenänderungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gestell aus Kunststoff und unedlem Metall (101 , 4 x 11 , 4 x 89 , 7 cm; 6 , 35 kg), das aus einem kombinierten Gerät aus mindestens einem multifunktionalen triaxialen Beschleunigungs- und Neigungssensor (MEMS) (kennzeichnende Haupttätigkeit) und einem Geschwindigkeitssensor besteht und das mit zwei Kunststofflaufrädern, einem Schalter, einer wiederaufladbaren Lithiumionenbatterie mit Ladebuchse und -zustandsanzeige, einer Bluetooth-Antenne, einem Geräteständer, einer höhenverstellbare Lenkstange mit einer Halterung für eine mobiles Datenverarbeitungsgerät sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Zur Ermittlung eines Geländeprofils wird das Gerät mittels der Laufräder, die immer Bodenkontakt haben müssen, ab einem Referenzpunkt in einer angemessenen Geschwindigkeit (subsidiäre Funktion) zu einem avisierten Endpunkt geschoben. Dabei detektieren die Sensoren durch die Änderung der Neigung die damit verbundene Änderung der Beschleunigung (kennzeichnende Hauptfunktion). Dabei erzeugen die Sensoren ein elektrisches Signal, das proportional zur Beschleunigungsänderung ist. Dieses Signal wird an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) weitergeleitet. Die Ware ist zur Ermittlung von Bodenverhältnissen (u.a. Winkel, Abstände) und somit zur Planung von Horizontalbohrungen im Infrastrukturbereich bestimmt. Die Waren werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eigereiht.
Fitness-Tracker, sog. Heart rate Sensor (HRM), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Fitnesstracker in Form eines Armbandes aus elastischem Funktionsstrick (SuperKnit) mit einem displaylosen, elektronischen, multifunktionalen Sensor-Modul, einem kabellosen Akku Pack und optional einem USB C Ladekabel (je nach Variante). Äußere Form Siehe Abbildung in Anlage. Das Sensor-Modul setzt sich im Wesentlichen aus einem Beschleunigungssensor, einem PGG-Sensor, einem Hauttemperatursensor, einem Bluetooth-Modul, einem Akkumulator, einer CPU sowie einem Speicher zusammen. Der am Handgelenk oder dem Oberarm zu tragende Tracker dient der Erfassung von Gesundheits- und Aktivitätsdaten, hier der Überwachung und Aufzeichnung verschiedenen Parameter wie z.B. der Herzfrequenz, Puls, Blutdruck, Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung und Hauttemperatur, körperliche Aktivitäten (Gehen, Laufen, Radfahren etc.), Schlafdauer und -qualität oder Körpertemperatur. Die Daten werden an ein gekoppeltes Smartphone mit den entsprechenden Anwendungen gesendet. Die Einrichtung und Steuerung erfolgen vollständig über die zugehörige Smartphone-App. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel verpackt. Eine Hauptfunktion innerhalb des multifunktionalen Gerätemoduls ist nicht ermittelbar, so dass die Einreihung gemäß AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition (KN) erfolgt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020" eingereiht.
Sog. Fitness Tracker, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung und des Wertes charakterbestimmenden Fitnesstracker in Form eines Fingerringes, einem Ladeetui sowie einem USB-C Ladekabel (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Ring ist in drei verschiedenen Farben und acht verschiedenen Größen erhältlich. Der Ring dient ausschließlich in Verbindung mit einem Smartphone gleichermaßen z.B. der Schrittzählung, der Distanzmessung, der Ermittlung des Kalorienverbrauchs, der Herzfrequenzmessung, der Ermittlung von Blutsauerstoff, HRV, Atemfrequenz, Schlafdauer und PAI (Personal Activity Intelligence). Zudem stehen 120 verschiedene Sportmodi zur Verfügung. Die Daten werden an ein gekoppeltes Smartphone mit den entsprechenden Anwendungen gesendet. Eine kennzeichnende Hauptfunktion ist nicht feststellbar. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam mit einer Anleitung und Sicherheitshinweise verpackt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als von den Unterpositionen (HS) 9031 10 bis 9031 49 erfasst" eingereiht.
Gyrosensor, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse aus Kunststoff (55 x 25 x 12 mm) mit Befestigungselementen, einem Kabel mit Ethernet-Steckverbindung, einem Gyrosensor sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware misst die Winkelgeschwindigkeit (Änderung des Rotationswinkels je Zeiteinheit) mithilfe der Gravitation und gibt die Messdaten über ein analoges Signal an eine übergeordnete Einheit (Steuerung von höhenverstellbaren Tischen, nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) aus. Die Ware ist zusammen mit zwei Montageschrauben (De-minimis-Regel) in einem Pappkarton verpackt. Die Ware wird als „Instrument, Apparat oder Gerät zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes Messgerät als in den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 genannt" eingereiht
Sog. Geschwindigkeitssensor, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Gehäuse aus Kunststoff (Ø 16-30 x 125 mm), das mit einem Hallsensor, einem dreipoligen Anschlussstecker, Befestigungselementen sowie mit elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird am Getriebe eines Motors verbaut. Durch die Bewegung des Getriebes erfolgt eine Änderung des umgebenden Magnetfeldes. Dies wird durch den kontaktlos arbeitenden Sensor detektiert. Dieser generiert daraufhin ein zur Bewegung proportionales Rechtecksignal, aus dessen Frequenz eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) die Drehzahl des Motors und somit die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen anderer als geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 8020 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0?
Die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 umfasst Instrumente, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9031.80.80.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9031.80.80.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9031.80.80.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 903180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0?
9031.80.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9031.80.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9031.80.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren > 903180 andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen > 90318080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9031.80.80.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9031.80.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48252/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9031.80.80.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9031.80.80.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004c, 1A004d, 1B001f, 2B119b, 3A002a, 3A002c, 3A002e, 3A002f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0?
Warennummer 9031.80.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
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