Customs tariff code 9505.90.00.00: Other
Reference data as at 1 July 2026
Customs tariff code 9505.90.00.00 covers Other. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.
9505.90.00.00 is TARIC code in the EU customs tariff, in chapter 95. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.
This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.
- Customs code
- 9505.90.00.00
- Third-country duty
- 2.7 %
- Declarable
- No
- Binding rulings
- 8
Where this code sits in the tariff
From HS code to customs tariff code 9505.90.00.00
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 2.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| United Kingdom | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Binding tariff information for this code
Lunettes fantaisie, dotées d’une monture avec des verres surmontées de bois de rennes. Elles ne sont pas destinée à corriger la vue ou à servir de protection. La monture est constituée en matière plastique (polypropylène). Les lunettes ont une taille destinée aux adultes.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um verschiedene, sogenannte Papiergirlanden in unterschiedlichen Ausführungen. Die 4 m bzw. 10 m langen Girlanden bestehen entweder aus - farbigen oder farbig bedruckten, zieharmonikaartig gefalteten und zusammengeklebten Papierzuschnitten auf einer Spinnstoffkordel oder - farbigen Papierzuschnitten, die fransenartig in Streifen eingeschnitten, zu Quasten geformt und auf eine Spinnstoffkordel aufgefädelt sind. Derartige Waren werden üblicherweise bei Festen zum Dekorieren von Räumen verwendet. Die Girlanden sind jeweils in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eiförmige Hohlkörper aus klarsichtigem Glas. Die Ei-Nachbildungen sind auf der Außenseite mit bunten Punkten in drei verschiedenen Farben bemalt und an der Oberseite mit einem Metallkrönchen sowie einem Spinnstoffband als Aufhängevorrichtung ausgestattet. Derartige Erzeugnisse dienen als Ostereier erkennbar der Ausgestaltung des Osterfestes. Insgesamt 6 Eier sind in einem Pappkarton mit klarsichtigem Kunststoffdeckel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um zwei ca. 350 cm lange Girlanden. Die Girlanden bestehen jeweils aus einer Schnur mit aufgefädelten Kunststoffröhrchen als Abstandhalter, an der sechs zylinderförmige, ziehharmonikaartig zusammenfaltbare Lampions (Ø ca. 10 cm, Höhe ca. 14 cm) aus Papier in unterschiedlichen Farben befestigt sind. Zusätzlich ist die Lampiongirlande mit Blumennachbildungen (einfache Spinnstoffzuschnitte) verziert. Die beiden vorliegenden Girlanden unterscheiden sich in ihrer Farbgestaltung der Lampions und Blüten (gelb/orange/pink bzw. gelb/grün/blau). Die Girlanden dienen der Ausgestaltung von Räumen für verschiedene Feste und sind einzeln in einem Kunststoffbeutel mit Pappaufhänger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um drei verschieden gestaltete Girlanden, die jeweils in einem klarsichtigen Folienbeutel mit Pappeinleger für den Einzelverkauf verpackt sind. Hierbei handelt es sich um: - eine Wabengirlande aus bedruckten Papierzuschnitten (L 200 cm x H 26 cm) in Form von Luftballons bzw. Geburtstagstorten, die in Reihe abwechselnd aneinandergeklebt sind und jeweils mit der Aufschrift "Happy Birthday" versehen sind, - eine Wimpelkette aus rechteckigen, an der Unterseite Zacken bildenden Pappzuschnitten (L 250 cm x H 16 cm), die auf eine Schnur aufgefädelt und vorderseitig mit einzelnen Buchstaben bedruckt sind, so dass der Schriftzug "HAPPY NEW YEAR" gebildet wird, - einen 12 cm hohen Schriftzug aus drei vorderseitig goldglänzenden Pappzuschnitten, die an eine Spinnstoffschnur geklebt sind und die Worte "Happy new Year" bilden (L 100 cm). Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern (Geburtstagsfest bzw. zu Silvester) zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, anderer als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sechs kegelförmige Partyhüte aus Pappe (H 17 cm), die auf der Außenseite mit den Regenbogenfarben bedruckt sind. Zur Befestigung auf dem Kopf sind die Hüte an der Unterseite mit Gummibändern versehen. Die noch nicht zusammengesteckten Waren dienen der Unterhaltung und sind im Hinblick auf die Verwendung aus nicht dauerhaftem Material hergestellt. Auf Grund der mangelnden Formstabilität sowie des einfachen Materials liegen keine Kopfbedeckungen im Sinne des Kap. 65 vor. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Papiertüten, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Kratzbildern mit Holzstäbchen in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht (vgl. DEBTI-47957/25-2 bis -7). Zolltarifrechtlich handelt es sich um „andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel“.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sechs kegelförmige Partyhüte aus Pappe (H 17 cm) mit einer farbigen Außenseite. Zur Befestigung auf dem Kopf sind die Hüte an der Unterseite mit Gummibändern versehen. Die noch nicht zusammengesteckten Waren dienen der Unterhaltung und sind im Hinblick auf die Verwendung aus nicht dauerhaftem Material hergestellt. Auf Grund der mangelnden Formstabilität sowie des einfachen Materials liegen keine Kopfbedeckungen im Sinne des Kap. 65 vor. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Papiertüten, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Bildern aus Pappe in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht (vgl. DEBTI-47958/25-2 bis -6). Zolltarifrechtlich handelt es sich um „andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel“.
Décoration de Pâques sous la forme d'une couronne de fleurs contenant des œufs. Matière : plastique Dimensions : 30 x 30 x 8 cm
Notes that govern this classification
Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
10. Position 9505 KN 31.07.2026
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What does customs tariff code 9505.90.00.00 cover?
Code 9505.90.00.00 covers Other. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.
What is the duty rate for 9505.90.00.00?
The third-country duty rate for 9505.90.00.00 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for 9505.90.00.00?
The first six digits form the HS code: 950590. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.
How many digits does 9505.90.00.00 have?
9505.90.00.00 has ten digits and carries the EU measures held in TARIC. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.
Where does 9505.90.00.00 sit in the tariff?
9505.90.00.00 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9505 Festive, carnival or other entertainment articles, including conjuring tricks and novelty jokes > 950590 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.
Is there binding tariff information for 9505.90.00.00?
Yes. The EBTI database holds decisions on 9505.90.00.00, for example FRBTIFR-BTI-2026-03191. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.
What happens if the customs tariff code is wrong?
An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.
Does customs tariff code 9505.90.00.00 change?
9505.90.00.00 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.
Classifying more than one product?
This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.