Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9505.90.00.00: Fest-, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9505.90.00.00 steht für Fest-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9505.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9505.90.00.00
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9505Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel
  3. 9505.90andere
  4. 9505.90.00.00Fest-, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.90.00.00

HS-Code9505.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9505.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9505.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-03191Erteilt von FRGültig bis 2029-08-25

Lunettes fantaisie, dotées d’une monture avec des verres surmontées de bois de rennes. Elles ne sont pas destinée à corriger la vue ou à servir de protection. La monture est constituée en matière plastique (polypropylène). Les lunettes ont une taille destinée aux adultes.

DEBTI31561/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um verschiedene, sogenannte Papiergirlanden in unterschiedlichen Ausführungen. Die 4 m bzw. 10 m langen Girlanden bestehen entweder aus - farbigen oder farbig bedruckten, zieharmonikaartig gefalteten und zusammengeklebten Papierzuschnitten auf einer Spinnstoffkordel oder - farbigen Papierzuschnitten, die fransenartig in Streifen eingeschnitten, zu Quasten geformt und auf eine Spinnstoffkordel aufgefädelt sind. Derartige Waren werden üblicherweise bei Festen zum Dekorieren von Räumen verwendet. Die Girlanden sind jeweils in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".

DEBTI33705/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eiförmige Hohlkörper aus klarsichtigem Glas. Die Ei-Nachbildungen sind auf der Außenseite mit bunten Punkten in drei verschiedenen Farben bemalt und an der Oberseite mit einem Metallkrönchen sowie einem Spinnstoffband als Aufhängevorrichtung ausgestattet. Derartige Erzeugnisse dienen als Ostereier erkennbar der Ausgestaltung des Osterfestes. Insgesamt 6 Eier sind in einem Pappkarton mit klarsichtigem Kunststoffdeckel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".

DEBTI31551/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um zwei ca. 350 cm lange Girlanden. Die Girlanden bestehen jeweils aus einer Schnur mit aufgefädelten Kunststoffröhrchen als Abstandhalter, an der sechs zylinderförmige, ziehharmonikaartig zusammenfaltbare Lampions (Ø ca. 10 cm, Höhe ca. 14 cm) aus Papier in unterschiedlichen Farben befestigt sind. Zusätzlich ist die Lampiongirlande mit Blumennachbildungen (einfache Spinnstoffzuschnitte) verziert. Die beiden vorliegenden Girlanden unterscheiden sich in ihrer Farbgestaltung der Lampions und Blüten (gelb/orange/pink bzw. gelb/grün/blau). Die Girlanden dienen der Ausgestaltung von Räumen für verschiedene Feste und sind einzeln in einem Kunststoffbeutel mit Pappaufhänger verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".

DEBTI31544/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um drei verschieden gestaltete Girlanden, die jeweils in einem klarsichtigen Folienbeutel mit Pappeinleger für den Einzelverkauf verpackt sind. Hierbei handelt es sich um: - eine Wabengirlande aus bedruckten Papierzuschnitten (L 200 cm x H 26 cm) in Form von Luftballons bzw. Geburtstagstorten, die in Reihe abwechselnd aneinandergeklebt sind und jeweils mit der Aufschrift "Happy Birthday" versehen sind, - eine Wimpelkette aus rechteckigen, an der Unterseite Zacken bildenden Pappzuschnitten (L 250 cm x H 16 cm), die auf eine Schnur aufgefädelt und vorderseitig mit einzelnen Buchstaben bedruckt sind, so dass der Schriftzug "HAPPY NEW YEAR" gebildet wird, - einen 12 cm hohen Schriftzug aus drei vorderseitig goldglänzenden Pappzuschnitten, die an eine Spinnstoffschnur geklebt sind und die Worte "Happy new Year" bilden (L 100 cm). Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern (Geburtstagsfest bzw. zu Silvester) zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, anderer als Weihnachtsartikel".

DEBTI47957/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sechs kegelförmige Partyhüte aus Pappe (H 17 cm), die auf der Außenseite mit den Regenbogenfarben bedruckt sind. Zur Befestigung auf dem Kopf sind die Hüte an der Unterseite mit Gummibändern versehen. Die noch nicht zusammengesteckten Waren dienen der Unterhaltung und sind im Hinblick auf die Verwendung aus nicht dauerhaftem Material hergestellt. Auf Grund der mangelnden Formstabilität sowie des einfachen Materials liegen keine Kopfbedeckungen im Sinne des Kap. 65 vor. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Papiertüten, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Kratzbildern mit Holzstäbchen in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht (vgl. DEBTI-47957/25-2 bis -7). Zolltarifrechtlich handelt es sich um „andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel“.

DEBTI47958/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um sechs kegelförmige Partyhüte aus Pappe (H 17 cm) mit einer farbigen Außenseite. Zur Befestigung auf dem Kopf sind die Hüte an der Unterseite mit Gummibändern versehen. Die noch nicht zusammengesteckten Waren dienen der Unterhaltung und sind im Hinblick auf die Verwendung aus nicht dauerhaftem Material hergestellt. Auf Grund der mangelnden Formstabilität sowie des einfachen Materials liegen keine Kopfbedeckungen im Sinne des Kap. 65 vor. Die Erzeugnisse sind gemeinsam mit Papiertüten, Malbüchern, Stickern aus Kunststofffolie und Bildern aus Pappe in einem Polybeutel verpackt. Die Bestandteile sind thematisch aufeinander abgestimmt und sollen der Ausgestaltung eines Kindergeburtstages dienen. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes jedoch nicht in Betracht (vgl. DEBTI-47958/25-2 bis -6). Zolltarifrechtlich handelt es sich um „andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel“.

FRBTIFR-BTI-2026-04202Erteilt von FRGültig bis 2029-08-04

Décoration de Pâques sous la forme d'une couronne de fleurs contenant des œufs. Matière : plastique Dimensions : 30 x 30 x 8 cm

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9505

Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …

Pos. 9505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

10. Position 9505 KN 31.07.2026

10. Position 9505 KN 31.07.2026

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9505.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 9505.90.00.00 umfasst Fest-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9505.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9505.90.00.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9505.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9505.90.00.00?

9505.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9505.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9505.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9505 Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel > 950590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9505.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9505.90.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-03191. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9505.90.00.00?

TARIC-Code 9505.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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