Customs tariff code

Customs tariff code 9506.91: Articles and equipment for general physical exercise, andere, Geräte und…

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 9506.91 covers Articles and equipment for general physical exercise, andere, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik. The third-country duty rate is 2.7 %, plus import VAT.

9506.91 is HS subheading in the EU customs tariff, in chapter 95. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is not declarable on its own. A declaration needs one of the subdivisions beneath it.

Customs code
9506.91
Third-country duty
2.7 %
Declarable
No
Binding rulings
7

Where this code sits in the tariff

  1. 95TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  2. 9506Articles and equipment for general physical exercise, gymnastics, athletics, other sports (including table tennis) or outdoor games, not specified or included elsewhere in this chapter; swimming pools and paddling pools
  3. 9506.91Articles and equipment for general physical exercise, andere, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik

From HS code to customs tariff code 9506.91

HS code9506.916 digits, uniform worldwide

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty2.7 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DE6955/16-1Issued by DEValid until 2019-05-29

Mit Produktbeschreibungen veranschaulichte Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem auf dem Boden stehenden, nicht motorisierten Fitnessgerät mit einem zweifüßigen Untergestell, auf dem mittig ein halbkreisförmiger Aluminiumrahmen montiert ist, der entlang seiner Querachse bis zu 50 Grad frei schwenkbar ist.Seitlich an diesem Rahmen befindet sich jeweils ein Gestell, an dessen beiden Enden verstellbare und ebenfalls schwenkbare Stützen für Arme und Beine angebracht sind, - einem Eingabegerät in Form eines Controllers (ohne Batterien), der mit Klettverschluss am Griff des Fitnessgerätes befestigt wird und - einer Videobrille mit Grafikanzeige und Sensoren zur Bewegungserfassung des Kopfes (sog. VR-Brille). An dem Fitnessgerät gibt es ausschließlich für die Unterschenkel und die Unterarme Auflageflächen. Beim Hineinsteigen kippt das Gestell wie eine Wippe vor und zurück. Der Sportler versucht zunächst (im Vierfüßlerstand) unter Einsatz von Körperkraft in der Waagerechten zu bleiben. Das Simulationsgerät wird ausschließlich durch Verlagerung des eigenen Körpergewichts gesteuert. Das Kugellager in Bauchhöhe bewirkt, dass sich der komplette Rahmen durch eine Verschiebung des eigenen Körpergewichts nach rechts oder links neigt, so dass man das Gefühl hat, zu fliegen. Zum Erhöhen des Schwierigkeitsgrades wird der Neigungswinkel vergrößert. Neben der Reaktion, Koordination und Balance werden durch geschicktes Balancieren in Längs- und Querachse verschiedene Muskelgruppen - vor allem Bauchmuskeln, Schultern, Arme und Brust - gestärkt und trainiert. Zusätzlich können diese Bewegungen vom Beschleunigungssensor eines am Rahmen zu befestigten Smartphones aufgezeichnet und an einen Computer (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) übertragen werden. Mit der beiliegenden Videobrille kann mittels eines Programmes z.B. das Fliegen mit Ausweichmanövern simuliert werden, wobei das an das Fitnessgerät anzubringende Smartphone mit integriertem Gyroskop als zusätzlicher Gamecontroller mit App-Funktion fungiert. Die Warenzusammenstellung, im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterverleihend aus dem Fitnessgerät bestehend, ist hauptsächlich für das Trainieren verschiedener Muskelgruppen bestimmt. Das Erzeugnis wird als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik" eingereiht.

DE25502/11-1Issued by DEValid until 2018-04-02

Bei dem sog. "Quick Band Professional" handelt es sich um ein mehrteiliges, noch nicht zusammengesetztes Erzeugnis, bestehend aus - einem elastischen, ca. 3,40 m langen, mit Nylon ummantelten Gummischlauch, dessen Enden jeweils mit einem Karabinerhaken aus Metall versehen sind, - einem Gurt mit verstellbaren Schlaufen zur Fixierung am Körper sowie einer an dem Gurt angebrachten Metallöse und - einem zu einer ca. 46,5 cm langen Schlaufe zusammengenähten, ca. 4 cm breiten Spinnstoffband, dessen eines Ende mit einer Metallöse ausgestattet ist. Die mehrteilige Ware ist in einem Netzbeutel mit Tunnelzug für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie dient als eine Art Expander, ein Fitnessgerät, welches über ein elastisches Band funktioniert, das gedehnt und somit in unterschiedlichen Übungen zum Trainieren der verschiedenen Muskelgruppen des Menschen verwendet werden soll. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.

DE7188/11-1Issued by DEValid until 2018-03-26

Das Fangnetz für Trampoline besteht je nach Größe aus einem Netz mit sechs bzw. acht oder zwölf Schnappverschlüsse, sechs bzw. acht oder zwölf gepolsterten Metallbügeln und entsprechendem Befestigungsmaterial. Das Netz hat eine Zugangsöffnung, die mit einem Reißverschluss verschlossen werden kann. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist angesichts ihrer Form und ihrer Merkmale dazu bestimmt, an einem spezifischen Trampolin angebracht zu werden. Sie wird als Sicherheitsnetz beim Trampolinspringen verwendet. Je nach Größe des Trampolins, kann das Netz verschiedene Größen haben. Das Fangnetz wird als erkennbares Zubehör, ausschließlich zur Verwendung an einem Gerät oder Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung geeignet, eingereiht.

DE22325/11-1Issued by DEValid until 2018-03-07

Es handelt sich um einen schwarzen, 16 kg schweren sog. Kettlebell aus Eisen mit Gummiüberzug, in Gestalt eines Kugelgewichtes mit Haltegriff. Der Kettlebell ist ein Trainingsgerät zum Muskelaufbau und zum Herz-Kreislauf-Training. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, ohne System zur Einstellung unterschiedlicher Belastungen" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE22907/11-1Issued by DEValid until 2018-01-30

Sog. "Danrho Bullbag". Es handelt sich um ein halbrundes, ca. 110 cm langes und 8,5 kg schweres Erzeugnis (aus Leder mit einer Granulatfüllung), welches als Trainingsgerät insbesondere zur Stärkung der Oberkörpermuskulatur verwendet wird. Die Ware ist mit zwei Schlaufen versehen. Das Trainingsgerät wird beispielsweise auf die Schultern gelegt, um bestimmte Eigengewichtsübungen effekiver zu gestalten. Das Erzeugnisse ist als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.

DE22836/11-1Issued by DEValid until 2018-01-11

Es handelt sich um ein ca. 3,5 cm dickes, 3,5 oder 6 m langes Tau in Form eines 6-litzigen Hanfseils mit roter Farbkennzeichnung in der Mitte, das am oberen Ende mit einer Aufhängeöse aus Metall und am unteren Ende mit einer ca. 15 cm langen Kunststoffmanschette/-ummantelung abschließt. Die Ware wird mithilfe der Metallöse an Decken o. Ä. befestigt und dient als Kletterseil der sportlichen Ertüchtigung. Das Erzeugnis ist als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung" einzureihen.

DEB/3226/07-1Issued by DEValid until 2013-12-09

Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. �Qi � Kugeln�. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - zwei ca. 40 mm großen Metallkugeln (charakterbestimmend aufgrund der Bedeutung für die Verwendung), jeweils mit integrierter Feder und zwei integrierten Kugeln, - einem ca. 8, 5 cm x 8, 5 cm großen, 176-seitigen Buch mit Informationen zur Verwendung und Wirkungsweise der Kugeln und - einem ca.12, 5 cm x 13, 5 cm großen, orangefarbenen Spinnstoffbeutel mit Zugkordel zur Aufbewahrung und zum Transport der Kugeln. Bei Bewegung der Kugeln in der Hand werden durch die integrierten Bestandteile verschiedenartige Klänge erzeugt. Sie finden Verwendung zur allgemeinen körperlichen Ertüchtigung bzw. Gymnastik und Training der Armmuskulatur und sollen das allgemeine Wohlbefinden fördern. Die Warenzusammenstellung ist in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.

Notes that govern this classification

Pos. 9506

Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …

Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 91: 1. Hüpfball mit einem weichen einteiligen Griff, aus Kunststoff, in drei Versionen erhältlich, mit einem Durchmesser von 45 cm, 55 cm oder 66 cm. Die empfohlene Maximalbelastung beträgt entsprechend 45 kg, 70 kg und 90 kg. Der aufblasbare Hüpfball soll die Koordinationsfähigkeit und das Gleichgewicht des Benutzers trainieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6. 2. Springseil, bestehend aus einem festen Kern 5 mm PVC-Seil, ca. 3 m lang, das auf jeder Oberfläche benutzt werden kann (Beton, Pflaster, Holzfußboden usw.) und zwei Griffen aus Kunststoff. Das Seil ist in einem 90-Grad-Winkel befestigt. Das Springseil ist dazu bestimmt zur körperlichen Ertüchtigung verwendet zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 9506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …

Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 91: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 01. Juli 2002 - 2 K 280/99 und Beschluss des BFH vom 20. September 2002 – VII B 224/02 – zur Einreihung von Elektrolaufbändern in die Kombinierte Nomenklatur. Die Elektrolaufbänder verfügen über ein von einem Elektromotor angetriebenes Laufband mit Transportrollen und sind mit Anzeigegeräten für Geschwindigkeit, Trainingszeit, Strecke u.ä. sowie einer entsprechenden Steuerung für unterschiedliche Programme ausgestattet. Geräte dieser Art werden z.B. in Wohnungen, Hotels, Praxen und Fitneß-Clubs verwendet.

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What does customs tariff code 9506.91 cover?

Code 9506.91 covers Articles and equipment for general physical exercise, andere, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 9506.91?

The third-country duty rate for 9506.91 is 2.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 9506.91?

The first six digits form the HS code: 950691. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 9506.91 have?

9506.91 has six digits and matches the globally uniform HS subheading. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 9506.91 sit in the tariff?

9506.91 sits in this hierarchy: 95 TOYS, GAMES AND SPORTS REQUISITES; PARTS AND ACCESSORIES THEREOF > 9506 Articles and equipment for general physical exercise, gymnastics, athletics, other sports (including table tennis) or outdoor games, not specified or included elsewhere in this chapter; swimming pools and paddling pools. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 9506.91?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9506.91, for example DE6955/16-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 9506.91 change?

9506.91 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.