Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9506.91: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9506.91 steht für Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9506.91 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9506.91
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
  3. 9506.91Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9506.91

HS-Code9506.916 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE6955/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-05-29

Mit Produktbeschreibungen veranschaulichte Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem auf dem Boden stehenden, nicht motorisierten Fitnessgerät mit einem zweifüßigen Untergestell, auf dem mittig ein halbkreisförmiger Aluminiumrahmen montiert ist, der entlang seiner Querachse bis zu 50 Grad frei schwenkbar ist.Seitlich an diesem Rahmen befindet sich jeweils ein Gestell, an dessen beiden Enden verstellbare und ebenfalls schwenkbare Stützen für Arme und Beine angebracht sind, - einem Eingabegerät in Form eines Controllers (ohne Batterien), der mit Klettverschluss am Griff des Fitnessgerätes befestigt wird und - einer Videobrille mit Grafikanzeige und Sensoren zur Bewegungserfassung des Kopfes (sog. VR-Brille). An dem Fitnessgerät gibt es ausschließlich für die Unterschenkel und die Unterarme Auflageflächen. Beim Hineinsteigen kippt das Gestell wie eine Wippe vor und zurück. Der Sportler versucht zunächst (im Vierfüßlerstand) unter Einsatz von Körperkraft in der Waagerechten zu bleiben. Das Simulationsgerät wird ausschließlich durch Verlagerung des eigenen Körpergewichts gesteuert. Das Kugellager in Bauchhöhe bewirkt, dass sich der komplette Rahmen durch eine Verschiebung des eigenen Körpergewichts nach rechts oder links neigt, so dass man das Gefühl hat, zu fliegen. Zum Erhöhen des Schwierigkeitsgrades wird der Neigungswinkel vergrößert. Neben der Reaktion, Koordination und Balance werden durch geschicktes Balancieren in Längs- und Querachse verschiedene Muskelgruppen - vor allem Bauchmuskeln, Schultern, Arme und Brust - gestärkt und trainiert. Zusätzlich können diese Bewegungen vom Beschleunigungssensor eines am Rahmen zu befestigten Smartphones aufgezeichnet und an einen Computer (beides nicht Gegenstand dieser vZTA) übertragen werden. Mit der beiliegenden Videobrille kann mittels eines Programmes z.B. das Fliegen mit Ausweichmanövern simuliert werden, wobei das an das Fitnessgerät anzubringende Smartphone mit integriertem Gyroskop als zusätzlicher Gamecontroller mit App-Funktion fungiert. Die Warenzusammenstellung, im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterverleihend aus dem Fitnessgerät bestehend, ist hauptsächlich für das Trainieren verschiedener Muskelgruppen bestimmt. Das Erzeugnis wird als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik" eingereiht.

DE25502/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-04-02

Bei dem sog. "Quick Band Professional" handelt es sich um ein mehrteiliges, noch nicht zusammengesetztes Erzeugnis, bestehend aus - einem elastischen, ca. 3,40 m langen, mit Nylon ummantelten Gummischlauch, dessen Enden jeweils mit einem Karabinerhaken aus Metall versehen sind, - einem Gurt mit verstellbaren Schlaufen zur Fixierung am Körper sowie einer an dem Gurt angebrachten Metallöse und - einem zu einer ca. 46,5 cm langen Schlaufe zusammengenähten, ca. 4 cm breiten Spinnstoffband, dessen eines Ende mit einer Metallöse ausgestattet ist. Die mehrteilige Ware ist in einem Netzbeutel mit Tunnelzug für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie dient als eine Art Expander, ein Fitnessgerät, welches über ein elastisches Band funktioniert, das gedehnt und somit in unterschiedlichen Übungen zum Trainieren der verschiedenen Muskelgruppen des Menschen verwendet werden soll. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.

DE7188/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-03-26

Das Fangnetz für Trampoline besteht je nach Größe aus einem Netz mit sechs bzw. acht oder zwölf Schnappverschlüsse, sechs bzw. acht oder zwölf gepolsterten Metallbügeln und entsprechendem Befestigungsmaterial. Das Netz hat eine Zugangsöffnung, die mit einem Reißverschluss verschlossen werden kann. Die noch nicht zusammengesetzte Ware ist angesichts ihrer Form und ihrer Merkmale dazu bestimmt, an einem spezifischen Trampolin angebracht zu werden. Sie wird als Sicherheitsnetz beim Trampolinspringen verwendet. Je nach Größe des Trampolins, kann das Netz verschiedene Größen haben. Das Fangnetz wird als erkennbares Zubehör, ausschließlich zur Verwendung an einem Gerät oder Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung geeignet, eingereiht.

DE22325/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-03-07

Es handelt sich um einen schwarzen, 16 kg schweren sog. Kettlebell aus Eisen mit Gummiüberzug, in Gestalt eines Kugelgewichtes mit Haltegriff. Der Kettlebell ist ein Trainingsgerät zum Muskelaufbau und zum Herz-Kreislauf-Training. Die Ware ist als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, ohne System zur Einstellung unterschiedlicher Belastungen" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE22907/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-01-30

Sog. "Danrho Bullbag". Es handelt sich um ein halbrundes, ca. 110 cm langes und 8,5 kg schweres Erzeugnis (aus Leder mit einer Granulatfüllung), welches als Trainingsgerät insbesondere zur Stärkung der Oberkörpermuskulatur verwendet wird. Die Ware ist mit zwei Schlaufen versehen. Das Trainingsgerät wird beispielsweise auf die Schultern gelegt, um bestimmte Eigengewichtsübungen effekiver zu gestalten. Das Erzeugnisse ist als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, im Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.

DE22836/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-01-11

Es handelt sich um ein ca. 3,5 cm dickes, 3,5 oder 6 m langes Tau in Form eines 6-litzigen Hanfseils mit roter Farbkennzeichnung in der Mitte, das am oberen Ende mit einer Aufhängeöse aus Metall und am unteren Ende mit einer ca. 15 cm langen Kunststoffmanschette/-ummantelung abschließt. Die Ware wird mithilfe der Metallöse an Decken o. Ä. befestigt und dient als Kletterseil der sportlichen Ertüchtigung. Das Erzeugnis ist als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung" einzureihen.

DEB/3226/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-09

Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. �Qi � Kugeln�. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - zwei ca. 40 mm großen Metallkugeln (charakterbestimmend aufgrund der Bedeutung für die Verwendung), jeweils mit integrierter Feder und zwei integrierten Kugeln, - einem ca. 8, 5 cm x 8, 5 cm großen, 176-seitigen Buch mit Informationen zur Verwendung und Wirkungsweise der Kugeln und - einem ca.12, 5 cm x 13, 5 cm großen, orangefarbenen Spinnstoffbeutel mit Zugkordel zur Aufbewahrung und zum Transport der Kugeln. Bei Bewegung der Kugeln in der Hand werden durch die integrierten Bestandteile verschiedenartige Klänge erzeugt. Sie finden Verwendung zur allgemeinen körperlichen Ertüchtigung bzw. Gymnastik und Training der Armmuskulatur und sollen das allgemeine Wohlbefinden fördern. Die Warenzusammenstellung ist in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9506

Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …

Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 91: 1. Hüpfball mit einem weichen einteiligen Griff, aus Kunststoff, in drei Versionen erhältlich, mit einem Durchmesser von 45 cm, 55 cm oder 66 cm. Die empfohlene Maximalbelastung beträgt entsprechend 45 kg, 70 kg und 90 kg. Der aufblasbare Hüpfball soll die Koordinationsfähigkeit und das Gleichgewicht des Benutzers trainieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6. 2. Springseil, bestehend aus einem festen Kern 5 mm PVC-Seil, ca. 3 m lang, das auf jeder Oberfläche benutzt werden kann (Beton, Pflaster, Holzfußboden usw.) und zwei Griffen aus Kunststoff. Das Seil ist in einem 90-Grad-Winkel befestigt. Das Springseil ist dazu bestimmt zur körperlichen Ertüchtigung verwendet zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 9506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …

Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 91: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 01. Juli 2002 - 2 K 280/99 und Beschluss des BFH vom 20. September 2002 – VII B 224/02 – zur Einreihung von Elektrolaufbändern in die Kombinierte Nomenklatur. Die Elektrolaufbänder verfügen über ein von einem Elektromotor angetriebenes Laufband mit Transportrollen und sind mit Anzeigegeräten für Geschwindigkeit, Trainingszeit, Strecke u.ä. sowie einer entsprechenden Steuerung für unterschiedliche Programme ausgestattet. Geräte dieser Art werden z.B. in Wohnungen, Hotels, Praxen und Fitneß-Clubs verwendet.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9506.91?

Die Zolltarifnummer 9506.91 umfasst Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9506.91?

Der Drittlandszollsatz für 9506.91 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9506.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9506.91?

9506.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9506.91 im Zolltarif eingeordnet?

9506.91 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9506.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9506.91 erfasst, zum Beispiel DE6955/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9506.91?

HS-Unterposition 9506.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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