Customs tariff code

Customs tariff code 9602.00.00.90.0: Other, andere

Reference data as at 1 July 2026

Customs tariff code 9602.00.00.90.0 covers Other, andere. The third-country duty rate is 2.2 %, plus import VAT.

9602.00.00.90.0 is national commodity code in the EU customs tariff, in chapter 96. This page shows the full classification path, the duty rate, the official comparison cases, and the notes that govern this code.

This code is declarable: you can use it in this form on a customs declaration.

Customs code
9602.00.00.90.0
Third-country duty
2.2 %
Declarable
Yes
Binding rulings
8

Where this code sits in the tariff

  1. 96MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES
  2. 9602Worked vegetable or mineral carving material and articles of these materials; moulded or carved articles of wax, of stearin, of natural gums or natural resins or of modelling pastes, and other moulded or carved articles, not elsewhere specified or included; worked, unhardened gelatin (except gelatin of heading 3503) and articles of unhardened gelatin
  3. 9602.00.00Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine
  4. 9602.00.00.90Other
  5. 9602.00.00.90.0Other, andere

From HS code to customs tariff code 9602.00.00.90.0

HS code9602.006 digits, uniform worldwide
CN code9602.00.008 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code9602.00.00.9010 digits, carries the EU measures
Commodity code9602.00.00.90.011 digits, used on a German import declaration

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty2.2 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Binding tariff information for this code

DEBTI44063/25-1Issued by DEValid until 2029-02-22

Es handelt sich bei der Ware um im Durchmesser ca. 0 , 5 cm große, speziell geformte, achteckige Erzeugnisse aus Paraffin. Die Erzeugnisse (insgesamt 75 g) sind in verschiedenen Farben in einer dafür passend und für den dauerhaften Gebrauch aufgemachten Sortierbox aus Kunststoff verpackt. Es handelt sich hierbei nicht um sog. Siegellack der primär aus Schellack und Terpentin besteht. Die Waren sind als "geformte Waren aus Paraffin, anderweit weder genannt noch inbegriffen" einzureihen.

DEBTI44412/22-1Issued by DEValid until 2026-02-05

Es handelt sich bei dem sog. „Vogelspielzeug, Art. 58996“ um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einer ca. 35 cm langen Kordel, auf die abwechselnd sieben unterschiedlich große Stücke einer Kokosnussschale (5 cm – 9 cm), acht Holzkugeln (Durchmesser ca. 2 cm) und vier Bimsstein ähnliche Stücke (sog. Lavagestein; 3 cm – 7 cm) aufgereiht sind. Die Kordel ist mittig mit einer Aufhängevorrichtung versehen und dient der Bestückung eines Vogelkäfigs (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Die Kokosnussschalen sind nicht handgearbeitet und sind mit einer über eine einfache Bearbeitung hinausgehende mittige Lochung versehen. Da ein den Charakter der Ware bestimmender Bestandteil nicht ermittelbar ist, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Das mit einem Pappaufhänger versehene Erzeugnis ist als "Ware aus pflanzlichen Schnitzstoffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI14660/22-1Issued by DEValid until 2025-06-12

Es handelt sich bei dem Erzeugnis mit der Artikelnummer 64196 um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus - einem broschierten Druckerzeugnis für Kinder (Format: etwa 27,9 x 21,0 cm Umfang 16 Bogen, Klebebindung), mit einem Umschlag aus bedrucktem Kartonpapier. Jeder Bogen ist vorderseitig im Wesentlichen mit einer kindgerechten Strichzeichnung bedruckt und kann entlang einer Perforation aus der Broschüre herausgetrennt werden. Neben den Zeichnungen befindet sich ein entlang einer Perforation abtrennbarer Streifen, der mit Formen oder Motiven bedruckt ist, die ausgeschnitten und auf die entsprechenden Schattenrisse in den Strichzeichnungen geklebt werden sollen. Rückseitig sind die Bogen neben den Worten "für", "von" und "am" mit gepunkteten Schreiblinien bedruckt. - fünf Nachbildungen von Fischen aus Wachs in verschiedenen Farben (gelb, orange, rot, grün und blau). Sie können wie ein Wachsmalstift verwendet werden, haben jedoch keine Stiftform. Sie sind in einer Schachtel aus Pappe verpackt, die auf dem oberen Rand der Innenseite des verlängerten Hinterdeckels der oben beschriebenen Ware befestigt ist. Auf Grund der Form handelt es sich nicht um Stifte der Position 9609. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Das Malbuch besitzt einen höheren Wert im Vergleich zu den Stiften, die jedoch mengenmäßig einen höheren Anteil ausmachen. Damit ist ein charakterbestimmender Bestandteil nicht feststellbar, so dass die Warenzusammenstellung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen ist. Die Ware ist als "geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DE12236/15-1Issued by DEValid until 2021-10-06

Bei der als Dino Wachsmaler (Artikel 40196) bezeichneten Ware, handelt es sich um sechs verschiedenfarbige Nachbildungen von Dinosauriern aus Wachs. Die ca. 4 x 1,5 x 3 cm (Länge x Breite x Höhe) großen geformten oder geschnitzten Waren können ähnlich einem Wachsmalstift verwendet werden. Bei Aufdrücken auf einen Untergrund entsteht eine Wachsmalfarbschicht. Auf Grund der Form liegt kein Stift der Position 9609 vor. Hinweise auf eine Handarbeit liegen nicht vor. Die Ware ist als "geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DE18388/14-1Issued by DEValid until 2021-01-22

Es handelt sich um eine noch nicht zusammengesetzte Ware, die einen zweistämmigen Baum mit vier in der Baumkrone sitzenden Vögeln darstellt. Das in einer Kunststofftüte verpackte Erzeugnis besteht aus Kunststoff, Pappe sowie Wachs und stellt sich als eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware dar. Da ein charakterbestimmendes Material nicht ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung in die letztgenannte Position der in Betracht kommenden Positionen. Ein Spielzeug liegt aufgrund Gestaltung des Baumes, die keinen spielerischen Unterhaltungswert aufweist, nicht vor. Die mögliche Verwendung der beiden in dem Baum enthaltenen Wachsbestandteile als Wachsmalstifte steht der Einreihung in die Position 9602 nicht entgegen. Die Ware ist als "geformte oder geschnitzte Ware aus Wachs, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI18752/17-1Issued by DEValid until 2020-11-15

Bei den sog. "Kokosschalen für Dekorationszwecke" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus sowohl handgearbeiteten als auch nicht handgearbeiteten Kokosnussschalen. Die Erzeugnisse sind ca. 3 bis cm lang, leicht gewölbt und besitzen bis auf teilweise ausgearbeitete Löcher, Bohrungen und Abschliffe keine geometrische Form. Lt. Angaben der Antragstellerin wurden etwa 80 % der Schalen maschinell gebrochen und etwa 20 % handbearbeitet. Die erfahrenen Bearbeitungen gehen somit über eine einfache Bearbeitung hinaus. Aufgrund der Menge bestimmen die nicht handgearbeiteten Schalen den Charakter der Warenzusammenstellung. Die in einer Kunststofftüte verpackten Kokosnussschalen sind zur Verwendung als Dekorationsartikel bestimmt. Die Warenzusammenstellung wird als "Ware aus pflanzlichem Schnitzstoff, bearbeitet, nicht handgearbeitet" eingereiht.

DE11381/14-1Issued by DEValid until 2020-09-16

Bei dem Artikel 58983 handelt es sich um Tierspielzeug für Vögel in Form einer aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware, bestehend aus einer ca. 14 cm breiten, halben Steinschale der Kokosnuss (ohne Fruchtfleisch und mit Kokosfasern) als Dach, an der mit einem Seil aus Sisal ein mit gepressten Kokosfasern versehener Kokosnussring befestigt ist. Vom Dach und vom Ring des Tierspielzeugs gehen mehrere kleine Seile aus Sisal ab, auf die kleine ovale Holzstücke und kurze Holzröhrchen aufgezogen und mittels Knoten fixiert sind. Als Aufhängevorrichtung besitzt das sog. Naturspielzeug mit Kokosring einen Schraubverschlussbügel aus unedlem Metall. Das mit einem Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemachte und insgesamt ca. 40 cm lange Erzeugnis wird üblicherweise in einen Vogelkäfig gehängt und dient als Spielzeug, z.B. für Nymphen- und Großsittiche. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Da ein charakterbestimmendes Material nicht feststellbar ist, ist das Erzeugnis in die letztgenannte, in Betracht kommende Position als "Ware aus pflanzlichem Schnitzstoff, nicht handgearbeitet" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung

DE12061/14-1Issued by DEValid until 2020-09-08

Bei der sog. "LED-Echtwachs-Eule" handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem ca. 7,5 x 6 x 14 cm (B x T x H) großen Wachskörper, in Form - der Nachbildung einer Eule und - eines in den Wachskörper eingesetzten Beleuchtungskörpers mit einer LED und einem Batteriefach mit An-/Aus-Schalter. Der Wachskörper wird durch die LED von innen heraus beleuchtet, wodurch die Konturen der Eule hervorgehoben werden. Die in das Erzeugnis eingesetzte LED dient in erster Linie der Erhöhung der Zierwirkung der Ware, die sich als Dekorationsartikel darstellt. Der Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, die in einer Kunststofftüte verpackt ist, wird insbesondere aufgrund des Umfangs, der Bedeutung für die Verwendung und des Gesamterscheinungsbildes durch den Wachskörper bestimmt. Hinweise auf Handarbeit sind nicht ersichtlich. Die Ware ist als "geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht handgearbeitet" einzureihen.

Notes that govern this classification

Pos. 9602

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen der Auslegung des Begriffs „bearbeitet“ gelten die Erläuterungen zu Position 9601 des HS, zweiter Absatz sinngemäß. Nicht hierhin gehören z. B. Waren aus wiedergewonnenem Meerschaum oder Bernstein in Form von Platten, Stäben und dergleichen, die keiner weiteren Bearbeitung als einem einfachen Formen unterzogen wurden (Position 2530).

Pos. 9602

Zu Unterposition 9602 00: 1. Ware aus Wachs, mit Silber plattiert in Form eines Pfirsichs. Das Herstellungsverfahren besteht im Modellieren der Form in Wachs und dem Aufsprühen einer Schicht aus Messingpulver (Cu-Zn) auf die gesamte Oberfläche der Wachsform. Die Ware wird dann mit einer Silberschicht (im Durchschnitt mit einer Dicke von 0,184 mm) galvanisch überzogen. Die dünne Lage (0,01 mm) aus Kupferlegierung dient nur als leitende Schicht für die elektrolytische Abscheidung des Silbers.

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Frequently asked questions

What does customs tariff code 9602.00.00.90.0 cover?

Code 9602.00.00.90.0 covers Other, andere. Classification turns on the material, function, and intended use of the goods, not on their trade name.

What is the duty rate for 9602.00.00.90.0?

The third-country duty rate for 9602.00.00.90.0 is 2.2 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for 9602.00.00.90.0?

The first six digits form the HS code: 960200. Those are uniform worldwide, while the further digits carry the EU Combined Nomenclature and the national subdivision.

How many digits does 9602.00.00.90.0 have?

9602.00.00.90.0 has eleven digits and is the full German commodity code used on an import declaration. A German import declaration requires the eleven-digit commodity code.

Where does 9602.00.00.90.0 sit in the tariff?

9602.00.00.90.0 sits in this hierarchy: 96 MISCELLANEOUS MANUFACTURED ARTICLES > 9602 Worked vegetable or mineral carving material and articles of these materials; moulded or carved articles of wax, of stearin, of natural gums or natural resins or of modelling pastes, and other moulded or carved articles, not elsewhere specified or included; worked, unhardened gelatin (except gelatin of heading 3503) and articles of unhardened gelatin > 96020000 Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine > 9602000090 Other. The parent headings and their notes help decide whether the classification holds.

Is there binding tariff information for 9602.00.00.90.0?

Yes. The EBTI database holds decisions on 9602.00.00.90.0, for example DEBTI44063/25-1. A BTI shows which product characteristics the customs authority relied on.

What happens if the customs tariff code is wrong?

An incorrect code leads to post-clearance recovery of duty and import VAT, delays at clearance, and a penalty where it repeats. A classification with documented reasoning can be defended in an audit.

Does customs tariff code 9602.00.00.90.0 change?

9602.00.00.90.0 is currently valid. The Combined Nomenclature is amended every 1 January, so master data should be checked against the current tariff annually.

Read more on classification

Classifying more than one product?

This page shows one code. Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources, compliance screening, and audit-ready reports.