Zolltarifnummer für Alkaloids-Opium And Derivatives: 3004.49.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Alkaloids-Opium And Derivatives wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3004.49.00.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 3004.49.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Alkaloids-Opium And Derivatives aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 3004.49.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Arzneiware; Retardtabletten Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Retardtabletten mit dem Wirkstoff Oxycodonhydochlorid. Das Erzeugnis dient zur Behandlung von Schmerzen. Die Schmerztabletten sind in Blisterverpackungen in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel, zusammen mit einer Gebrauchsinformation, als Arzneiware für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zum Wirkstoffgehalt, zu weiteren Inhaltsstoffen, zum Anwendungsgebiet und zur Dosierung enthalten. Die Schmerztabletten können mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten und in verschiedenen Packungsgrößen vorliegen. Die Ware ist als eine Arzneiware, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend, andere in die Unterposition 3004 4900 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Kapseln Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des Antragstellers um Hartkapseln, die in Blisterpackungen in einer bunt bedruckten Faltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis ist mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten (1,3 mg und 2,6 mg) und in verschiedenen Packungsgrößen erhältlich. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff (siehe vertrauliche Daten), zur Zusammensetzung und dem Wirkstoffgehalt, zum Anwendungsgebiet (zur Behandlung von starken Schmerzen) und zur Art der Anwendung enthalten. Die Ware ist als Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, Alkaloide enthaltend in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Kapseln Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des Antragstellers um Kapseln, die in Blisterpackungen in einer bunt bedruckten Faltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis ist mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten (1,3 mg und 2,6 mg) und in verschiedenen Packungsgrößen erhältlich. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff (siehe vertrauliche Daten), zur Zusammensetzung und dem Wirkstoffgehalt, zum Anwendungsgebiet (zur Behandlung von starken Schmerzen) und zur Art der Anwendung enthalten. Die Ware ist als Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, Alkaloide enthaltend, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzueihen.
Arzneiware; Schmerzmittel Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des Antragstellers um Retard-Tabletten mit den Wirkstoffen Oxycodon und Naloxon, die in einer bunt bedruckten Faltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis ist zu je 20 Tabletten mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten erhältlich (s. Feld 8). Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff, zur Zusammensetzung und dem Wirkstoffgehalt, zum Anwendungsgebiet (zur Behandlung von starken Schmerzen) und zur Art der Anwendung (unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen) enthalten. Es liegt eine Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, andere Alkaloide enthaltend, der Unterposition 3004 4900 der Kombinierten Nomenklatur vor.
Arzneiware Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des Antragstellers um Kapseln, die in Blisterpackungen in einer bunt bedruckten Faltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis ist mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten und in verschiedenen Packungsgrößen erhältlich. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff (siehe vertrauliche Daten), zur Zusammensetzung und dem Wirkstoffgehalt, zum Anwendungsgebiet (zur Behandlung von starken Schmerzen) und zur Art der Anwendung (zweimal täglich alle 12 Stunden einnehmen) enthalten. Es liegt eine Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, anderer Aklaloide enthaltend der Unterposition 3004 4900 der Kombinierten Nomenklatur vor.
Arzneiware Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des Antragstellers um gelbe, bikonvexe, oblonge Retard-Tabletten mit beidseitiger Bruchkerbe, die in einer bunt bedruckten Faltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis ist mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten und in verschiedenen Packungsgrößen erhältlich. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff (s. vertrauliche Daten), zur Zusammensetzung und dem Wirkstoffgehalt, zum Anwendungsgebiet (zur Behandlung von starken Schmerzen) und zur Art der Anwendung (morgens und abends unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen) enthalten. Es liegt eine Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, Alkaloide enthaltend der Unterposition 3004 4900 der Kombinierten Nomenklatur vor.
Arzneiware; Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des Antragstellers um sofort freisetzende Hartkapseln, die in Blisterpackungen in einer bunt bedruckten Faltschachtel zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis ist mit unterschiedlichen Wirkstoffgehalten (1,3 mg und 2,6 mg) und in verschiedenen Packungsgrößen erhältlich. Auf der Verpackung und auf der Gebrauchsinformation sind Angaben zum Wirkstoff (siehe vertrauliche Daten), zur Zusammensetzung und dem Wirkstoffgehalt, zum Anwendungsgebiet (zur Behandlung von starken Schmerzen) und zur Art der Anwendung enthalten. Es liegt eine Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, Alkaloide enthaltend der Unterposition 3004 4900 der Kombinierten Nomenklatur vor.
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 3004.49andere
- 3004.49.00.00Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3004.49.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30. Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 und die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter und fünfter Absatz. Die Begriffe „dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden)“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken“ sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster und zweiter Absatz, festgelegt. Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im Allgemeinen der Hinweis „Kurpackung“ oder „Klinikpackung“ angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Arzneiwaren, bestehend aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen, vorausgesetzt, dass sie wie folgt aufgemacht sind: a) Dosiert, d. h. gleichmäßig in diejenigen Mengen abgeteilt, in denen sie zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gebraucht werden sollen. Sie liegen meist als Ampullen (z. B. bidestilliertes Wasser in Ampullen zu 1,25 bis 10 cm3, entweder zur unmittelbaren Behandlung gewisser Krankheiten, z. B. Alkoholismus oder diabetisches Koma, oder als Lösemittel zum Herstellen medizinischer Injektionslösungen), Kapseln, Kügelchen, Pastillen oder Tabletten, Arzneiwaren, die in Form von Hautpflastern verabreicht werden, oder auch als Falzkapseln vor, wenn es sich um Pulver handelt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 der Kommission vom 7. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 196/5) (RV L 2061/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1966/2005 der Kommission vom 1. Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 316/5), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 5. Zubereitung in Form von Tabletten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Angaben zu der zu verabreichenden Menge und Zusammensetzung, zur Verwendung gegen Vitamin-C-Mangelerscheinungen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernähr …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Alkaloids-Opium And Derivatives?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Alkaloids-Opium And Derivatives überwiegend in 3004.49.00.00 eingereiht: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Alkaloids-Opium And Derivatives?
Auf 3004.49.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Alkaloids-Opium And Derivatives?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 300449. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 3004.49.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.